Die allgemeine Bestandsaufnahme wird gemäß dem Beschluss Nr. 213 des Premierministers vom 1. März 2024 durchgeführt, mit dem das Projekt zur allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens bei Agenturen, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturvermögen, das vom Staat investiert und verwaltet wird (als Projekt 213 bezeichnet), genehmigt wird.
Nehmen Sie die Ergebnisse der Gesamtinventur als Grundlage für die Bewertung der Aufgabenerledigung.
Das Volkskomitee der Provinz fordert das Finanzministerium – die ständige Agentur des Lenkungsausschusses der Provinz – auf, das Projekt 213 und die Leitlinien des Volkskomitees der Provinz genau zu verfolgen, um die vollständige Umsetzung der Inhalte gemäß den Vorschriften umgehend anzuleiten, zu drängen, zu führen und zu organisieren.
Das Finanzministerium aktualisiert regelmäßig den Stand der allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens von Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Verbänden, Gewerkschaften, Agenturen, Einheiten der Volkskomitees auf Provinz- und Bezirksebene sowie von Staatsunternehmen, um den vorgeschriebenen periodischen und Ad-hoc-Berichten zu dienen.
Gleichzeitig sollten Inspektionen zur Vorbereitung und Umsetzung der allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens von Behörden, Einheiten und Ortschaften in der gesamten Provinz durchgeführt werden. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Themen mit großem Vermögensumfang und einer großen Anzahl von Bestandseinheiten, komplexen Vermögenswerten und langsamen Umsetzungsfortschritten gelegt werden.
Das Finanzministerium koordiniert seine Arbeit mit dem Innenministerium, um die Ergebnisse der allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens als Grundlage für die Bewertung der Aufgabenerfüllung von Behörden, Organisationen, Einheiten und deren Leitern zu verwenden.
Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Verbände, Gewerkschaften, Agenturen, Einheiten auf Provinzebene, Volkskomitees der Bezirke, Städte und Großstädte sowie staatliche Unternehmen überprüfen und verstärken die Buchführung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Vermögenswerte, stellen eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Vermögenswerte sicher und stellen sicher, dass die Informationen über die Vermögenswerte gemäß den Anweisungen vollständig und genau inventarisiert werden.
Wenn während der Inventarisierung festgestellt wird, dass Vermögenswerte ungenutzt bleiben, für den falschen Zweck verwendet werden oder ineffektiv genutzt werden, müssen diese unverzüglich den zuständigen Behörden zur Bearbeitung gemeldet werden, ohne das Ende der allgemeinen Inventarisierung abzuwarten. So soll sichergestellt werden, dass öffentliche Vermögenswerte für den richtigen Zweck, wirtschaftlich und effektiv genutzt werden.
Agenturen unterliegen einer vorübergehenden Aussetzung des Kaufs und Leasings neuer Vermögenswerte
Das Volkskomitee der Provinz verlangt von Behörden, Organisationen und Einheiten, die aufgrund der Neuordnung, Straffung des Apparats und Neuordnung der Verwaltungseinheiten fusionieren, konsolidieren, trennen, ihre Tätigkeit einstellen oder Funktionen und Aufgaben an andere Behörden, Organisationen und Einheiten übertragen, dass sie die Aufgabe der allgemeinen Bestandsaufnahme noch bis zur offiziellen Fusion, Konsolidierung, Trennung, Einstellung der Tätigkeit und Übergabe der ausgeführten und laufenden Arbeiten an die neue Behörde, Organisation oder Einheit durchführen.
Nach der Fusion, Konsolidierung, Trennung und Übernahme von Funktionen und Aufgaben sind die Agenturen, Organisationen und Einheiten dafür verantwortlich, die verbleibenden Arbeiten weiter umzusetzen und sicherzustellen, dass die Anordnung, die Rationalisierung des Apparats und die Anordnung der Verwaltungseinheiten die Umsetzung des Projekts 213 nicht beeinträchtigen und es auf keinen Fall zum Verlust von Staatsvermögen kommt.
Das Volkskomitee der Provinz weist darauf hin, dass die einer Umstrukturierung unterzogenen Agenturen und Einheiten für die Durchführung der Bestandsaufnahme und Klassifizierung nach Gruppen verantwortlich sind.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme zur Klassifizierung der Vermögenswerte sind die der Vereinbarung unterliegenden Agenturen und Einheiten für Folgendes verantwortlich: den Umgang mit Vermögenswerten, bei denen bei der Bestandsaufnahme ein Überschuss/Mangel festgestellt wurde; die Rückgabe von Vermögenswerten an andere Organisationen und Einzelpersonen als Gegenleistung für einbehaltene oder geliehene Vermögenswerte; die Kündigung des Leasingverhältnisses für Vermögenswerte, sofern die Kündigung den Betrieb der Einheit nicht beeinträchtigt und mit dem Leasingnehmer vereinbart wurde; den Schutz und die Erhaltung der Vermögenswerte, um einen Verlust oder Verlust von Vermögenswerten zu vermeiden.
Aussetzung des Kaufs und der Anmietung neuer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2025 bis zum Abschluss der Rationalisierung des Geräts; mit Ausnahme anderer dringender Sonderfälle, die von der Agentur oder der Person mit der Befugnis zur Entscheidung über den Kauf und die Anmietung von Vermögenswerten entschieden werden, oder Fälle, in denen die Auswahl des Auftragnehmers organisiert wurde.
Leiter von Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Verbänden, Gewerkschaften, Agenturen und Einheiten der Provinz; Vorsitzende von Volkskomitees, Leiter von Lenkungsausschüssen auf Bezirksebene; Leiter von staatlichen Unternehmen, die einer Inventur unterliegen, sind für den Fortschritt und die Qualität der Inventurergebnisberichte verantwortlich.
Ziel des Projekts 213 ist es, den aktuellen Status des öffentlichen Vermögens bei Behörden, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturanlagen, die vom Staat investiert und verwaltet werden, hinsichtlich Menge, Wert, Struktur und aktuellem Nutzungsstatus zu erfassen, um so eine Grundlage für die Verbesserung von Richtlinien und Gesetzen zur Verwaltung und Nutzung des öffentlichen Vermögens zu schaffen und so zur Entwicklung von Strategien und Plänen für die sozioökonomische Entwicklung beizutragen.
Bis zum 31. Dezember 2024 sind die Vorbereitungsarbeiten für die allgemeine Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens bei den vom Staat investierten und verwalteten Agenturen, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturanlagen abzuschließen. Bis zum 31. März 2025 ist die allgemeine Bestandsaufnahme abzuschließen.
Bis zum 1. Juli 2025 soll die Synthese der Inventarergebnisse abgeschlossen und ein zusammenfassender Bericht über die öffentlichen Vermögenswerte bei Behörden, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturanlagen erstellt werden, die vom Staat landesweit investiert und verwaltet werden.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/tong-kiem-ke-tai-san-cong-tai-san-ket-cau-ha-tang-do-nha-nuoc-dau-tu-quan-ly-3147113.html
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