Am 13. März erließ das Ministerium für Industrie und Handel das Rundschreiben Nr. 18/2025/TT-BCT, mit dem eine Reihe von Vorschriften in Rundschreiben zur Regelung des Erdölhandels geändert, ergänzt und aufgehoben wurden, um sie an die Managementpraktiken und Erdölhandelsaktivitäten in Vietnam anzupassen.
Einer der Höhepunkte des Rundschreibens 18/2025/TT-BCT ist die Hinzufügung von Vorschriften zur Berichterstattung über die Nutzung von Erdöllagern, die für Erdölgroßhändler und Erdölvertreiber gelten, die Erdöllager besitzen und vermieten; außerdem wird die Verantwortung für die Nutzung der Lager der staatlichen Verwaltung zugewiesen.
Insbesondere Schlüsselhändler im Erdölgeschäft oder Händler, die Erdöl vertreiben und eigene Erdöllager zur Vermietung an andere Erdölhändler besitzen, sind verpflichtet, dem Ministerium für Industrie und Handel sowie der Abteilung für Industrie und Handel in dem Gebiet, in dem der Händler das Lager mietet, vor dem 10. des ersten Monats des Folgezeitraums vierteljährlich Bericht über die Situation der Lagernutzung und -miete gemäß dem herausgegebenen Formular zu erstatten. Demzufolge müssen folgende Informationen gemeldet werden: Name und Anschrift des Lagers, Gesamtkapazität des Lagers, Name und Anschrift des Händlers, der das Lager mietet, Tank, gemietete Kapazität und Erdölausstoß des Lagers während des Berichtszeitraums.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat ein Rundschreiben zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung zahlreicher Vorschriften zum Erdölhandel herausgegeben. Foto: Abteilung für Marktmanagement
Mineralölgroßhändler und Mineralölhändler, die Lagerhallen für ihren Mineralölhandel mieten, sind verpflichtet, dem Ministerium für Industrie und Handel sowie der zuständigen Industrie- und Handelsbehörde in der Region, in der sie das Lager mieten, vierteljährlich bis zum 10. des ersten Monats des Folgezeitraums gemäß dem ausgegebenen Formular Bericht über die Nutzung der gemieteten Lagerhallen zu erstatten. Zu den zu meldenden Informationen gehören: Name und Anschrift der gemieteten Lagerhalle; Name, Eigentümer der gemieteten Lagerhalle, Tank, gemietete Kapazität; Gesamtfördermenge an Mineralöl durch die Lagerhalle im Berichtszeitraum.
Die Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte prüfen und überwachen die Umsetzung der Lagermietverträge sowie das Volumen des importierten und exportierten Erdöls über die Lagerhäuser der in der Region angemieteten Erdölhändler. Gleichzeitig wird festgelegt, dass Händler, die Anzeichen dafür feststellen, dass sie die gemieteten Lager nicht vertragsgemäß nutzen, dies unverzüglich dem Industrie- und Handelsministerium melden müssen, damit eine koordinierte Vorgehensweise möglich ist.
Darüber hinaus regelt Rundschreiben Nr. 18/2025/TT-BCT auch den Benzineinzelhandelsvertreter beim Abschluss eines Vertrags zur Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter. Schließt ein Händler einen Agenturvertrag mit zwei oder drei Händlern ab, die wichtige Benzinhändler oder Benzinverteiler sind, muss der Händler einen Bericht über Änderungen und Ergänzungen des Agenturvertrags erstellen und ihn der zuständigen Behörde zusenden, um die Ausstellung zusätzlicher oder geänderter Zertifikate und Bescheinigungen gemäß Punkt b, Absatz 4, Artikel 20 und Punkt b, Absatz 2, Artikel 25 des Dekrets Nr. 83/2014/ND-CP zu beantragen, um die Informationen über den Benzin liefernden Händler in der Bescheinigung über die Berechtigung zur Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter und in der Bescheinigung über berechtigte Benzineinzelhandelsgeschäfte zu ändern oder zu ergänzen.
