KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung und anwendbare Themen
1. Diese Verordnung regelt die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren (im Folgenden „Prozesstätigkeiten“), der Vollstreckung von Urteilen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen (im Folgenden „andere damit verbundene Tätigkeiten“).
2. Diese Regelung gilt für Parteikomitees, Parteiorganisationen, Parteimitglieder, zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen (kollektiv als zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bezeichnet) bei der Leitung, Anleitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.
Panorama der Abschlusssitzung der 8. Zentralkonferenz, Sitzung XIII, Morgen des 8. Oktober 2023. Foto: Phuong Hoa/VNA
Artikel 2. Auslegung von Begriffen
In dieser Verordnung werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt:
1. Zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen gehören: Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, Einleitung, Untersuchung, Verfolgung und Verhandlung von Strafverfahren, Beilegung von Verwaltungs-, Zivil- und Konkursverfahren, Prüfung und Entscheidung über die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen vor Gericht, Vollstreckung von Gerichtsurteilen und -entscheidungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Konkursverfahren, Bearbeitung von Verwaltungsverstößen und Vollstreckung von Urteilen.
2. Weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen (sonstige damit verbundene Tätigkeiten) umfassen: Schätzung, Vermögensbewertung, Ausschreibung, Versteigerung; Beglaubigung, Authentifizierung; Dolmetschen, Übersetzen; Verteidigung, Prozesskostenhilfe, Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten; Mediation, Dialog vor Gericht; Gerichtsvollzieher, Koordinierung der Vollstreckung von Urteilen, Prüfung von Amnestie; Rechtshilfe und sonstige internationale Zusammenarbeit; Erledigung von Petitionen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen; Schutz von Hinweisgebern, Zeugen, Opfern und anderen Prozessbeteiligten.
3. Die Befugnis zur Führung und Vollstreckung von Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen liegt in der Befugnis von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sowie andere damit verbundene Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates zu leiten, anzuleiten und durchzuführen.
4. Unter Ausnutzung der eigenen Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen versteht man die Handlung einer Behörde, Organisation oder Person, die über die Befugnis verfügt, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit zusammenhängende Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei die ihr zugewiesene Position und Macht ausgenutzt wird, um bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit zusammenhängenden Aktivitäten gegen ihre offiziellen Pflichten zu handeln (die zugewiesenen Aufgaben oder Pflichten nicht zu erfüllen).
5. Missbrauch der Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen ist die Handlung einer Agentur, Organisation oder Person, die über die Befugnis verfügt, Rechtsstreitigkeiten und die Vollstreckung von Urteilen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei die Position und Macht dazu genutzt wird, Dinge zu tun, die über den ihr zugewiesenen Rahmen der Position und Macht hinausgehen.
6. Machtmissbrauch bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen liegt vor, wenn eine Behörde, Organisation oder Person mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, die über die ihr übertragene Befugnis hinausgehen, und bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten gegen öffentliche Pflichten verstößt.
7. Korruption bei Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen liegt vor, wenn eine Person, die eine Position und Autorität bei der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten innehat, ihre Position und Autorität ausgenutzt und ihre Macht zum persönlichen Vorteil missbraucht hat.
8. Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsaktivitäten ist ein Akt der Herabwürdigung der politischen Ideologie, der Ethik, des Lebensstils, ein Verstoß gegen Vorschriften, Regeln, berufliche Verfahren, ethische Standards, Verhaltenskodizes und eine unsachgemäße Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei und der Gesetze des Staates.
9. Die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten umfasst den Einsatz von Mechanismen und Maßnahmen, um die strikte Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Grundsätze, Arbeitsvorschriften, Vorschriften, beruflichen Verfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates sicherzustellen; und um Verstöße, Vorteilsnahme, Missbrauch von Positionen und Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckungstätigkeiten und anderen damit verbundenen Tätigkeiten zu verhindern, aufzudecken, zu stoppen und zu behandeln.
