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Neue Regelungen zur vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung, die jeder kennen sollte

Người Đưa TinNgười Đưa Tin05/01/2024

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Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben 66/2023/TT-BCA herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 55/2021/TT-BCA des Ministers für öffentliche Sicherheit vom 15. Mai 2021 geändert und ergänzt werden. Darin werden eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes detailliert beschrieben. Das Rundschreiben Nr. 56/2021/TT-BCA des Ministers für öffentliche Sicherheit vom 15. Mai 2021 legt Formulare für die Registrierung und Verwaltung von Wohnsitzen fest. Das Rundschreiben Nr. 57/2021/TT-BCA des Ministers für öffentliche Sicherheit vom 15. Mai 2021 regelt das Verfahren zur Wohnsitzregistrierung. Das Rundschreiben 66/2023/TT-BCA tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Wohnsitzanmeldung direkt oder online über das Bürgerserviceportal

Demnach ist im Rundschreiben festgelegt, dass die Entgegennahme der Meldeunterlagen direkt bei der Meldebehörde oder online über das Portal der öffentlichen Dienste, die VNeID-Anwendung und andere gesetzlich vorgeschriebene Online-Dienste der öffentlichen Hand erfolgt.

Bei der Einreichung des Antrags direkt bei der Meldebehörde kann die Person, die die Anmeldung beantragt, zum Vergleich eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments oder eine Kopie des aus dem Originalbuch ausgestellten Dokuments (nachfolgend Kopie genannt) oder einen Scan oder eine Fotokopie mit dem Originaldokument vorlegen.

Falls die Person, die die Wohnsitzanmeldung beantragt, einen Scan oder eine Fotokopie mit dem Originaldokument zum Vergleich einreicht, ist der Empfänger für die Überprüfung, den Vergleich des Scans oder der Fotokopie mit dem Original und die Unterzeichnung der Bestätigung verantwortlich und darf nicht die Vorlage einer Kopie dieses Dokuments verlangen.

Bei der Online-Wohnsitzregistrierung gibt die Person, die die Wohnsitzregistrierung beantragt, Informationen gemäß dem bereitgestellten elektronischen Formular an, lädt einen Scan oder eine Fotokopie gültiger Papiere und Dokumente hoch (diese müssen nicht notariell beglaubigt, beglaubigt, digital signiert oder in anderer Form authentifiziert sein) oder gibt die Quelle der Dokumente aus dem elektronischen Datenverwaltungslager der Organisation oder Einzelperson an; sie bezahlt die Gebühr über die Online-Zahlungsfunktion oder auf andere gesetzlich vorgeschriebene Weise. Nach Abschluss der Antragstellung erhält die Person, die die Online-Wohnsitzregistrierung beantragt, den Dateicode 01 des Verwaltungsverfahrens, um den Fortschritt des Antrags zu verfolgen und einzusehen oder auf Anfrage der Wohnsitzregistrierungsbehörde Informationen zur Ergänzung und Vervollständigung des Antrags zu erhalten.

Falls ein Bürger ein gescanntes oder fotokopiertes Dokument oder Papier ohne digitale Signatur oder andere Authentifizierung hochlädt, ist der Bürger bei der Überprüfung oder Verifizierung durch die Meldebehörde zur Klärung von Aufenthaltsangelegenheiten dafür verantwortlich, das hochgeladene Dokument oder Papier der Meldebehörde vorzulegen, damit diese es prüfen, vergleichen und die Richtigkeit im Verifizierungsprotokoll vermerken kann. Die Meldebehörde verlangt vom Bürger nicht, das Dokument zur Aufbewahrung einzureichen.

Die Gültigkeit der Meldebestätigung beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Rundschreiben 66/2023/TT-BCA ändert und ergänzt Artikel 17 zur Bestätigung der Informationen zum Wohnsitz im Rundschreiben Nr. 55/2021/TT-BCA.

Demnach können Bürgerinnen und Bürger bundesweit unabhängig von ihrem Wohnort eine Bestätigung ihrer Wohnsitzdaten bei der Meldebehörde beantragen, indem sie dies direkt bei der Zentrale der Meldebehörde oder über das Bürgerserviceportal, die VNeID-Anwendung oder andere gesetzlich vorgeschriebene Online-Behördendienste tun.

Der Inhalt der Meldebestätigung umfasst Angaben zum aktuellen Wohnsitz, zu früheren Wohnsitzen, zur jeweiligen Wohndauer, zur Form der Meldebescheinigung und weitere in der Meldedatenbank und der Landesbevölkerungsdatenbank vorhandene Meldeinformationen.

Die Gültigkeit der Meldebestätigung beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Werden die Angaben zum Wohnsitz eines Bürgers in der Wohnsitzdatenbank geändert, angepasst oder aktualisiert, so verliert die Wohnsitzbestätigung ab dem Zeitpunkt der Änderung bzw. Anpassung ihre Gültigkeit.

Die Meldebehörde ist zuständig für die Bestätigung der Wohnsitzangaben der Bürger auf Anfrage.

Falls die Informationen, die eine Wohnsitzbestätigung erfordern, bereits in der nationalen Bevölkerungsdatenbank vorhanden sind, beträgt die Bearbeitungszeit höchstens einen halben Arbeitstag.

Falls der angeforderte Bestätigungsinhalt nicht in der nationalen Bevölkerungsdatenbank oder Wohnsitzdatenbank vorhanden ist, beträgt die Bearbeitungszeit höchstens drei Arbeitstage.

Ergänzende Regelungen zur vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung

Mit dem Rundschreiben 66/2023/TT-BCA wird dem Artikel 13 des Rundschreibens Nr. 55/2021/TT-BCA die Klausel 3 zur vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung hinzugefügt:

1- Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb ihres registrierten vorübergehenden Wohnsitzes ändern, sind für die Registrierung eines neuen vorübergehenden Wohnsitzes verantwortlich.

Befindet sich die Unterkunft innerhalb der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene, in der der ständige Wohnsitz registriert ist, gelten die Bestimmungen in Absatz 3, Artikel 6 dieses Rundschreibens.

2. Schüler, Studenten und Auszubildende, die in Wohnheimen und Studentenwohngebieten leben; Arbeiter, die in Arbeiterwohngebieten leben; Kinder, Behinderte und Obdachlose, die adoptiert wurden und in religiösen Einrichtungen leben; und Menschen, die in Sozialhilfeeinrichtungen betreut, aufgezogen und unterstützt werden, können sich für einen vorübergehenden Aufenthalt bei der Agentur oder Organisation anmelden, die diese Unterkunft direkt verwaltet.

Die direkte Verwaltungsbehörde oder -organisation ist dafür verantwortlich, eine Liste der vorübergehenden Bewohner zusammen mit der Erklärung zum Wohnsitzwechsel jeder Person, einem Antrag auf vorübergehende Aufenthaltsregistrierung mit klaren Angaben zum rechtmäßigen Wohnsitz und der Aktualisierung der Informationen zum vorübergehenden Wohnsitz in der Wohnsitzdatenbank durch die Wohnsitzregistrierungsbehörde zu erstellen.

Die Liste enthält grundlegende Informationen zu jeder Person: Nachname, zweiter Vorname und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, persönliche Identifikationsnummer und vorübergehende Aufenthaltsdauer.

3- Handelt es sich bei den Dokumenten, die den rechtmäßigen Aufenthalt für die vorübergehende Aufenthaltsregistrierung belegen, um Dokumente für die Anmietung, das Verleihen oder die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts in einem Haus oder einer anderen Wohnung einer Einzelperson oder Organisation, ist für diese Dokumente keine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich.

Minh Hoa (t/h)


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