(kontumtv.vn) – Ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern sagte am Abend des 10. Januar, dass die in den sozialen Netzwerken kursierende Information, dass „die Steuerbehörden ab dem 1. Januar 2025 das Recht haben werden, auf alle persönlichen Konten zuzugreifen, um E-Commerce-Steuern einzuziehen“, falsch und nicht im Einklang mit dem Steuerrecht sei.
Gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz Nr. 38/2019/QH14 sind Einzelpersonen, die geschäftliche Aktivitäten durchführen, für die Selbsterklärung und Zahlung von Steuern an den Staatshaushalt verantwortlich und unterliegen der Steuergesetzgebung, einschließlich der Geschäftsaktivitäten im E-Commerce.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Steuerverwaltung und des Dekrets 126/2020/ND-CP hat die Steuerbehörde das Recht, von den zuständigen Behörden und Organisationen, darunter E-Commerce-Handelsplattformen, Geschäftsbanken, Versandeinheiten usw., die Bereitstellung relevanter Informationen anzufordern, um die Inspektion und Prüfung zu ermöglichen und die Steuerpflichten der Steuerzahler festzustellen sowie Maßnahmen zur Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen der Steuerverwaltung gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes zu ergreifen.
Die Steuerbehörde prüft und vergleicht die Angaben des Steuerpflichtigen anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen, um Steuerpflichtige zu identifizieren, die keine Steuern deklarieren oder zahlen oder den zu zahlenden Steuerbetrag nicht vollständig angeben. Die Steuerbehörde erhebt und verhängt gemäß den Vorschriften Strafen. Wird festgestellt, dass der Steuerpflichtige Steuerhinterziehung begangen hat, übergibt die Steuerbehörde den Fall zur gesetzeskonformen Bearbeitung an die Polizei.
In jüngster Zeit hat sich der Steuersektor stets auf viele Formen der Propaganda, Anleitung und Unterstützung für Steuerzahler konzentriert und diese bei der Umsetzung von Steuerrichtlinien und -vorschriften für E-Commerce-Geschäftsaktivitäten und Geschäfte auf digitalen Plattformen durch Kommunikation in den Massenmedien (Zeitungen, Radio, Fernsehen, soziale Netzwerke usw.) umgesetzt. Außerdem wurde eine Anwendung künstlicher Intelligenz – ein KI-„Virtueller Assistent zur Unterstützung von Steuerzahlern“ – entwickelt, um rund um die Uhr Fragen und Probleme von Steuerzahlern zu beantworten und zu unterstützen. Außerdem wurden das Bewusstsein, die Verantwortung und der Konsens von Menschen und Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu Steuerpflichten gestärkt.
Gemäß den geltenden Steuergesetzen unterliegen Geschäftsleute mit einem Umsatz von über 100 Millionen VND/Jahr der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Einkommensteuer (PIT).
Die Höhe der zu zahlenden Steuer wird als Prozentsatz des Umsatzes ermittelt. Der Prozentsatz (Steuersatz) gilt für natürliche Personen, die in den in der mit Rundschreiben Nr. 40/2021/TT-BTC vom 1. Juni 2021 des Finanzministeriums veröffentlichten Steuertabelle genannten Bereichen und Berufen geschäftlich tätig sind.
Demnach zahlen Privatpersonen, die Waren online verkaufen, eine Einkommensteuer von 0,5 % und eine Mehrwertsteuer von 1 %. Privatpersonen mit Einkünften aus Produktwerbung, digitalen Informationsinhaltsdiensten und anderen Diensten zahlen eine Einkommensteuer von 2 % und eine Mehrwertsteuer von 5 % …
Mit dem Ziel, Privatpersonen und Unternehmen in den Mittelpunkt der Dienstleistung zu stellen und optimale Bedingungen für die Unterstützung der Steuerzahler bei der elektronischen Abwicklung von Steuerverfahren zu schaffen, betreibt die Steuerbranche seit dem 19. Dezember 2024 das „Elektronische Informationsportal für Haushalte und Einzelpersonen, die geschäftlich tätig sind, zur Registrierung, Erklärung und Zahlung von Steuern aus E-Commerce und Geschäften auf digitalen Plattformen“, um Haushalten und Einzelpersonen, die E-Commerce-Geschäfte betreiben, Komfort zu bieten.
Gleichzeitig wurden mit Gesetz Nr. 56/2024/QH15 die Verantwortlichkeiten von E-Commerce-Handelsplattformen und Betreibern digitaler Plattformen (in- und ausländischer Organisationen) in Bezug auf den Steuerabzug, die Zahlung von Steuern im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen sowie die Erklärung abgezogener Steuern im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen festgelegt und die direkte Steuererklärung für Unternehmen und Einzelpersonen mit E-Commerce-Geschäftsaktivitäten geregelt. Diese Regelung tritt am 1. April 2025 in Kraft. „Mit dieser Regelung müssen nicht mehr Hunderttausende von Einzelpersonen ihre Steuern direkt bei der Steuerbehörde erklären, sondern es gibt nur noch eine Anlaufstelle: die E-Commerce-Handelsplattform, die Steuern abzieht, in ihrem Namen zahlt und abgezogene Steuern erklärt. Dies trägt zur Senkung der Sozialkosten bei und fördert die Entwicklung von E-Commerce-Aktivitäten“, so ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern.
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Quelle: https://kontumtv.vn/tin-tuc/kinh-te/thong-tin-co-quan-thue-truy-cap-vao-tai-khoan-de-truy-thu-thue-la-khong-chinh-xac
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