(NLDO) – Informationen über eine Besteuerung von 10 % auf E-Commerce-Transaktionen verbreiten sich in den sozialen Netzwerken und erregen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Die Steuerbehörden bestätigen, dass die Information, dass alle Transaktionen mit dem Inhalt KAUFEN – VERKAUFEN mit 10 % besteuert werden, falsch ist.
Am 9. Januar erschien in den sozialen Medien eine Mitteilung mit folgendem Inhalt: „Ab dem 1. Januar 2025 haben Steuerbehörden das Recht, auf alle persönlichen Konten zuzugreifen, um E-Commerce-Transaktionen abzubuchen. Konkret werden alle Transaktionen mit dem Inhalt KAUFEN – VERKAUFEN mit 10 % des überwiesenen Betrags besteuert.“
Wer E-Commerce-Geschäfte über Livestreams und Social-Networking-Plattformen wie Facebook, TikTok, YouTube usw. betreibt, weist Käufer daher darauf hin, dass sie bei der Zahlung per Banküberweisung zur Bestätigung nur „NAME … Überweisung“ schreiben sollen.
Gleichzeitig sollten Einzelpersonen, die E-Commerce-Geschäfte betreiben, auch beachten, dass der Verkäufer, wenn der Käufer eine Zahlung per Banküberweisung vornimmt und der Inhalt gegen die oben genannten Vorschriften verstößt, berechtigt ist, 10 % des Gesamtüberweisungswerts an die Steuerbehörde abzuführen.
Beispiel: Nguyen Van A überweist Geld oder A überweist Geld. Erfassen Sie keine Inhalte wie Anzahlung für Waren, Kauf von Waren, Übergabe von Waren, Begleichung von Schulden usw.
Diese Informationen verwirren und beunruhigen Online-Geschäftsleute extrem.
In einem Gespräch mit einem Reporter der Zeitung Nguoi Dong bestätigte Herr Nguyen Tien Dung, stellvertretender Direktor der Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt, dass die in den sozialen Netzwerken verbreitete Information, dass E-Commerce-Transaktionen mit 10 % besteuert würden, falsch sei.
„Die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt bereitet die Veröffentlichung offizieller Informationen zu den Steuersätzen im Zusammenhang mit E-Commerce vor, damit die Menschen diese kennen und umsetzen können“, fügte Herr Dung hinzu.
Nach geltendem Recht beträgt der Steuersatz für E-Commerce-Unternehmen 1,5 % des Umsatzes, einschließlich 1 % Mehrwertsteuer und 0,5 % Einkommensteuer. Diese Steuersätze gelten für Verkäufer im E-Commerce. Käufer von Waren und Dienstleistungen müssen keine zusätzlichen Steuern zahlen, da die 1 % Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Warenpreis aufgeschlagen wurde.
Bei Online-Verkäufern, die keine Steuern deklariert und bezahlt haben, ermitteln die Steuerbehörden stets die Einnahmen, um Steuern einzuziehen und Strafen für verspätete Steuerzahlungen zu verhängen.
Laut Angaben der Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt überprüfte die Behörde im Jahr 2024 Prominente, Content-Ersteller (wie YouTuber, TikToker, KOCs, KOLs) und Einzelpersonen, die Produkte per Livestream auf sozialen Plattformen wie Facebook, TikTok, YouTube usw. verkauften, auf ihre Einhaltung der Steuergesetze. Infolgedessen wurden mehr als 14.500 Organisationen und Einzelpersonen mit Steuerrückständen und Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 286 Milliarden VND belegt.
Die Generaldirektion für Steuern gab außerdem bekannt, dass derzeit landesweit 76.428 Personen im E-Commerce tätig sind. Bei Kontrollen wurden mehr als 30.019 Personen wegen Verstößen angeklagt, die zu Steuerstrafen in Höhe von 1,225 Milliarden VND führten.
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Quelle: https://nld.com.vn/thuc-hu-thong-bao-thu-thue-thuong-mai-dien-tu-10-dang-lan-truyen-tren-mang-xa-hoi-19625010911225252.htm
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