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Wenn ich ein Kind zur Welt bringe und es zur Adoption freigebe, habe ich dann weiterhin Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?

Báo Dân tríBáo Dân trí13/11/2024

(Dan Tri) – Sowohl Arbeitnehmerinnen, die Kinder gebären, als auch Arbeitnehmerinnen, die Kinder adoptieren, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.


Frau T. hat bereits drei Kinder und hat nach der Geburt von drei Kindern Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Da Frau T. nun erneut schwanger ist, plant sie, das Kind nach der Geburt ihres vierten Kindes einer unverheirateten Freundin zu geben.

Die Freundin, die ein Kind adoptieren möchte, arbeitet ebenfalls in derselben Firma wie T. und fragte sich daher: „Hat sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie ein Kind adoptiert? Habe ich Anspruch auf Leistungen, wenn ich ein Kind zur Welt bringe und es ihr zur Adoption überlasse?“

Laut der vietnamesischen Sozialversicherung (VSS) sind die Bedingungen für den Bezug von Mutterschaftsleistungen für Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen, und Arbeitnehmerinnen, die ein Kind unter sechs Monaten adoptieren, in Absatz 2 und Absatz 3, Artikel 31 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 festgelegt.

Demnach sind die Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsleistungen, dass die Arbeitnehmerin innerhalb von 12 Monaten vor der Entbindung mindestens 6 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben muss, oder dass Arbeitnehmerinnen, die mindestens 12 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sich während der Schwangerschaft aufgrund einer Anordnung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung von der Arbeit freistellen lassen müssen, innerhalb von 12 Monaten vor der Entbindung mindestens 3 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben müssen.

Absatz 1, Artikel 34 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 besagt: Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen, haben Anspruch auf sechs Monate Mutterschaftsurlaub vor und nach der Geburt. Bringt eine Arbeitnehmerin Zwillinge oder mehr zur Welt, hat die Mutter ab dem zweiten Kind für jedes Kind Anspruch auf einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsurlaub.

Gemäß Artikel 11 des Rundschreibens 59/2015/TT-BLDTBXH haben Arbeitnehmerinnen, die Kinder unter sechs Monaten adoptieren, Anspruch auf Mutterschaftsurlaub gemäß Artikel 36 des Sozialversicherungsgesetzes. Besteht Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, nimmt eine Arbeitnehmerin diesen jedoch nicht in Anspruch, hat sie lediglich Anspruch auf eine einmalige Zulage.

Sinh con rồi cho bạn làm con nuôi thì có được hưởng thai sản? - 1

Artikel 36 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 besagt: Arbeitnehmerinnen, die Kinder unter sechs Monaten adoptieren, haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, bis das Kind sechs Monate alt ist. Sind beide Elternteile sozialversichert und haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, hat nur der Vater oder die Mutter Anspruch auf Urlaub.

Gemäß Artikel 38 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 entspricht die einmalige Zulage für jedes Kind dem Zweifachen des Grundgehalts im Monat der Geburt eines Kindes oder der Adoption eines Kindes.

Wenn bei der Geburt nur der Vater sozialversichert ist, erhält der Vater für jedes Kind eine einmalige Zulage in Höhe des doppelten Grundgehalts im Geburtsmonat.

Auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen erklärte die vietnamesische Sozialversicherung, dass weibliche Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen, und Arbeitnehmerinnen, die ein Kind unter sechs Monaten adoptieren, Mutterschaftsleistungen erhalten, darunter Mutterschaftsgeld und eine einmalige Zulage.

Der Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes für Arbeitnehmerinnen bei der Entbindung beträgt 6 Monate (gemäß Absatz 1, Artikel 34 des Sozialversicherungsgesetzes 2014).

Das Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die Kinder unter 6 Monaten adoptieren, wird vom Zeitpunkt der Adoption bis zum Alter von 6 Monaten des Kindes berechnet (gemäß Artikel 11 des Rundschreibens 59/2015/TT-BLDTBXH).

Die einmalige Zulage für Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen oder ein Kind unter sechs Monaten adoptieren, beträgt das Zweifache des Grundgehalts (gemäß Artikel 38 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014).


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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/sinh-con-roi-cho-ban-lam-con-nuoi-thi-co-duoc-huong-thai-san-20241112121155146.htm

Etikett: Mutterschaft

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