
Zu den Waren, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen, gehören: Zigaretten gemäß dem Gesetz zur Prävention und Kontrolle von Tabakschäden. Konkret unterliegen Zigaretten generell einem Steuersatz von 75 %, wobei der absolute Steuersatz ab 2027 2.000 VND/Packung beträgt und jährlich schrittweise auf 10.000 VND/Packung bis 2031 ansteigt.
Für Zigarren beträgt der absolute Steuersatz ab 2027 20.000 VND/Zigarre und steigt jedes Jahr schrittweise an, bis er im Jahr 2031 100.000 VND/Zigarre beträgt.
Der absolute Steuersatz für zerkleinerten Tabak, Pfeifentabak oder andere Formen beträgt ab 2027 20.000 VND/100 g oder 100 ml und steigt jedes Jahr schrittweise an, bis er 2031 100.000 VND/100 g oder 100 ml beträgt.
Alkohol unterliegt gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der schädlichen Auswirkungen von Alkohol und Bier ebenfalls einer besonderen Verbrauchsteuer. Konkret gilt für Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 20 Grad oder mehr ab 2026 ein Steuersatz von 65 %, der jährlich schrittweise auf 90 % bis 2031 ansteigt; für Alkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 20 Grad beträgt der Steuersatz ab 2026 35 %, der jährlich schrittweise auf 60 % bis 2031 ansteigt.
Gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der schädlichen Auswirkungen von Alkohol und Bier wird Bier ab 2026 mit einem Steuersatz von 65 % belegt, der jedes Jahr schrittweise ansteigt und bis 2031 bei 90 % liegt.
Das Gesetz sieht außerdem eine besondere Verbrauchssteuer auf Kraftfahrzeuge mit weniger als 24 Sitzplätzen vor, darunter: Personenkraftwagen, vierrädrige Kraftfahrzeuge, Pick-ups für Personenkraftwagen, Pick-ups mit Doppelkabine, Kleintransporter mit zwei oder mehr Sitzreihen, die mit einer festen Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum ausgestattet sind, zweirädrige Motorräder, dreirädrige Motorräder mit einem Hubraum von über 125 cm3, Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Yachten;
Alle Benzinsorten unterliegen zudem der Sonderverbrauchssteuer, wobei Benzin mit 10 % besteuert wird, E5-Benzin mit 8 % und E10-Benzin mit 7 %.
Klimaanlagen mit einer Leistung von über 24.000 BTU bis 90.000 BTU, ausgenommen solche, die vom Hersteller ausschließlich für die Installation in Transportmitteln wie Autos, Eisenbahnwaggons, Flugzeugen, Hubschraubern, Schiffen und Booten vorgesehen sind. Falls der Hersteller oder eine Einzelperson jedes Teil, die Warm- oder Kalteinheit, einzeln verkauft oder der Importeur oder die Einzelperson jedes Teil, die Warm- oder Kalteinheit, einzeln importiert, unterliegen die verkauften oder importierten Waren (Warm- oder Kalteinheit) dennoch der besonderen Verbrauchssteuer wie das fertige Produkt (komplette Klimaanlage). Klimaanlagen mit einer Leistung von über 24.000 BTU bis 90.000 BTU unterliegen einem Steuersatz von 10 %.
Erfrischungsgetränke nach vietnamesischen Standards (TCVN) mit einem Zuckergehalt über 5 g/100 ml werden ab 2027 mit 8 % besteuert, ab 2028 mit 10 %.
Das Gesetz legt fest, dass es sich bei den oben genannten Waren um Fertigprodukte handelt, ausgenommen Komponenten zur Montage der Waren.
Falls es notwendig ist, die Steuersubjekte zu ändern oder zu ergänzen, um sie dem sozioökonomischen Kontext in jedem Zeitraum anzupassen, legt die Regierung diese dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung, Entscheidung und Berichterstattung an die Nationalversammlung in der nächsten Sitzung vor.
Quelle: https://hanoimoi.vn/xang-dieu-hoa-nhet-do-se-chiu-thue-tieu-thu-dac-biet-705533.html
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