Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit in Kraft. Insbesondere wird der Führerschein mit 12 Punkten bewertet. Bei Verstößen werden je nach Art und Schwere des Verstoßes gegen das Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit Punkte abgezogen.
Daten zum Punktabzug im Führerschein werden aktualisiert
Konkret heißt es in Artikel 58 Absatz 1 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit: „Die Anzahl der Punkte, die für jeden Verstoß abgezogen werden, hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab.“ Die Daten zu den vom Verstoß betroffenen Führerschein abgezogenen Punkten werden unmittelbar nach Inkrafttreten des Bußgeldbescheids in das Datenbanksystem eingetragen, und die Person, der Punkte vom Führerschein abgezogen werden, wird benachrichtigt.
Somit kommt es je nach konkretem Verstoß zu einem entsprechenden Punktabzug im Führerschein.
Die Regierung beauftragt derzeit das Ministerium für öffentliche Sicherheit mit der Ausarbeitung eines Erlasses zur Regelung verwaltungsrechtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit im Straßenverkehr. Dieser Erlass sieht den Abzug und die Wiedererteilung von Punkten vom Führerschein vor und sieht für jeden Verstoß einen konkreten Punktabzug vor.
Die Daten zum Punktabzug vom Führerschein werden außerdem kontinuierlich in das Datenbanksystem für Verkehrsordnungs- und Sicherheitsmanagement aktualisiert, um eine einheitliche und synchrone Verwaltung für jeden Fahrer sicherzustellen, dem ein Führerschein ausgestellt wird.
Verstöße werden zudem über die Anzahl der abgezogenen und verbleibenden Punkte informiert, sodass der Verstoß darüber Aufschluss gibt, ob er zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr berechtigt ist oder nicht.
Um Punkte wiederherzustellen, muss ein Test absolviert werden
Absatz 2, Artikel 58 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit aus dem Jahr 2024 legt fest, dass einem Führerschein, dem nicht alle Punkte abgezogen wurden und dem innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des letzten Punktabzugs nicht alle Punkte abgezogen wurden, alle 12 Punkte wieder zuerkannt werden.
Wenn einem Fahrer zwar Strafpunkte aus der Fahrerlaubnis abgezogen wurden, er aber noch nicht 12 Punkte erreicht hat und er in den nächsten 12 Monaten keine Verkehrsverstöße begangen hat, für die Strafpunkte aus der Fahrerlaubnis abgezogen wurden, werden ihm die vollen 12 Punkte wieder gutgeschrieben.
Wurden einem Fahrer alle 12 Punkte abgezogen, darf der Führerscheininhaber mit diesem Führerschein kein Fahrzeug mehr auf der Straße führen.
Mindestens sechs Monate nach Abzug aller Punkte darf der Führerscheininhaber an der von der Verkehrspolizei organisierten Prüfung zu Rechtskenntnissen im Straßenverkehr gemäß Artikel 61 Absatz 7 dieses Gesetzes teilnehmen. Bei einem zufriedenstellenden Ergebnis werden die vollen 12 Punkte wiederhergestellt.
Bezüglich der Wiederherstellung von Führerscheinpunkten hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 65/2024 vom 12. November herausgegeben, das die Prüfung von Rechtskenntnissen zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit zur Wiederherstellung von Führerscheinpunkten regelt.
Um mit einem Führerschein, dem alle Punkte abgezogen wurden, wieder fahren zu dürfen, muss der Fahrer sechs Monate nach dem Punktabzug an einer Prüfung der Verkehrsordnung und -sicherheit teilnehmen, die von der Verkehrspolizei organisiert wird. Bei einem zufriedenstellenden Ergebnis werden die vollen 12 Punkte wiederhergestellt.
Nach einer Änderung, Neuausstellung oder Aufwertung behält der Führerschein die gleiche Punkteanzahl wie vor der Änderung, Neuausstellung oder Aufwertung. Die vollen 12 Punkte werden bei Punktabzug nicht wiederhergestellt.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/tru-diem-giay-phep-lai-xe-khi-vi-pham-giao-thong-tu-ngay-nao-400870.html
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