Das Ministerium für Bildung und Ausbildung plant eine Änderung der Hochschulzulassungsordnung, die auch einige Inhalte zur vorzeitigen Zulassung beinhalten soll.
Am Nachmittag des 22. November veröffentlichte das Ministerium für Bildung und Ausbildung den Entwurf eines Rundschreibens zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen für die Vorschulbildung (nachfolgend „Universitätszulassungsordnung“ genannt). Dies schließt auch Inhalte im Zusammenhang mit der Methode der vorzeitigen Zulassung ein.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung wird die Regelungen zur vorzeitigen Zulassung in der Zulassungsordnung anpassen.
FOTO: DAO NGOC THACH
Konkret plant das Ministerium für Bildung und Ausbildung, zwei Klauseln in Artikel 18 der geltenden Vorschriften (zur Organisation der Registrierung und vorzeitigen Zulassung) zu ändern und zu ergänzen. Demnach können Ausbildungseinrichtungen Kandidaten mit herausragenden Fähigkeiten und akademischen Leistungen vorzeitig zur Zulassung zulassen.
Die Frühzulassungsquote wird von der Ausbildungsstätte festgelegt, darf jedoch 20 % der Quote für jeden Ausbildungsschwerpunkt bzw. jede Ausbildungsgruppe nicht überschreiten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Frühzulassungsquote (nach entsprechender Umrechnung) nicht niedriger ist als die Zulassungsquote der allgemeinen geplanten Zulassungsrunde.
Die Ausbildungsstätte organisiert die Zulassungsprüfung für Kandidaten, die das Zulassungsverfahren abgeschlossen haben, und veröffentlicht die Liste der Kandidaten, die zur Zulassung berechtigt sind. Die Anzahl der als zugelassen gemeldeten Kandidaten überschreitet nicht Für jeden Studiengang und jede Studiengangsgruppe wurden Quoten für die frühzeitige Zulassung bekannt gegeben; von den Bewerbern darf in keiner Form verlangt werden, sich früher als im allgemeinen Zeitplan festgelegt zu verpflichten oder die Zulassung zu bestätigen.
Die Ausbildungseinrichtungen geben die Liste der Kandidaten bekannt, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (mit Ausnahme der Anforderungen für den Schulabschluss), und veröffentlichen sie im System, um die Bewerbungen zusammen mit anderen Zulassungsverfahren gemäß dem allgemeinen Plan zu bearbeiten.
Es ist bekannt, dass die geltenden Vorschriften die Quoten für frühzeitige Zulassungsverfahren nicht regeln. Dies führt dazu, dass viele Schulen Quoten für frühzeitige Zulassungsverfahren priorisieren und nur sehr wenige Quoten für Verfahren übrig lassen, die auf dem Prüfungsplan des Bildungsministeriums basieren, einschließlich der Methode zur Berücksichtigung der Abiturnoten. Dadurch wird die Standardpunktzahl dieser Methode zu hoch angesetzt.
Die aktuellen Regelungen enthalten außerdem nicht den Inhalt „Kandidaten sind nicht verpflichtet, ihre Zulassung früher als im allgemeinen Zeitplan angegeben zuzusagen oder zu bestätigen“. Dieser Inhalt findet sich häufig in den Leitfäden des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, sodass seine Wirksamkeit eingeschränkt ist.
Den vollständigen Entwurf des Rundschreibens zur Änderung der Hochschulzulassungsordnung finden Sie hier.
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Quelle: https://thanhnien.vn/xet-tuyen-som-khong-duoc-qua-20-chi-tieu-185241122165058723.htm
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