Dementsprechend gilt die Umstrukturierung der Schuldentilgung für Kunden, darunter Filialen, Repräsentanzen von Kreditinstituten und Filialen ausländischer Banken in den Provinzen und zentral verwalteten Städten, darunter: Ha Giang, Cao Bang, Lang Son, Bac Giang, Phu Tho, Thai Nguyen, Bac Kan , Tuyen Quang, Lao Cai, Yen Bai, Lai Chau, Son La, Dien Bien, Hoa Binh, Hanoi, Hai Phong, Hai Duong, Hung Yen, Vinh Phuc, Bac Ninh, Thai Binh, Nam Dinh, Ha Nam, Ninh Binh, Quang Ninh und Thanh Hoa, die aufgrund der Auswirkungen und Schäden von Sturm Nr. 3 Schwierigkeiten bei der Rückzahlung ihrer Schulden haben.
Der Rundschreibenentwurf sieht vor, dass Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen die Umschuldung der Tilgungsfrist für den Kapital- und/oder Zinssaldo auf Grundlage des Kundenwunsches und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreditinstituts bzw. der ausländischen Bankfiliale prüfen und entscheiden dürfen. Um für eine Umschuldung in Frage zu kommen, müssen Kunden bestimmte Vorschriften erfüllen.
Konkret handelt es sich bei Kunden der oben genannten Kategorien um Kunden mit ausstehenden Kapitalrückzahlungen aus Kredit- und Finanzierungsleasinggeschäften, die vor dem 7. September 2024 anfallen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Kapital und/oder Zinsen entsteht im Zeitraum vom 7. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Die ausstehenden Schulden der Schuld mit umstrukturierter Rückzahlungsfrist sind bis zu 10 Tage ab dem Zahlungstermin noch fällig oder überfällig, die Rückzahlungsfrist gemäß Vertrag oder Vereinbarung. Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen dürfen die Rückzahlungsfrist für die ausstehenden Schulden der Schuld, die im Zeitraum vom 7. September 2024 bis zum Inkrafttreten dieses Rundschreibens mehr als 10 Tage überfällig ist, umstrukturieren, wenn sie die erste Umschuldung gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchführen.
Die Überprüfung der Umstrukturierung der Schuldentilgungsfrist erfolgt ab dem Inkrafttreten des Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2025 und es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Umstrukturierungen der Schuldentilgungsfrist.
Der endgültige Rückzahlungstermin des umstrukturierten Schuldenstands (einschließlich Schuldenverlängerung) wird entsprechend dem Schwierigkeitsgrad des Kunden festgelegt, liegt jedoch nicht über dem 31. Dezember 2026.
Kunden, deren Schulden umstrukturiert werden, sind Kunden, die von Kreditinstituten oder ausländischen Bankfilialen als in Schwierigkeiten befindlich eingestuft werden und nicht in der Lage sind, Kapital und/oder Zinsen fristgerecht gemäß Vertrag oder Vereinbarung zurückzuzahlen. Dies geschieht in einem der folgenden Fälle: Der Kunde ist von Sturm Nr. 3 betroffen oder geschädigt; Partner des Kunden sind von Sturm Nr. 3 betroffen oder geschädigt und können daher die mit dem Kunden geschlossenen Verpflichtungen und Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß und vollständig erfüllen. Darüber hinaus müssen Kunden von Kreditinstituten oder ausländischen Bankfilialen als in der Lage eingestuft werden, Kapital und/oder Zinsen gemäß der umstrukturierten Rückzahlungsfrist vollständig zurückzuzahlen.
Die obige Regelung gilt insbesondere nicht für Kunden, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind und Zeit benötigen, um ihre Lebenssituation zu stabilisieren, aufzubauen und Lösungen für die Wiederherstellung von Produktion und Geschäft zu finden. Die Prüfung einer Umschuldung erfolgt in diesem Fall innerhalb der ersten drei Monate nach Inkrafttreten dieses Rundschreibens. Die Dauer der Umschuldung darf ein Jahr ab dem Datum der Umschuldung nicht überschreiten.
Zur Erläuterung des oben genannten Vorschlags sagten Kreditinstitute laut der Redaktionsagentur bei Arbeitstreffen, dass viele Kunden schwere Verluste erlitten hätten, beispielsweise den Verlust aller Käfige und Fische sowie des Großteils ihres Viehbestands und ihrer Ernte. Nach einer Naturkatastrophe bräuchten die Kunden daher eine gewisse Zeit, um nach vermissten Personen zu suchen und diese zu retten sowie ihre Häuser und Geschäfte aufzuräumen, zu ordnen und zu reparieren.
Darüber hinaus gestaltet sich die Beschaffung von Kapital für die Reparatur und Wiederherstellung von Produktions- und Geschäftsanlagen sowie für den Kauf von Nutztieren und Nutzpflanzen äußerst schwierig. Daher gestaltet sich die Ausarbeitung eines Geschäftsplans, eines Finanzplans und eines Schuldentilgungsplans zur Sicherstellung der Schuldentilgungsfähigkeit nach der Umstrukturierung gemäß den geltenden Vorschriften zur Umschuldung äußerst schwierig.
Auch die Synthese der Schadensbewertung und die Umsetzung staatlicher Maßnahmen (Entschädigung für Schäden durch Naturkatastrophen, Umschuldung) erfordern viel Zeit. Tatsächlich dauert die Umschuldung für Kunden im Agrar- und ländlichen Sektor sechs bis acht Monate (in manchen Fällen sogar mehr als ein Jahr), da sie auf vielen Ebenen, in Kommunen und Ministerien, bearbeitet und dem Premierminister zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden muss. Der Rundschreibenentwurf enthält daher Bestimmungen für die oben genannte Situation und stellt sicher, dass Kreditinstitute umgehend und gesetzeskonform Maßnahmen zur Umschuldung ihrer Kunden umsetzen können.
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Quelle: https://nhandan.vn/xem-xet-co-cau-lai-thoi-han-tra-no-den-het-ngay-31122025-post834172.html
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