Die Nationalversammlung stimmte für die Verabschiedung des geänderten Gesetzes zur Regierungsorganisation. Foto: Doan Tan/VNA
Das Gesetz besteht aus fünf Kapiteln und 32 Artikeln. Zuvor hatte die Nationalversammlung am 13. und 14. Februar in Gruppen und Sälen über diesen Gesetzesentwurf beraten. Laut dem Bericht über die Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Regierungsorganisation (geändert) ordnete der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung unmittelbar nach der Sitzung die Zusammenfassung, Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs entsprechend den Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung an.
Um die Übereinstimmung des Gesetzesentwurfs mit der Rechtsordnung sicherzustellen, wurde in einigen Stellungnahmen insbesondere vorgeschlagen, die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs, insbesondere die Bestimmungen zur Dezentralisierung und Machtdelegation, weiter zu überprüfen, um Übereinstimmung, Synchronisation und Konsistenz mit den Bestimmungen der Verfassung, den Gesetzen und den Gesetzesentwürfen sicherzustellen, die der Nationalversammlung in dieser Sitzung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Gleichzeitig ist es notwendig, den Inhalt zu ergänzen, dass Dezentralisierung und Machtdelegation mit Machtkontrolle und der Bekämpfung von Machtmissbrauch verbunden sein müssen.
Als Reaktion auf die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung ordnete der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Überprüfung der Bestimmungen im Entwurf des Gesetzes zur Regierungsorganisation (in der geänderten Fassung) anhand der Bestimmungen der Verfassung, der einschlägigen Gesetze und der Gesetzesentwürfe an, um Verfassungsmäßigkeit, Konsistenz, Einheit und Zusammenhang zwischen den Gesetzen und innerhalb des Rechtssystems sicherzustellen.
Was die Bestimmungen zur Machtkontrolle bei der Wahrnehmung dezentraler Aufgaben und Befugnisse betrifft, so sind die Bestimmungen zur Dezentralisierung in den Klauseln 7 und 8, Artikel 6, Klauseln 3 und 4, Artikel 8, Klauseln 3 und 4, Artikel 9 sowie in den spezifischen Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten der Regierung, des Premierministers , der Minister und der Leiter der Behörden auf Ministerebene im Gesetzesentwurf festgelegt.
In Bezug auf die Frage der Dezentralisierung, Delegation und Autorisierung (festgelegt in den Artikeln 7, 8 und 9) wurde in einigen Stellungnahmen vorgeschlagen, die Erläuterung der Konzepte Dezentralisierung, Delegation und Autorisierung zu ergänzen, den Inhalt in Bezug auf Umfang, Themen und Verantwortlichkeiten der Person, die dezentralisiert, delegiert und autorisiert, sowie die Grundsätze, Bedingungen und Fälle der Dezentralisierung, Delegation und Autorisierung zu klären und die Aufgaben und Befugnisse zwischen zentralen und lokalen Behörden bei der Dezentralisierung und Delegation klar zu definieren.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung hat die Konzepte der Dezentralisierung, Delegation und Autorisierung in Absatz 1, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8 und Absatz 1, Artikel 9 des Gesetzesentwurfs akzeptiert und ergänzt.
In Bezug auf die Forderung nach einer inhaltlichen Klärung der Dezentralisierung, Delegation und Ermächtigung stellte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fest, dass der Gesetzesentwurf im Einklang mit den Bestimmungen des Entwurfs des Gesetzes über die Organisation der lokalen Regierung (geändert) zur Dezentralisierung gestaltet wurde. Dieser Entwurf benennt klar die Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die die in den Gesetzen und Beschlüssen der Nationalversammlung festgelegten Rechte erhalten. Bei Angelegenheiten, die gemäß dem im Gesetz über die Organisation der lokalen Regierung festgelegten Dezentralisierungsprinzip an die lokalen Behörden dezentralisiert wurden, sollen die lokalen Behörden proaktiv entscheiden, die Umsetzung organisieren und für die dezentralisierten Aufgaben und Befugnisse verantwortlich sein.
Im Hinblick auf die Dezentralisierung hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung eine Überprüfung angeordnet, um Konsistenz, Einheitlichkeit und eine klare Identifizierung der zu dezentralisierenden Subjekte, der zu dezentralisierten Subjekte und ihrer Zuständigkeiten sowie die Art und Weise der Umsetzung der Dezentralisierung sicherzustellen. Basierend auf dem Dezentralisierungsprinzip dieses Gesetzes werden bei der Umsetzung von Dezentralisierung und Delegation in speziellen Rechtsdokumenten die nicht zu delegierenden Angelegenheiten konkret definiert.
Der Gesetzentwurf orientiert sich inhaltlich an den Bestimmungen des Gesetzesentwurfs zur Organisation der Kommunalverwaltung (geändert). Er definiert klar die ermächtigenden Personen, die ermächtigten Personen und deren Zuständigkeiten sowie die Methode, den Inhalt, den Umfang und die Dauer der Ermächtigung und die wichtigsten Bedingungen für deren Umsetzung. Die genannten Bestimmungen des Gesetzentwurfs spiegeln die Forderungen der Abgeordneten der Nationalversammlung wider.
Das Gesetz zur Regierungsorganisation (geändert) tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Hien Hanh (vietnamesische Nachrichtenagentur)
Quelle: https://baotintuc.vn/thoi-su/thong-qua-luat-to-chuc-chinh-phu-sua-doi-20250218093907547.htm
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