Die Nationale Hotline zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (nachfolgend Hotline genannt) nutzt die Kurzrufnummer (111) der Nationalen Hotline für Kinderschutz, um Hinweise und Meldungen zum Thema Menschenhandel entgegenzunehmen.
Die Hotline ist rund um die Uhr in Betrieb und nimmt Meldungen und Anzeigen wegen Menschenhandels entgegen. Der Staat garantiert ihr die Bereitstellung von Betriebsmitteln.
Die Telefonzentrale zeichnet automatisch und kostenlos alle eingehenden und ausgehenden Anrufe auf.
Die Vermittlungsstelle gibt Rufnummern gemäß den fachspezifischen Gesetzen zur Telekommunikation und Werbung bekannt.
Hotline zur Entgegennahme von Anzeigen und Berichten von Einzelpersonen, Behörden und Organisationen zum Thema Menschenhandel
Das Dekret legt insbesondere die Aufgaben der Nationalen Telefonzentrale zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels fest, darunter:
Erhalten Sie Anzeigen und Berichte von Einzelpersonen, Behörden und Organisationen zum Thema Menschenhandel.
Enge Abstimmung mit der für die Bearbeitung der Anzeigen und Meldungen gemäß Absatz 3, Artikel 6 dieser Verordnung zuständigen Behörde; Bereitstellung von Informationen auf Anfrage der zuständigen staatlichen Behörden oder von Einzelpersonen, Behörden und Organisationen, die Anzeigen und Meldungen telefonisch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstatten.
Speichern Sie Informationen und Daten im Zusammenhang mit Anzeigen, Berichten und erstellen Sie Berichte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Dateninformationssicherheit.
Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen und Berichten über Menschenhandel über die Hotline
1. Einzelpersonen, Behörden und Organisationen, die Menschenhandel entdecken oder feststellen, dass sie selbst oder andere dem Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Menschenhandel zu werden, sollten die Hotline anrufen und den Vorfall melden oder anzeigen.
2. Die Person, die über die Hotline Anzeigen und Berichte über Menschenhandel entgegennimmt, muss den Inhalt der erhaltenen Informationen gemäß Formular Nr. 01 im Anhang zu diesem Erlass dokumentieren. Bei Bedarf und entsprechend den Bedürfnissen der meldenden Person muss sie psychologische Beratung, politische und rechtliche Beratung sowie Opferberatung anbieten und Kenntnisse im Umgang mit Menschenhandel vermitteln.
3. Unmittelbar nach Erhalt der Anzeige oder Meldung eines Menschenhandels muss der in Absatz 2 dieses Artikels genannte Empfänger die öffentliche Sicherheitsbehörde, den Grenzschutz, die Küstenwache und das Volkskomitee der Gemeinde, in der der Menschenhandel stattgefunden hat oder in der der Melder seinen Wohnsitz hat, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels benachrichtigen.
4. Die Komitees für öffentliche Sicherheit, Grenzschutz, Küstenwache und Gemeindevolkskomitees nehmen den Fall entgegen und bearbeiten ihn entsprechend ihrer Befugnisse oder benachrichtigen und empfehlen den zuständigen Behörden umgehend eine Strafverfolgung, damit diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden kann. Im Falle einer Anzeige oder Meldung von Menschenhandel, bei dem es sich bei dem Opfer oder mutmaßlichen Opfer um ein Kind handelt, erfolgt die Behandlung gemäß den Bestimmungen des Kinderrechts.
Thanh Quang
Quelle: https://baochinhphu.vn/tong-dai-111-tiep-nhan-to-giac-tin-bao-ve-hanh-vi-mua-ban-nguoi-102250701212714901.htm
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