Die Meta Technology Group hat eine große Menge unnötiger Informationen über Benutzer illegal gesammelt, was einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen darstellt. Dazu zählen beispielsweise Daten, die Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung oder den emotionalen Zustand zulassen.
Mit diesem Vorwurf haben acht Verbraucherschutzorganisationen aus EU-Ländern Beschwerde gegen Meta eingereicht. Die Kläger forderten die Aufsichtsbehörden auf, den Vorwurf zu prüfen, der Facebook-Eigentümer habe durch die illegale Sammlung großer Mengen an Nutzerdaten gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Der Europäische Verbraucherverband (BEUC), ein Dachverband von 45 Verbrauchergruppen, erklärte, acht dieser Gruppen hätten bei ihren jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden Beschwerde eingereicht. Dabei handelt es sich um die Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Norwegen, die Slowakei, Slowenien und Spanien.
Dies ist der jüngste Fall gegen Metas Praktiken zur Erhebung von Nutzerdaten. Die Organisationen behaupten, Meta sammle unnötig viele Informationen über seine Nutzer und argumentieren, die Praktiken des Unternehmens verstießen gegen die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). BEUC erklärte unterdessen, Meta habe die DSGVO-Vorschriften zur fairen Verarbeitung, Datenminimierung und Zweckbindung nicht eingehalten und es gebe keine Rechtsgrundlage für Metas Datenerhebung und -verarbeitung. Die Behörde erklärte, Meta fördere mit seinen illegalen Aktivitäten ein überwachungsbasiertes Werbesystem, das Verbraucher online verfolgt und große Mengen personenbezogener Daten sammelt, um ihnen Werbung anzuzeigen.
Ursula Pachl, stellvertretende Direktorin der Europäischen Verbraucherorganisation (ECO), betonte, es sei an der Zeit, dass die Datenschutzbehörden Meta daran hindern, Daten unlauter zu sammeln und zu verarbeiten und die Grundrechte der Nutzer zu verletzen. Frau Pachl kritisierte außerdem Metas kürzliche Einführung kostenpflichtiger, werbefreier Abonnements auf Facebook und Instagram in Europa – angeblich um den neuen EU-Technologievorschriften zu entsprechen. Laut Frau Pachl nutzt Meta jedoch den Deckmantel des Datenschutzes, um damit Geld zu verdienen.
Im vergangenen Mai verhängten EU-Regulierungsbehörden gegen Meta eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro (1,3 Milliarden US-Dollar) wegen Verstoßes gegen die DSGVO-Vorschriften. Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern auf Server in den USA übertragen. Im Oktober desselben Jahres zwangen die EU-Regulierungsbehörden Meta, die Zustimmung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für gezielte Werbung einzuholen. Wenige Tage später startete Meta einen Abonnementdienst, mit dem europäische Nutzer bis zu 12,99 Euro (14 US-Dollar) pro Monat für werbefreie Versionen von Facebook und Instagram bezahlen können. Meta erklärte, der Dienst sei Teil der Bemühungen des Unternehmens, die DSGVO einzuhalten.
MINH CHAU
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