10. Zu den Familienbeziehungen zählen Ehemann (Ehefrau); leiblicher Vater, Mutter, Adoptivvater, Mutter, direkter Betreuer; leiblicher Vater, Mutter, Adoptivvater, direkter Betreuer des Ehemanns (der Ehefrau); leibliche Kinder, Adoptivkinder, Schwiegertochter, Schwiegersohn; leibliche Brüder, Schwestern; leibliche Brüder, Schwestern des Ehemanns (der Ehefrau).
11. Zu den Verwandten zählen Menschen mit familiären Beziehungen; Großeltern väterlicherseits; Urgroßeltern väterlicherseits; Onkel väterlicherseits, Tanten väterlicherseits, Tanten väterlicherseits, Nichten und Neffen väterlicherseits.
Artikel 3. Grundsätze der Machtkontrolle, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Gewährleistung einer zentralisierten, einheitlichen, engen und umfassenden Führung und Leitung der Partei; Beaufsichtigung der Behörden und gewählten Vertreter, der Vietnamesischen Vaterländischen Front , der Strafverfolgungsbehörden, der gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates.
2. Stellen Sie sicher, dass alle Macht durch Mechanismen streng kontrolliert und an Verantwortlichkeiten gebunden ist. Mit Macht geht Verantwortung einher; je höher die Macht, desto größer die Verantwortung.
3. Gewährleistung der Unabhängigkeit, Objektivität, Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Arbeitsregeln, beruflichen Abläufen, ethischen Standards und Verhaltenskodizes von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
4. Gewährleistung von Öffentlichkeit und Transparenz im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates.
5. Alle Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten rechtzeitig erkennen, verhindern und strikt behandeln, ohne verbotene Bereiche oder Ausnahmen.
6. Halten Sie sich an die Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 4. Inhalt der Machtkontrolle, Prävention und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Kontrolle der Führung, Leitung und Organisation der Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates sowie der Arbeit zur Korruptions- und Negativitätsbekämpfung bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
2. Kontrollieren Sie die Erfüllung der Pflichten und Befugnisse von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei der Leitung, Führung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
Artikel 5. Methoden zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Führen, leiten und beraten Sie bei der Entwicklung, Verkündung und Umsetzung von Parteirichtlinien und -vorschriften, staatlichen Gesetzen, Arbeitsvorschriften, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
2. Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und andere Maßnahmen zur Machtkontrolle, Verhinderung von Verstößen, Korruption und Negativität leiten, lenken und umsetzen; Petitionen, Überlegungen, Beschwerden und Anzeigen bei Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten lösen; Selbstinspektion, Aufdeckung, Verhinderung und Behandlung von Verstößen, Korruption und Negativität innerhalb von Agenturen und Organisationen mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und andere damit verbundene Aktivitäten durchzuführen.
3. Die Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen zur Durchführung von Verfahren, zur Vollstreckung von Urteilen und zu anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen leiten, anleiten und ausrichten; den Organisationsapparat und das Personal der Kader, Parteimitglieder, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in diesen Behörden aufbauen und vervollkommnen.
4. Die Erfüllung der Pflichten und Befugnisse zu kontrollieren, zu beaufsichtigen, zu prüfen, zu kontrollieren und zu überwachen; die Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates, der Arbeitsvorschriften, der Berufsvorschriften, der ethischen Standards und des Verhaltenskodexes; die Beilegung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden und Anzeigen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung, Unterbindung und Behandlung von Verstößen, Macht- und Amtsmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates.
5. Leiten und leiten Sie die Bearbeitung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Fordern Sie die Inspektion, Prüfung und Überprüfung von Entscheidungen zuständiger Behörden, Organisationen und Einzelpersonen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und bei anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates an.