Falls ein Händler nur über eine Tankstelle verfügt und einen Benzinagenturvertrag mit zwei oder drei Händlern abschließt, die Hauptbenzinhändler oder Benzinverteiler sind, muss der Händler ein Dossier vorbereiten, in dem er die Ausstellung einer ergänzenden oder geänderten Bestätigungsbescheinigung gemäß Punkt b, Klausel 2, Artikel 25 des Dekrets Nr. 83/2014/ND-CP beantragt, um Informationen über den Tankstellenlieferanten im Zertifikat der qualifizierten Tankstelle zu ändern oder zu ergänzen.
Um den Prozess der Verwaltung der Benzinpreise gemäß den aktuellen Rechtsdokumenten, neu herausgegebenen Rechtsdokumenten und Schlussfolgerungen der Inspektions- und Untersuchungsbehörden sowie der aktuellen Praxis der Verwaltung der Benzinpreise zu verbessern, wurden mit dem Rundschreiben Nr. 18/2025/TT-BCT vom 13. März 2025 Vorschriften zum Mechanismus der Verwaltung der Benzinpreise hinzugefügt, und zwar: „Auf der Grundlage der Daten zu den Elementen, die den Grundpreis von Benzin gemäß den Vorschriften und schriftlichen Stellungnahmen des Finanzministeriums zur Verwaltung der Benzinpreise bilden, gibt das Ministerium für Industrie und Handel den Grundpreis und den Verkaufspreis von Benzin bekannt.“
Das Rundschreiben ändert und ergänzt außerdem die Vorschriften zur Prüfung und Ausstellung von Zertifikaten und Zertifizierungen. Insbesondere werden die Vorschriften zur Prüfung und Ausstellung von Berechtigungszertifikaten zur Tätigkeit als Generalvertreter für den Erdölhandel gestrichen: Gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 2, Artikel 2 des Dekrets 80/2023/ND-CP dürfen Händler, denen Berechtigungszertifikate zur Tätigkeit als Generalvertreter für den Erdölhandel erteilt wurden, ihre Tätigkeit bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit fortsetzen.
Somit sind für allgemeine Mineralölmakler, deren Bestätigungszertifikat noch gültig ist, während der Tätigkeit keine Verwaltungsverfahren für eine Neuausstellung erforderlich und es bleiben lediglich die Verfahren zur Änderung, Ergänzung und Neuausstellung des Berechtigungszertifikats zur Tätigkeit als allgemeiner Mineralölmakler bestehen.
Um den Anforderungen der staatlichen Verwaltung hinsichtlich Registrierung, Zuteilung und Anpassung der Mindestmenge an Erdölquellen für Erdölhändler gemäß den Schlussfolgerungen der Regierungsinspektion konkret, klar, fair und umsetzbar zu entsprechen, wurde das Rundschreiben überarbeitet und um Anforderungen hinsichtlich der Frist für Registrierung, Zuteilung und Anpassung der Gesamtquelle ergänzt. Gleichzeitig wurde die Bestimmung aufgenommen, dass Erdölhändler den ordnungsgemäßen Ablauf von Import oder Kauf von inländischem Erdöl sicherstellen müssen. Um die Versorgung des Inlandsmarktes mit Erdöl sicherzustellen, legt das Ministerium für Industrie und Handel bei Bedarf den Ablauf von Import und Kauf von inländischem Erdöl oder die Anpassung der Mindestmenge an Erdölquellen für Händler fest.
Mit diesem Rundschreiben werden die Bestimmungen zur branchenübergreifenden Gruppe zur Verwaltung der Benzinpreise aufgehoben, die im gemeinsamen Rundschreiben Nr. 39/2014/TTLT-BCT-BTC festgelegt wurden und die Methode zur Berechnung der Basispreise regeln, sowie der Mechanismus zur Bildung, Verwaltung und Verwendung des Preisstabilisierungsfonds und zur Verwaltung der Benzinpreise, wie in der Regierungsverordnung Nr. 83/2014/ND-CP vom 3. September 2014 zum Benzinhandel festgelegt.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/thay-doi-mot-so-quy-dinh-ve-kinh-doanh-xang-dau-2380739.html
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