Ab dem 1. Juni 2024 werden die Fahrerausbildungen für die Klassen B1, B2 und C nach neuen Vorschriften durchgeführt.
Der Verkehrsminister hat gerade das Rundschreiben Nr. 05/2024/TT-BGTVT herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln aus Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Bereich Straßenverkehr, unterstützenden Straßenverkehrsdiensten, Fahrzeugen und Fahrern geändert und ergänzt werden.
Darin ändert und ergänzt das Verkehrsministerium Artikel 13 des Rundschreibens Nr. 12/2017/TT-BGTVT (geändert und ergänzt in Klausel 7, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 04/2022/TT-BGTVT) wie folgt:
Fahrausbildung für die Klassen B1, B2, C
In Bezug auf die Prüfung und Ausstellung von beruflichen Grundbildungszeugnissen und Ausbildungszertifikaten heißt es im Rundschreiben eindeutig:
Prüfung zum Abschluss des Theoriefachs gemäß dem Theorieprüfungsfragenkatalog (Inhalte des Fragenkatalogs umfassen die Themen: Straßenverkehrsrecht; Aufbau und übliche Instandhaltung; Verkehrsbetrieb; Ethik, Verkehrskultur, Vermeidung schädlicher Auswirkungen von Alkohol und Bier und Brandschutz, Rettung und Erste Hilfe bei der Teilnahme am Straßenverkehr) und Simulation von Verkehrssituationen.
Prüfung am Ende der praktischen Fahrausbildung mit sequentiellen Prüfungen, Rückwärtsfahren und Straßenfahrt.
Erwägen Sie die Ausstellung eines Berufsgrundzertifikats oder eines Ausbildungszertifikats an Lernende, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.

An einem Fahrübungswagen der Klassen B1, B2 können maximal 5 Schüler teilnehmen.
Die Fahrausbildungseinrichtung muss sich an den Inhalten orientieren, einschließlich: dem Programmumfang und der Einteilung der Ausbildungszeit wie oben beschrieben, der Wiederholungs- und Abschlussprüfungszeit sowie den Ferien; um die Gesamtausbildungszeit im Fahrausbildungsprogramm so zu gestalten, dass das Ziel erreicht wird: Niveau B1 des regulären Ausbildungsprogramms und Niveau B2, Niveau C ist das Grundniveau.
Für die Fahrpraxiswagen ist die Schülerzahl in den Klassen B1 und B2 mit maximal 5 Schülern und in der Klasse C mit maximal 8 Schülern angegeben.
Das Rundschreiben 05/2024/TT-BGTVT tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Laut der Zeitung Hanoi Moi
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