KAPITEL II - MACHTKONTROLLE, VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON KORRRUPTION UND NEGATIVITÄT IN VERFAHREN UND BEI DER VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN
Artikel 6. Handlungen der Vorteilsnahme, des Machtmissbrauchs, der Korruption und der Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten die Leitung, Anleitung, Beratung und Ausgabe von Dokumenten übernehmen, die den Richtlinien und Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen.
2. Nichtumsetzung oder unsachgemäße oder unvollständige Umsetzung der Politik und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsordnungen, ethischen Standards, Verhaltenskodizes, Pflichten und öffentlichen Dienste des Staates bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
3. Mangelnde Verantwortung, laxe Führung und Verwaltung, die zu Verstößen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten führen.
4. Vertuschen, Dulden, Unterstützen und unsachgemäßer Umgang mit Verstößen, Ausnutzen, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Macht, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
5. Sich entgegen den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten einzumischen, diese zu behindern oder zu beeinflussen, sowie die Inspektions-, Aufsichts- und Kontrolltätigkeit von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Beratungs- und Unterstützungsorganen der Partei und Funktionsorganen, die Aufsichtstätigkeit von gewählten Organen und Vertretern, der Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten auszuüben.
6. Untergebene anweisen oder zwingen, Vorschriften und berufliche Verfahren zu verheimlichen, nicht zu melden, falsch zu melden, nicht umzusetzen oder nicht richtig umzusetzen, was zu falschen Ergebnissen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, bei der Einleitung von Strafverfolgungen, bei Ermittlungen, der Strafverfolgung, der Prozessführung, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten führt.
7. Vorsätzliches Nichterhalten, Nichtbehandeln oder nicht gesetzeskonformes Entgegennehmen oder Behandeln von Informationen über Straftaten, Einreichen von Klagen zur Beilegung von Verwaltungsfällen, Zivilverfahren, Anträgen zur Beilegung von Zivilsachen, Insolvenzen und Vollstreckungen von Urteilen.
8. Verheimlichen, Verfälschen, Weglassen oder Weitergeben von Informationen über Straftaten oder Fälschen von Aufzeichnungen und Dokumenten oder unrechtmäßiges Vernichten von Beweismitteln oder Beweisstücken.
9. Erlass von Entscheidungen über die Strafverfolgung oder Nichtverfolgung eines Falles, Entscheidungen über die Strafverfolgung eines Angeklagten oder über den Erlass von Entscheidungen über die Nichtverfolgung eines Angeklagten, Entscheidungen über die Bestätigung oder Aufhebung von Entscheidungen über die rechtswidrige Strafverfolgung eines Angeklagten, über die Nichtverfolgung eines Schuldigen oder die Nichtverfolgung eines Unschuldigen oder über den Erlass rechtswidriger Urteile oder Entscheidungen.
10. Entscheidung über die Anwendung, Änderung oder Aufhebung von Präventivmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen, gerichtlichen Maßnahmen, die Änderung des Straftatbestands oder der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der straf- oder zivilrechtlichen Haftung, die vorübergehende Aussetzung oder Beendigung der Beilegung eines Falles, eines Vorfalls, die Übertragung eines Falles, die rechtswidrige Zusammenlegung oder Trennung von Fällen.
11. Folterung, Nötigung, Herbeiführung oder Leitung oder Organisation der Kollusion des Angeklagten; Nötigung oder Aufforderung an den Prozessbeteiligten oder andere Verfahrensbeteiligte, Dokumente, Aussagen oder Präsentationen bereitzustellen, die nicht objektiv oder wahrheitsgemäß sind.
12. Verzögerung oder Verlängerung der Frist für die Bewertung oder Schätzung von Vermögenswerten unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen; vorsätzliche Vermeidung oder Verlängerung der Frist für die Bereitstellung der für die Bewertung oder Schätzung angeforderten Dokumente oder Bereitstellung falscher Dokumente; Durchführung der Bewertung oder Schätzung von Vermögenswerten unter Verletzung des Gesetzes oder Weigerung, die Bewertung oder Schätzung von Vermögenswerten unter Verletzung des Gesetzes durchzuführen.
