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Änderung der Vorschriften und Richtlinien für pensionierte und versetzte Beamte

Báo Kinh tế và Đô thịBáo Kinh tế và Đô thị04/03/2025

Die Regierung hat das Dekret Nr. 52/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP vom 23. Februar 2009 geändert und ergänzt werden. Darin werden die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Offiziere der vietnamesischen Volksarmee hinsichtlich der Regelungen und Richtlinien für Offiziere, die ihren Dienst in der Armee beendet haben, detailliert beschrieben und geregelt.


Änderung der Vorschriften und Richtlinien für Beamte im Ruhestand und im Berufswechsel - Foto 1

Ergänzende Regelungen zu den Regelungen und Richtlinien für pensionierte Offiziere

Insbesondere ändert und ergänzt Dekret Nr. 52/2025/ND-CP den ersten Aufzählungspunkt, Punkt a, Klausel 2, Artikel 2 von Dekret Nr. 21/2009/ND-CP, der die Personen festlegt, die Anspruch auf die einmalige Subvention haben. Gemäß den neuen Bestimmungen haben unter anderem folgende Personen Anspruch auf die einmalige Subvention: Offiziere, die aufgrund von Organisationsänderungen oder Änderungen der Organisations- und Personalplanung gemäß Entscheidung der zuständigen Behörden überflüssig geworden sind; Offiziere, deren Altersgrenze für die Besetzung von Kommando- und Führungspositionen in Einheiten gemäß den Bestimmungen in Klausel 3, Artikel 13 des Gesetzes über Offiziere der Vietnamesischen Volksarmee für ihre Anstellung und ihren Einsatz durch die Armee nicht mehr benötigt wird.

Das Dekret Nr. 52/2025/ND-CP ergänzt außerdem Klausel 3, Artikel 2 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP zu Regelungen und Richtlinien für Offiziere im Ruhestand: Offiziere, die im militärischen Rang befördert wurden und deren Gehalt für mindestens zwei Drittel der Amtszeit erhöht wurde und die als ihre Aufgaben erfüllt oder höher eingestuft werden, werden im militärischen Rang befördert und erhalten eine Gehaltserhöhung (außer im Falle der Beförderung zum General).

Ergänzende Richtlinien und Regelungen für Offiziere, die ihre Laufbahn wechseln

Gleichzeitig werden mit dem Dekret Nr. 52/2025/ND-CP auch die Punkte c, d und dd geändert und die Punkte e und g in Klausel 1, Artikel 3 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP ergänzt, in dem die Vorteile festgelegt werden, die Beamte genießen, die ihre Karriere wechseln und für die Arbeit bei staatlichen Behörden, öffentlichen Dienststellen,politischen Organisationen und gesellschaftspolitischen Organisationen angeworben werden, die Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten.

Nach den neuen Bestimmungen haben Beamte, die ihre Laufbahn wechseln und in staatliche Behörden, öffentliche Dienststellen, politische Organisationen und gesellschaftspolitische Organisationen eingestellt werden, die Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, Anspruch auf folgende Leistungen:

a) Bei der Arbeitsvermittlung wird den Arbeitnehmern Vorrang eingeräumt, wenn sie ihrem beruflichen, technischen und berufsbezogenen Tätigkeitsbereich angemessen sind; sie werden in den für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen beruflichen und technischen Fähigkeiten geschult und gefördert;

b) Befreiung von der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung bei einem Wechsel in die alte Dienststelle oder Einheit oder bei einem Wechsel in eine andere Studienrichtung auf Antrag einer zuständigen Landesdienststelle;

c) Den Ergebnissen der Einstellungsprüfung für Beamte und öffentliche Angestellte werden vorrangig Punkte entsprechend den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Bestimmungen des Gesetzes über Kader, Beamte und öffentliche Angestellte gutgeschrieben.

d) Offiziere werden ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung zur Versetzung in einen anderen Sektor entsprechend ihrer neuen Position eingestuft und besoldet. Ist das Gehalt gemäß Gruppe, Besoldungsgruppe oder Stufe niedriger als das Gehalt gemäß militärischem Dienstgrad des Offiziers zum Zeitpunkt der Versetzung, werden das zum Zeitpunkt der Versetzung gezahlte Gehalt, die Dienstalterszulage sowie die Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung zur Versetzung in einen anderen Sektor zurückbehalten und von der neuen Dienststelle oder Einheit gezahlt. Die Weiterführung des zurückbehaltenen Gehalts über diesen Zeitraum hinaus wird vom Leiter der Dienststelle, der für die Führung von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten zuständig ist, gemäß der internen Gehaltskorrelation geprüft und entschieden. Während der Zurückbehaltungsdauer verringert sich die Differenz zum zurückbehaltenen Gehalt entsprechend, wenn der Kader, Beamte oder öffentliche Angestellte eine Gehaltserhöhung oder eine Dienstalterszulage erhält, die die Gehaltsstufe innerhalb des Sektors übersteigt, oder in einen neuen Sektor befördert wird. Falls die Gehaltserhöhung höher ist als das Gehalt zum Zeitpunkt des Wechsels, wird das neue Gehalt gezahlt. Nach Ablauf der Gehaltsbeibehaltungsfrist wird weiterhin die Dienstalterszulage zum Zeitpunkt der Spezialisierung gezahlt oder in Branchen mit Dienstalterszulage zur Berechnung der Dienstalterszulage hinzugerechnet.

