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Vorschriften zum Devisenwechsel in angrenzenden Ländern

Báo Lào CaiBáo Lào Cai26/06/2023

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Die Staatsbank von Vietnam hat das Rundschreiben 04/2023/TT-NHNN herausgegeben, das die Aktivitäten von Wechselstuben in angrenzenden Ländern regelt.

Quy định về hoạt động đại lý đổi tiền của nước có chung biên giới ảnh 1

Das Rundschreiben regelt klar die Tätigkeit von Wechselstuben in angrenzenden Ländern. Demnach dürfen Wechselstuben in angrenzenden Ländern nur in Form von vietnamesischen Dong tätig sein, um Bargeld von angrenzenden Ländern von Einzelpersonen zu kaufen, mit Ausnahme der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Fälle.

Wechselstuben der angrenzenden Länder in den Wartebereichen der internationalen Grenzübergänge und an den Hauptgrenzübergängen dürfen gemäß den Vorschriften die Währung der angrenzenden Länder in bar in vietnamesische Dong an Einzelpersonen verkaufen.

Eine Wirtschaftsorganisation kann mit einem zugelassenen Kreditinstitut in einem Wechselstubenvertrag eines angrenzenden Landes vereinbaren, an einem oder mehreren Standorten im Grenzgebiet oder in der Wirtschaftsgrenzzone des Gebiets, in dem die Wirtschaftsorganisation ihren Hauptsitz oder ihre Niederlassung hat, eine Wechselstuben eines angrenzenden Landes einzurichten.

Wechselstuben der angrenzenden Länder in den Wartebereichen für die Ausreise an internationalen Grenzübergängen und an den Hauptgrenzübergängen dürfen Bargeld in der Währung der angrenzenden Länder an Ausländer verkaufen, die die Ausreiseformalitäten abgeschlossen haben.

Beim Verkauf von Währungen eines angrenzenden Landes im Gegenwert von 20.000.000 VND (zwanzig Millionen vietnamesische Dong) oder weniger muss der Wechselstube des angrenzenden Landes von der Person die Vorlage von Ausreisedokumenten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ausreise von Ausländern verlangen.

Beim Weiterverkauf von Währungen eines Nachbarlandes im Gegenwert von über 20.000.000 VND (zwanzig Millionen vietnamesische Dong) an eine Person, die bereits Währungen eines Nachbarlandes umgetauscht hat, muss der Wechselstube des Nachbarlandes von der Person die Vorlage von Ausreisedokumenten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Ausreise von Ausländern sowie einer von einem zugelassenen Kreditinstitut oder der Wechselstube des Nachbarlandes abgestempelten Rechnung (Quittung) über den Geldumtausch verlangen. Die Rechnung (Quittung) über den Geldumtausch ist von der Person nur innerhalb von 90 Tagen ab dem auf der Rechnung (Quittung) angegebenen Datum zum Rückkauf von Währungen des Nachbarlandes gültig. Der Wechselstube des Nachbarlandes muss die Rechnung (Quittung) über den vorherigen Geldumtausch der Person einholen.

Der Höchstbetrag der Währung eines angrenzenden Landes, den eine Person zurückkaufen kann, darf den auf der Rechnung (Quittung) angegebenen Umtauschbetrag nicht überschreiten.

Verkaufszeitraum, Kassenbestand der Nachbarländer

Der Wechselstubenagent eines angrenzenden Landes muss das gesamte gekaufte Bargeld in der Währung des angrenzenden Landes (zusätzlich zum restlichen Bargeld) am Ende eines jeden Arbeitstages an das autorisierte Kreditinstitut verkaufen. Ist der Standort des Wechselstubenagenten eines angrenzenden Landes weit vom autorisierten Kreditinstitut entfernt und die Anreise schwierig, muss das autorisierte Kreditinstitut je nach der tatsächlichen Situation mit der Wirtschaftsorganisation eine Frist für den Verkauf des gekauften Bargelds aushandeln, die jedoch sieben Arbeitstage nicht überschreiten darf.

Wechselstuben in angrenzenden Ländern dürfen gemäß einer Vereinbarung zwischen dem autorisierten Kreditinstitut und der Wirtschaftsorganisation täglich Bargeld in der Währung des angrenzenden Landes halten. Der maximale Betrag darf jedoch 40.000.000 VND (vierzig Millionen Vietnamesische Dong) nicht überschreiten, um die Devisengeschäfte des angrenzenden Landes zu ermöglichen. Sollte der Betrag erhöht werden müssen (auch wenn er den maximalen Betrag übersteigt), muss die Wirtschaftsorganisation die Registrierungsbescheinigung der Wechselstuben im angrenzenden Land gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Verantwortlichkeiten der zugelassenen Kreditinstitute

Gemäß dem Rundschreiben soll das autorisierte Kreditinstitut den Abschluss eines Vertrags mit einer Wechselstube des angrenzenden Landes in Erwägung ziehen, basierend auf der Notwendigkeit, das Wechselstube-Netzwerk des angrenzenden Landes zu erweitern und der Erfüllung der Bedingungen durch die Wirtschaftsorganisation, um als Wechselstube des angrenzenden Landes zu fungieren.

Organisieren Sie kurzfristige Schulungen zum Erkennen der Währungen von Nachbarländern, zum Aufzeichnen von Rechnungen und zum Führen von Aufzeichnungen sowie zur Erstellung von Berichten gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche. Stellen Sie den Mitarbeitern von Wechselstuben in Nachbarländern nach Abschluss der Schulungen Zertifikate aus.

Bereitstellung von Software für Wechselstuben in angrenzenden Ländern zur Verwaltung und Überwachung der Wechselstubenaktivitäten in angrenzenden Ländern, abhängig von den Bedingungen der autorisierten Kreditinstitute und Wirtschaftsorganisationen, die als Wechselstuben in angrenzenden Ländern fungieren.

Die Devisenhandelsaktivitäten des autorisierten Vertreters im Nachbarland müssen regelmäßig oder unangekündigt überprüft und überwacht werden. Wird festgestellt, dass der Devisenhandelsagent des Nachbarlandes gegen die Bestimmungen des Devisenhandelsagenturvertrags des Nachbarlandes und die gesetzlichen Bestimmungen zu Devisenhandelsaktivitäten des Nachbarlandes verstößt, muss das autorisierte Kreditinstitut den Verstoß gemäß den im Devisenhandelsagenturvertrag des Nachbarlandes unterzeichneten Vereinbarungen behandeln.

Im Falle der Kündigung eines Devisenwechsel-Agenturvertrags mit einem angrenzenden Land muss das autorisierte Kreditinstitut innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Vertragskündigung die Staatsbankfiliale in der Grenzprovinz in der Region schriftlich benachrichtigen.

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Laut der elektronischen Regierungszeitung null

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