13. Ausnutzung des Rechts, eine Schätzung oder eine Immobilienbewertung anzufordern, des Rechts, die Bereitstellung von Aufzeichnungen und Dokumenten anzufordern, oder des Rechts, die Akte zur weiteren Untersuchung zurückzugeben, des Rechts, das Urteil zur erneuten Untersuchung aufzuheben, des Rechts auf Berufung, Überprüfung, Wiederaufnahme des Verfahrens oder des Rechts, eine Erklärung des Urteils anzufordern, um den Prozess der Lösung des Falls, des Vorfalls oder der Vollstreckung des Urteils zum persönlichen Vorteil zu verzögern.
14. Vorschlagen und Beschließen der Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe, der Befreiung von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe oder deren Verkürzung, der bedingten vorzeitigen Entlassung von Gefangenen, der Verkürzung der Probezeit einer Person, die eine Bewährungsstrafe verbüßt, sowie der Prüfung und des Vorschlags einer rechtswidrigen Amnestie.
15. Vorsätzliche Vollstreckung eines Urteils entgegen dem Inhalt eines rechtskräftigen Urteils oder einer rechtskräftigen Entscheidung oder Unterlassung der Erteilung einer Entscheidung zur Vollstreckung eines Urteils, Verzögerung oder Verlängerung der Frist zur Erledigung der Vollstreckung eines rechtswidrigen Urteils; Entscheidung zur Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, vorübergehenden Notfallmaßnahmen, Zwangsvollstreckung von Urteilen, Absprachen mit Vermögensbewertungs- und Auktionseinheiten, um Käufer einzuschränken, Preise zu unterdrücken oder die Preise von Vermögenswerten, die Gegenstand einer rechtswidrigen Urteilsvollstreckung sind, zu senken.
16. Vorsätzliche Verletzung der Vorschriften über die Versiegelung, Entsiegelung, Beschlagnahme von Vermögenswerten, das Einfrieren von Konten, die Beschlagnahme, Sicherung und Handhabung von Beweismitteln, vorübergehend einbehaltenen Vermögenswerten und Vermögenswerten, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen.
17. Rechtswidrige Behinderung der Tätigkeit von Verteidigern, Beschützern der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten; Selbstverteidigung, Forderung nach Verteidigung, Schutz legitimer Rechte und Interessen oder Ausübung des Beschwerde-, Anzeigerechts und anderer Rechte von Opfern, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, Prozessbeteiligten, Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
18. Konsultation, Kontaktaufnahme, Annäherung oder Behandlung von Angelegenheiten, die nicht den Vorschriften über Besuche, Treffen und Kommunikation mit Angeklagten und Gefangenen entsprechen; Verursachen von Ärger oder Belästigung gegenüber Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, Personen, die einer Strafvollstreckung unterliegen, Opfern, Personen, die einer Strafvollstreckung unterliegen, Prozessparteien oder deren Verwandten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven.
19. Ausnutzung von Arbeiten im Zusammenhang mit Staatsgeheimnissen oder Arbeitsgeheimnissen zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven; Anordnung oder Bereitstellung bzw. Offenlegung von Informationen, Aufzeichnungen und Dokumenten im Zusammenhang mit einem Fall oder Vorfall, der den Parteivorschriften und staatlichen Gesetzen widerspricht.
20. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Befugnisse zur Aneignung von Eigentum; Ausnutzung des Einflusses auf Personen in Macht- oder Autoritätspositionen oder Fälschung von Arbeitsergebnissen, um sich bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten Vorteile zu verschaffen.
21. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität, um illegale Handlungen oder Entscheidungen durchzusetzen oder zu legalisieren oder um persönliche Angelegenheiten in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu regeln.
