Ein Vertreter der vietnamesischen Straßenverkehrsbehörde wies darauf hin, dass es Fahrern erlaubt sei, ihre alten B1- und B2-Führerscheine nicht nur in die Klasse B, sondern auch in die Klasse C1 umzutauschen, was ihnen das Führen aller Fahrzeuge der Klasse B und Lastwagen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen erlaubt.
Ab dem 1. Januar tritt das Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit in Kraft, das unter anderem die Anwendung einer neuen Methode zur Klassifizierung von Führerscheinen beinhaltet.
Demnach sieht das Gesetz vor, dass Personen, die einen Führerschein der alten Klassifizierung nutzen, diesen bis zu dessen Ablauf weiter nutzen können. Bei der Ausstellung oder Verlängerung eines neuen Führerscheins gilt die neue Klassifizierung.
Tatsächlich berichteten einige Fahrer, dass sie beim Wechsel ihres Pkw-Führerscheins „benachteiligt“ wurden, weil ihre alten B1- und B2-Führerscheine in neue B-Führerscheine umgewandelt wurden, während B-Führerscheine hinsichtlich der LKW-Ladekapazität stärker eingeschränkt sind als B1- und B2-Führerscheine.
Konkret berechtigen die Führerscheine der Klassen B1 und B2 zum Führen von Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen oder von Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von weniger als 3,5 Tonnen, während die Führerscheine der Klasse B zwar weiterhin zum Führen von Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) berechtigt sind, jedoch nur zum Führen von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Als Reaktion auf das oben genannte Problem erklärte Herr Luong Duyen Thong, Leiter der Abteilung für Fahrzeug- und Fahrertransportmanagement (Vietnam Road Administration), der Grund liege darin, dass sich die Fahrer nicht gründlich mit den neuen Vorschriften befasst hätten.
Das Gesetz über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr sieht eindeutig vor, dass alte Führerscheine der Klassen B1 und B2 gegen Führerscheine der Klassen B oder C1 (entsprechend der neuen Führerscheinklassifizierung) umgetauscht werden. Dabei berechtigt der Führerschein der Klasse C1 zum Führen aller Fahrzeuge der Klasse B und gleichzeitig zum Führen von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen.
Wenn der Fahrer sich also für einen Wechsel in die Klasse B entscheidet, ist er im Nachteil, der Wechsel in die Klasse C1 bietet dem Fahrer jedoch mehr Vorteile, beispielsweise die Möglichkeit, alle Fahrzeuge der Klasse B und LKW mit einer Nutzlast von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zu fahren.
Herr Thong bestätigte, dass während des Prozesses der Ausstellung und Erneuerung von Führerscheinen alte B1- und B2-Führerscheine direkt in neue C1-Führerscheine umgewandelt werden können, wenn der Fahrer nicht auf B umsteigen möchte. Allerdings dürfen Fahrer mit automatischen B1-Führerscheinen nach der Ausstellung und Erneuerung nur noch Fahrzeuge mit Automatikschaltung fahren, keine Fahrzeuge mit manueller Schaltung.
Das Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit schreibt vor, dass im Falle einer Änderung oder Neuausstellung des Führerscheins durch eine Person, deren Führerschein vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Januar) ausgestellt wurde, folgende Schritte unternommen werden müssen:
Ein Führerschein der Klasse A1 kann in einen Führerschein der Klasse A mit der Einschränkung umgetauscht oder neu erteilt werden, dass damit ausschließlich das Führen von Zweirädern mit einem Hubraum von weniger als 175 cm3 oder einer Elektromotorleistung von weniger als 14 kW erlaubt ist;
Der Führerschein der Klasse A2 wird in einen Führerschein der Klasse A umgewandelt oder umerlegt; Der Führerschein der Klasse A3 wird in einen Führerschein der Klasse B1 umgewandelt oder umerlegt; Der Führerschein der Klasse A4 wird in eine Bescheinigung zum Führen von Spezialkrafträdern für Traktorfahrer mit einer Nutzlast bis 1.000 kg und eine Bescheinigung über die Ausbildung in verkehrsrechtlichen Kenntnissen für Fahrer von Spezialkrafträdern umgewandelt oder umerlegt;
Ein Automatik-Führerschein der Klasse B1 kann in einen Führerschein der Klasse B mit der Einschränkung umgewandelt oder neu erteilt werden, dass dieser ausschließlich zum Führen von Automatikwagen berechtigt;
Eine Umschreibung bzw. Neuausstellung von Führerscheinen der Klassen B1 und B2 in Führerscheine der Klasse B bzw. C1 ist möglich;
Der Führerschein der Klasse C bleibt unverändert und wird umgetauscht, neu ausgestellt mit der gleichen Klasse und einem speziellen Motorradführerschein für Fahrer von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/nhung-luu-y-khi-doi-bang-lai-tranh-thiet-thoi-cho-tai-xe-2372241.html
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