Fälle der Wiederherstellung gesperrter elektronischer Identifikationskonten gemäß Artikel 11 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg. Die Leser werden gebeten, den folgenden Artikel zu lesen.
Fälle der Wiederherstellung gesperrter elektronischer Identifikationskonten. (Quelle: Internet) |
1. Fälle der Wiederherstellung gesperrter elektronischer Identifikationskonten
Die Fälle der Wiederherstellung gesperrter elektronischer Identifikationskonten gemäß Artikel 11 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg sind wie folgt:
- Wenn der Inhaber der elektronischen Identität die Wiederherstellung des Codes des elektronischen Identitätskontos beantragt, dessen Sperrung zuvor gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg beantragt wurde:
Wenn der Inhaber einer elektronischen Identität die Sperrung seines elektronischen Identitätskontos beantragt.
- Wenn die Staatsanwaltschaft, die zuständige Behörde oder der Dienstnutzer die Wiederherstellung des elektronischen Identifikationskontos beantragt, dessen Sperrung zuvor gemäß Klausel 2, Artikel 10 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg beantragt wurde:
Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft, der zuständigen Behörde oder des Leistungsnutzers.
- Wenn der Inhaber der elektronischen Identität den Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 10 Klausel 3 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg behoben hat und die Wiederherstellung des elektronischen Identitätskontos beantragt:
Wenn der Inhaber der elektronischen Identität gegen die mit der ausstellenden Behörde des elektronischen Identitätskontos vereinbarten Servicebedingungen verstößt.
2. Regelungen zur Aktivierung elektronischer Identifizierungskonten
Die Bestimmungen zur Aktivierung elektronischer Identifizierungskonten gemäß Artikel 7 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg lauten wie folgt:
- Die Aktivierung eines elektronischen Identifikationskontos der Stufe 1 erfolgt wie folgt:
+ Wenn sich ein vietnamesischer Staatsbürger für ein elektronisches Identifikationskonto registriert, vergleicht das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem automatisch die unter den Punkten a, b, c und d, Klausel 4, Artikel 6 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg angegebenen Bürgerinformationen mit den Informationen in der nationalen Bevölkerungsdatenbank. Bei Übereinstimmung gilt:
Erstellen Sie ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 1 und senden Sie dem Registranten über die registrierte Telefonnummer oder E-Mail eine Anfrage zur Kontoaktivierung. Der Registrant führt die Aktivierung gemäß den Anforderungen des elektronischen Identifikations- und Authentifizierungssystems durch.
+ Wenn sich ein Ausländer für ein elektronisches Identifikationskonto registriert, vergleicht das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem automatisch die vom Ausländer unter den Punkten a, b, c, d und dd, Absatz 4, Artikel 6 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg angegebenen Informationen mit den Informationen in der Nationalen Ein- und Ausreisedatenbank. Bei einer Übereinstimmung:
Erstellen Sie ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 1 und senden Sie dem Registranten über die registrierte Telefonnummer oder E-Mail eine Anfrage zur Kontoaktivierung. Der Registrant führt die Aktivierung gemäß den Anforderungen des elektronischen Identifikations- und Authentifizierungssystems durch.
- Die Aktivierung eines elektronischen Identifikationskontos der Stufe 2 erfolgt wie folgt:
+ Wenn sich ein vietnamesischer Staatsbürger für ein elektronisches Identifikationskonto registriert, vergleicht und prüft das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem automatisch die vom Registranten unter den Punkten a, b, c und d, Klausel 4, Artikel 6 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg angegebenen Informationen mit den Informationen in der nationalen Bevölkerungsdatenbank und gleicht sie mit dem Porträtfoto ab;
Oder der Fingerabdruck des Registranten erstellt bei Übereinstimmung ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 und sendet dem Registranten über die registrierte Telefonnummer oder E-Mail eine Anfrage zur Kontoaktivierung. Der Registrant führt die Aktivierung gemäß den Anforderungen des elektronischen Identifikations- und Authentifizierungssystems durch.
+ Wenn sich ein Ausländer für ein elektronisches Identifikationskonto registriert, gleicht das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem die vom Registranten unter den Punkten a, b, c, d und dd, Absatz 4, Artikel 6 des Beschlusses 34/2021/QD-TTg angegebenen Informationen automatisch mit den Informationen in der Nationalen Ein- und Ausreisedatenbank ab und gleicht sie mit dem Porträt oder Fingerabdruck des Registranten ab. Bei einer Übereinstimmung:
Erstellen Sie ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 und senden Sie dem Registranten über die registrierte Telefonnummer oder E-Mail eine Anfrage zur Kontoaktivierung. Der Registrant führt die Aktivierung gemäß den Anforderungen des elektronischen Identifikations- und Authentifizierungssystems durch.
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