22. Annahme von Geschenken (materiellen oder immateriellen Vorteilen) in jeglicher Form, um gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze zu verstoßen; Gewährung von Geschenken (direkt oder indirekt in jeglicher Form), um zuständige Personen bei Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten zu beeinflussen oder zu beeinflussen, Verfälschung der Ergebnisse der Handhabung von Informationen über Straftaten, Strafverfolgung, Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
23. Verwandten und anderen Angehörigen absichtlich zu erlauben, die eigene Arbeitsposition, den eigenen Titel oder die eigene Autorität zum persönlichen Vorteil auszunutzen oder sich an der Verteidigung oder der Bereitstellung von Rechtsberatung in einem Fall oder einer Angelegenheit zu beteiligen, die man selbst zu lösen hat oder direkt löst.
24. Vorsätzliches Unterlassen, Unterlassen oder Nichtumsetzen der Lösung, fehlerhaften Umsetzung oder Behinderung der Lösung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen, Anträgen im Rahmen von Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
25. Offenlegung von Informationen, Bedrohung, Vergeltung oder Unterdrückung von Personen, die im Rahmen der zugewiesenen Leitung und Verantwortung Empfehlungen abgeben, darüber nachdenken, diese anprangern, Beschuldigungen erheben, darüber berichten oder Informationen zu korrupten und negativen Handlungen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten bereitstellen.
26. Bedrohung, Vergeltung, Unterdrückung oder Bestechung von Personen, die Verbrechen, Korruption oder negative Handlungen in Bezug auf sie selbst oder ihre Familienangehörigen melden, während der Lösung von Fällen, Vorfällen oder der Vollstreckung von Urteilen.
27. Ausnutzung und Missbrauch von Positionen, Macht und Autorität bei der Anwendung beruflicher Maßnahmen zur Verletzung der legitimen Rechte und Interessen von Organisationen und Einzelpersonen; illegale Verwendung von Informationen und Dokumenten, die im Rahmen beruflicher Maßnahmen gesammelt wurden.
28. Handlungen, die die Vorteilsnahme, den Missbrauch von Positionen, Macht, Machtmissbrauch, Korruption und andere negative Handlungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates darstellen.
Artikel 7. Verantwortung der Parteikomitees und -organisationen bei der Kontrolle der Macht, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
Im Rahmen der zugewiesenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse müssen Parteikomitees und -organisationen die Umsetzung der folgenden Inhalte leiten und anleiten:
1. Beratung bei der Entwicklung, Institutionalisierung und strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie der staatlichen Gesetze zu Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; strikte Umsetzung von Mechanismen zur Machtkontrolle, Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
2. Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethische Standards und Verhaltenskodizes überprüfen, ändern, ergänzen, vervollkommnen und strikt umsetzen; Unabhängigkeit, Objektivität und Gesetzeskonformität von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern, Vollstreckungsbeamten und anderen zuständigen Personen bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten sicherstellen.
3. Beschlüsse, Aufforderungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten strikt umsetzen; Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und bei rechtswidrigen Schlussfolgerungen unverzüglich aufheben oder ändern; die zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen auffordern, ihnen empfehlen und dagegen protestieren, unbegründete und rechtswidrige Handlungen, Entscheidungen und Schlussfolgerungen zu überprüfen.
4. Anfragen, Empfehlungen, Überlegungen, Berichte, Beschwerden, Anzeigen, Beschuldigungen und Informationen von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten umgehend und gemäß den Vorschriften entgegennehmen, lösen und darauf reagieren.
5. Schützen und belohnen Sie rechtzeitig diejenigen, die Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten entdecken, reflektieren, melden, anprangern, informieren, informieren und Informationen darüber bereitstellen. Gehen Sie streng mit Fällen um, in denen Reflexion, Petition, Beschwerde und Denunziation ausgenutzt werden, um den Ruf von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen zu verleumden, zu verzerren und zu beleidigen.
6. Implementieren Sie Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, den Aufbau einer Kultur der Integrität und andere Maßnahmen, um Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verhindern.