d) Beamte, die den Beruf gewechselt haben und Anspruch auf eine Rente haben: Wenn das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeitrag, das gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Zeitpunkt des Ruhestands als Grundlage für die Berechnung der Rente verwendet wird, niedriger ist als das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeitrag zum Zeitpunkt des Karrierewechsels, wird das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeitrag zum Zeitpunkt des Karrierewechsels, umgerechnet gemäß der zum Zeitpunkt des Ruhestands geltenden Gehaltsregelung, als Grundlage für die Berechnung der Rente verwendet;

e) Offiziere, die den Beruf gewechselt haben und keinen Anspruch auf Rente haben und ihre Stelle aufgeben, erhalten neben den gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen eine Abfindung von der Behörde oder Einheit, die Gehalt aus dem Staatshaushalt bezieht und zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Stelle Kader, Beamte und öffentliche Angestellte verwaltet und beschäftigt. Dabei wird ihnen für jedes Dienstjahr in der Armee ein Monatsgehalt des Monats unmittelbar vor dem Berufswechsel subventioniert, das gemäß der zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Stelle geltenden Gehaltsregelung umgerechnet wird und als Grundlage für die Berechnung der Abfindung dient. Die Abfindung wird gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Gesetzes über Kader, Beamte und öffentliche Angestellte zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Stelle berechnet und richtet sich nach der Arbeitszeit bei der Behörde oder Einheit, die Gehalt aus dem Staatshaushalt bezieht.

g) Bei der Versetzung zu Dienststellen und Einheiten, die Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen und deren Dienstzeit in der Armee von den zuständigen Behörden als Feldwebel festgelegt wurde, beträgt der Gehaltskoeffizient, der als Grundlage für die Berechnung des Durchschnittsgehalts dient, das als Grundlage für die Berechnung der Rente für die Zeit der Versetzung des Feldwebels dient, bei der Pensionierung 3,90.

Gemäß Dekret Nr. 52/2025/ND-CP erhalten Offiziere, die zu Dienststellen und Einheiten wechseln, die Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, und anschließend zu Dienststellen und Einheiten wechseln, die keine Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, bei ihrer Pensionierung eine zusätzliche Dienstalterszulage entsprechend ihrer Dienstzeit in der Armee und ihrem militärischen Rang unmittelbar vor der Versetzung des Offiziers. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge während der Arbeitszeit gemäß dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem, das als Grundlage für die Berechnung der Offizierspensionen dient, wird dieser Betrag entsprechend dem zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Gehaltssystem umgerechnet.

Darüber hinaus werden Offizieren, die ihre Laufbahn gewechselt haben, von den zuständigen Behörden jedoch aufgrund von Missionsanforderungen dazu bewogen werden, in die Armee zurückzukehren, neue Arbeitsplätze zugewiesen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechen. Die Zeit des Laufbahnwechsels zu Dienststellen und Einheiten, die Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, wird als ununterbrochene Arbeitszeit angerechnet, um Gehaltserhöhungen, Beförderungen im militärischen Dienstgrad und Dienstalter zu berücksichtigen.

Regelungen und Richtlinien für Beamte, die in Behörden, Einheiten und Unternehmen wechseln, die keine Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten

Mit dem Dekret Nr. 52/2025/ND-CP wird außerdem Artikel 4 zu den Regelungen und Richtlinien für Beamte geändert und ergänzt, die zu Behörden, Einheiten und Unternehmen wechseln, ohne Gehalt aus dem Staatshaushalt zu erhalten.

Dementsprechend haben Beamte, die zu Dienststellen, Einheiten und Unternehmen wechseln, die kein Gehalt aus dem Staatshaushalt erhalten, Anspruch auf folgende Leistungen und Maßnahmen:

- Der Zeitpunkt der Sozialversicherungszahlung richtet sich nach den Bestimmungen des geltenden Sozialversicherungsrechts.

- Sie erhalten eine einmalige Zulage für jedes Arbeitsjahr. Die Zulage entspricht einem Monatsgehalt des Monats unmittelbar vor der Versetzung und wird von der Agentur, Einheit oder dem Unternehmen des Verteidigungsministeriums gezahlt, das den Offizier vor der Versetzung leitete.

- Beamte, die ihre Laufbahn gewechselt haben und Anspruch auf eine Rente haben, haben Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen gemäß den geltenden Sozialversicherungsgesetzen, jedoch wird die Methode zur Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß den Bestimmungen in Punkt d, Absatz 1, Artikel 3 des Dekrets Nr. 21/2009/ND-CP, geändert und ergänzt in Punkt c, Absatz 2, Artikel 1 dieses Dekrets, nicht als Grundlage für die Berechnung der Rente angewendet.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-doi-quy-dinh-che-do-chinh-sach-doi-voi-si-quan-nghi-huu-chuyen-nganh.html

Etikett: Offizier

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