7. Inspektion, Überwachung und Prüfung durchführen; die Rolle, Verantwortung und Wirksamkeit der Strafverfolgung sowie die Überwachung der Justiztätigkeiten der Staatsanwaltschaft auf allen Ebenen stärken; die Wirksamkeit der Überwachung von Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten durch Behörden und gewählte Vertreter, die Vietnamesische Vaterlandsfront, Strafverfolgungsbehörden, gesellschaftspolitische Organisationen und das Volk stärken und verbessern; Parteiorganisationen, Parteimitglieder und Einzelpersonen, die gegen die Vorschriften von Artikel 6 dieser Verordnung verstoßen, diese ausnutzen, ihre Positionen und Befugnisse missbrauchen, ihre Macht missbrauchen, Korruption und negative Handlungen begehen, direkt inspizieren, überwachen, umgehend aufdecken und streng dagegen vorgehen. Die Inspektions-, Überwachungs-, Inspektions- und Prüfungsteams leiten, anleiten, günstige Bedingungen für die Aktivitäten schaffen und die Anforderungen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen der Inspektions-, Überwachungs-, Inspektions- und Prüfungsteams strikt umsetzen.
8. Leitung der Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen bei der Durchführung von Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten; Befürwortung der Behandlung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Anforderung von Inspektionen, Prüfungen und Überprüfungen der Entscheidungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten, wenn Informationen, Anfragen, Empfehlungen, Beschwerden und Anzeigen auf der Grundlage der Parteivorschriften und der Gesetze des Staates vorliegen.
9. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Vorschriften genannten Handlungen nicht durch.
Artikel 8. Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und der Mitglieder der kollektiven Führung von Behörden und Organisationen mit der Befugnis, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und andere damit verbundene Tätigkeiten auszuüben
1. Die zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse bei der Leitung, Führung, Durchführung von Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates korrekt und vollständig ausführen.
2. Seien Sie ein Vorbild bei der strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates, der Arbeitsvorschriften, der beruflichen Verfahren, der ethischen Standards und des Verhaltenskodexes; der Vorschriften über verbotene Handlungen und Dinge, die Kader, Parteimitglieder, Beamte, öffentliche Angestellte, Richter, Volksgutachter, Staatsanwälte, Ermittler, Gerichtsvollzieher, Vorgesetzte und andere kompetente Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten tun. Seien Sie verantwortlich dafür, mit gutem Beispiel voranzugehen, Selbstkritik zu üben, Kritik zu üben, moralische Qualitäten zu bewahren, einen ehrlichen, sauberen, unparteiischen, objektiven und fairen Lebensstil bei der Erfüllung öffentlicher Pflichten und andere Maßnahmen zur Kontrolle der Macht zu führen und Korruption und Negativität zu verhindern.
3. Sie dürfen weder Gerichtsverfahren, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten noch Inspektions-, Aufsichts-, Prüfungs- oder Audittätigkeiten in diesem Bereich behindern, beeinflussen oder unrechtmäßig beeinträchtigen.
4. Führen Sie regelmäßig Selbstinspektionen und -aufsichten durch, um Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen der Verwaltung und Verantwortung umgehend zu erkennen, zu korrigieren und strikt zu behandeln.
5. Übernehmen Sie die direkte Verantwortung für Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in der Ihnen zugewiesenen Einheit für die direkte Verwaltung und Verantwortung.
6. Als Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, als Leiter einer Behörde, einer Organisation und als Manager oder Verantwortlicher für das jeweilige Gebiet sind Sie für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität im Parteikomitee, in der Parteiorganisation, in der Behörde, der Organisation und in dem Ihnen zugewiesenen Gebiet verantwortlich.
7. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Vorschriften genannten Handlungen nicht durch.
Artikel 9. Die Verantwortung der Leiter der Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen, die für die Durchführung von Gerichtsverfahren, die Vollstreckung von Urteilen und andere relevante Tätigkeiten zuständig sind
1. Führen, Leiten und Erfüllen der in Artikel 7 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten; gleichzeitig strikte Umsetzung der in den Absätzen 1, 2, 3, 4, 7 und Artikel 8 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten.
2. Als Leiter ist er für Verstöße, Missbrauch, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und negative Vorkommnisse in den Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen unter seiner Leitung und Verantwortung verantwortlich; er ist als stellvertretender Leiter oder Mitglied der Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen, die die Partei direkt leiten und die Verantwortung tragen, direkt verantwortlich für Verstöße, Missbrauch, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und negative Vorkommnisse in der Einheit, die ihm direkt unter seiner Leitung und Verantwortung steht.
Artikel 10. Die Verantwortung der zuständigen Person im Verfahren, bei der Urteilsvollstreckung und anderen damit verbundenen Tätigkeiten
1. Durchführung der in den Absätzen 1, 2, 3, 7 und Artikel 8 genannten Verantwortlichkeiten; Gleichzeitig, je nach Position, die in den Absätzen 4, 5, 6 und Artikel 8 dieser Verordnung genannten Verantwortlichkeiten.
2. Sie sind gegenüber dem Gesetz und den Parteiausschüssen, Parteiorganisationen, Leitern von Behörden, Organisationen und Einheiten für ihre Handlungen und Entscheidungen verantwortlich. Sie weigern sich proaktiv, Gerichtsverfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und sich an anderen relevanten Aktivitäten zu beteiligen, wenn Gerichtsverfahren, Urteilsvollstreckungen und andere relevante Gesetze dies vorschreiben.
3. Befolgen Sie die Anweisungen, Anweisungen, Kontrollen, Aufsichten, Kontrollen und Prüfungen des Parteikomitees, der Parteiorganisationen, Agenturen, Organisationen, Einheiten, Führungskollektive und Leiter der zuständigen Behörden. Setzen Sie das Informationsregime strikt um und erstatten Sie gemäß den Vorschriften Bericht.
Kapitel III - Umgang mit Verstößen
Artikel 11. Umgang mit Verstößen, Missbrauch, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption, negative
1. Organisationen und Einzelpersonen, die Verstöße begehen, ihre Positionen oder Machtpositionen missbrauchen, korrupt sind oder sich in Verfahren, bei der Urteilsvollstreckung oder bei anderen relevanten Aktivitäten negativ auswirken, müssen gemäß den Vorschriften der Partei, den Gesetzen des Staates und den Vorschriften der Behörden, Organisationen und Einheiten strikt behandelt werden.
Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und negative Handlungen wurden bisher nicht auf der Grundlage der Satzung und der Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates sowie der Satzung und der Vorschriften der Massenorganisationen entsprechend geahndet.
Im Falle einer Disziplinarmaßnahme muss die zuständige Behörde jedoch dafür sorgen, dass die Verstöße entschieden von der verantwortlichen Stelle abgesetzt, ersetzt, beendet, entlassen oder zurückgetreten werden und dass ihnen die Arbeit im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, der Urteilsvollstreckung und anderen relevanten Tätigkeiten verweigert wird. Außerdem dürfen ihnen keine Richtertitel, juristischen Beistände und Positionen in Behörden und Organisationen mit anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und der Urteilsvollstreckung wieder zugewiesen werden.
2. Im Falle eines Verstoßes, der eine strafrechtliche Prüfung erforderlich macht, muss die Akte zur gesetzeskonformen Bearbeitung an die Behörden übergeben werden und eine Aufbewahrung zur internen Bearbeitung ist strengstens untersagt.
Artikel 12. Umgang mit Verantwortlichkeiten, wenn die Verletzung auftritt, Missbrauch, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption, negative
1. Für Organisationen:
Bei Verstößen, Missbrauch, Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch, Korruption und Negativität in den Verantwortungs- und Kompetenzbereichen der Parteiführung und -leitung wird gemäß den Bestimmungen der Partei vorgegangen.
2. Für die Leiter der Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen, Organisationen und Einheiten:
- Die Leiter, Mitglieder der Parteikomitees, Parteiorganisationen und Kollektivmitglieder führen Agenturen, Organisationen und Einheiten, bei denen es im Rahmen ihrer eigenen Aufgaben zu Verstößen, Missbrauch, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Rechtsmissbrauch, Korruption, Missachtung von Verfahren, Urteilsvollstreckungen und anderen relevanten Aktivitäten kommt, die Parteigesetze, das Parteirecht, die Parteivorschriften, die Organisations- und Einheitsvorschriften, den Parteivorschriften und den anderen relevanten Aktivitäten in den Agenturen, Organisationen, Einheiten und Einheiten.
- Es wird erwogen, die Verantwortung im Falle der Aufdeckung von Verstößen, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch, Korruption und negativen Vorfällen zu erhöhen, ohne die erforderlichen Maßnahmen entsprechend seiner Zuständigkeit zu ergreifen, um die Folgen von Verstößen oder die rechtzeitige Meldung gemäß den Gesetzen der Partei und des Staates unverzüglich zu verhindern, zu bewältigen und zu überwinden.
- Als Verantwortung im Falle von unbekannten oder angewandten erforderlichen Maßnahmen gemäß ihrer Kompetenz zur Verhinderung und Verhinderung von Verstößen, Missbrauch, Missbrauchspositionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption, negativen Verfahren, Beurteilungsausführung und anderen relevanten Aktivitäten in Betracht gezogen.
- Berücksichtigung der Befreiung und Verringerung der Haftung beim aktiven Erkennen und Anwenden der erforderlichen Maßnahmen nach ihrer Kompetenz, um die Konsequenzen zu verhindern, zu bewältigen, zu überwinden oder den zuständigen Behörden für die Behandlung und Überwindung der Folgen von Verstößen, Missbrauch und Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Missbrauch, Korruption und Negativ zu verhindern und zu überwinden. Oder für den Fall, dass es eine Grundlage gibt, um zu beweisen, dass selbst die Lösung, Entscheidung, Schlussfolgerungen, Anordnungen wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der Partei, der Gesetze des Kollektivstaates oder des Leiters des Parteiausschusses, der Parteiorganisation, der Agentur, der Organisation, der Organisation oder der Einheit nicht einverstanden ist.
- Berücksichtigung der Befreiung oder Reduzierung der Disziplin, wenn sie die Initiative ergreifen, um ihre Positionen zu beenden, Rücktritt oder Arbeitsurlaub, bevor die zuständige Behörde erfasst, mit Ausnahme der Prüfung der Strafverantwortung.
Kapitel IV - Umsetzungsbedingungen
Artikel 13. Organisation der Implementierung
1. Die Zentral -Militärkommission, das Ausschuss der Zentralpolizeipartei, das Parteigericht des Gerichts des Obersten Volksgerichts, das Partei -Angelegenheitenausschuss der Procuracy der Obersten Volk , das Justizparteiausschuss, der Vietnam -Anwaltsverband, das Vietnam Lawyer Association, das Provincial Party Committee, das Parteikomitee, das Zentralparteiausschuss und das Parteikomitee und die Parteiorganisation sind Relevanz für das Ladung der Partei und die effektiven Parteikomitee.
2. Dürre, Machtmissbrauch, Korruption und negativ.
3.. Verfahren, Urteilsvermögen und andere verwandte Aktivitäten.
V.
Artikel 14. Inszension in Kraft
Diese Bestimmung wirkt sich ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Melden Sie sich im Verlauf der Umsetzung, wenn Probleme auftreten oder die Ergänzung zu ändern und zu ergänzen müssen, an das Politbüro (über das Zentralausschuss für interne Angelegenheiten) zur Prüfung und Entscheidung.
Laut VNA/Tin Tuc Zeitung
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