Die Vorschriften für die Abiturprüfung wurden mit Rundschreiben Nr. 24/2024/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung vom 24. Dezember 2024 erlassen, sind ab dem 8. Februar 2025 gültig und gelten ab der Abiturprüfung dieses Jahres 2025. Sie legen ausdrücklich drei Fächer mit besonderem Abschluss fest.
Sonderstaffelung bei Unfall, Krankheit oder Notfall
Für Schüler der in Artikel 19 Punkt a, b, Absatz 1 der Abiturprüfungsordnung genannten Fächer (diejenigen, die im Prüfungsjahr die allgemeine Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen haben; diejenigen, die in den Vorjahren die allgemeine Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen, aber kein Abitur gemacht haben) wird eine Sonderregelung für den Abiturabschluss in Betracht gezogen, wenn sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines besonderen Notfalls nicht mehr als 10 Tage vor dem Prüfungstermin oder am ersten Prüfungstag an der Prüfung nicht teilnehmen können.
Schüler der 12. Klasse in Ho-Chi-Minh-Stadt. Die Kandidaten absolvieren heute Nachmittag, am 25. Juni, die Formalitäten für die Abiturprüfung 2025.
FOTO: DAO NGOC THACH
Voraussetzungen für die Erlangung des Sonderabiturs in den oben genannten Fächern: Prüfungsberechtigung, wenn die Ausbildungs- und Studienleistungen des gesamten Jahrgangs der 12. Klasse mit gut oder besser bewertet werden.
Als Unterlagen kommen infrage: Aufnahme- und Entlassungsprotokoll (bzw. Behandlungsbestätigung) eines Krankenhauses auf Kreisebene oder höher (bei Unfällen oder Erkrankungen) bzw. Bestätigung des Volkskomitees der Wohngemeinde (bei besonderen Notfällen); Protokoll über den Antrag auf besondere Berücksichtigung beim Abitur des Gymnasiums, an dem sich der Bewerber zur Prüfung angemeldet hat, sowie Unterlagen zum Nachweis der Ausbildungs- und Studienleistungen der 12. Klasse.
Der zweiten Gruppe wird eine Sondergenehmigung zum Abitur erteilt.
Gemäß der Abiturprüfungsordnung werden Schüler der in Artikel 19 Punkt a, b, Absatz 1 dieser Ordnung genannten Fächer (diejenigen, die im Prüfungsjahr das allgemeine Bildungs-/Ausbildungsprogramm abgeschlossen haben; diejenigen, die das allgemeine Bildungs-/Ausbildungsprogramm abgeschlossen haben, aber in den Vorjahren kein Abitur gemacht haben) für den Abitur besonders berücksichtigt, wenn sie nach Ablegen mindestens einer Prüfung die Prüfung nicht fortsetzen können oder nach einem Unfall, einer Krankheit oder einem besonderen Notfall die restlichen Prüfungen freiwillig ablegen.
Voraussetzungen für den Sonderabiturabschluss sind in diesem Fall: Zur Prüfung zugelassen sind Bewerber, die in allen für die Abiturprüfung abgelegten Prüfungen mindestens die Note 5,0 (fünf) erreicht haben, die Ausbildungsleistungen der gesamten 12. Klasse mit gut oder besser und die Lernergebnisse mit befriedigend oder besser bewertet haben.
Schüler aus Ho-Chi-Minh-Stadt nehmen an einem Beratungsprogramm zur Prüfungszeit teil. Die Abiturprüfung 2025 beginnt heute, am 25. Juni.
FOTO: DAO NGOC THACH
Zum Profil des Bewerbers gehören: Antrag auf besondere Berücksichtigung des Bewerbers; Aufnahme- und Entlassungsunterlagen eines Krankenhauses auf Kreisebene oder höher (bei Unfällen oder Erkrankungen) bzw. Bestätigung des Volkskomitees der Gemeinde, in der der Bewerber wohnt (bei besonderen Notfällen) und Unterlagen, die die Ergebnisse der Ausbildung und des Studiums in der 12. Klasse belegen.
Dritte Kategorie der Sondergraduierung: qualifizierte Sportler
Bei den Probanden handelt es sich um Sportler, die die Voraussetzungen für die Zulassung zum Sondergymnasium gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 des Regierungserlasses Nr. 36/2019/ND-CP vom 29. April 2019 erfüllen.
Voraussetzungen für das Sonderabitur: Prüfungsreife; hervorragende Leistungen bei nationalen oder internationalen Sportwettkämpfen ; der Zeitpunkt der Abiturprüfung fällt mit der Zeit zusammen, in der der Sportler im Ausland trainiert oder an internationalen Sportwettkämpfen teilnimmt.
Dem Antrag auf Sonderbehandlung liegen bei: Der Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten auf Sonderbehandlung; Nachweise über hervorragende Leistungen bei nationalen oder internationalen Sportwettkämpfen; Nachweise, dass der Zeitpunkt der Abiturprüfung mit der Zeit zusammenfällt, in der die Sportlerin oder der Sportler im Ausland trainiert oder an internationalen Sportwettkämpfen teilnimmt.
Spätestens sieben Tage nach dem letzten Prüfungstermin müssen die Kandidaten ihren Antrag auf einen Sonderschulabschluss bei der Leitung der Abteilung einreichen, bei der sie sich zur Prüfung angemeldet haben. Die Leitung der Abteilung ist für die Entgegennahme und Weiterleitung des Sonderantrags an das Ministerium für Bildung und Ausbildung zuständig.
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Abschlussprüfungssession prüft der Anerkennungsausschuss für High-School-Abschlüsse die Leistungen der Kandidaten und entscheidet auf Grundlage ihrer Aufzeichnungen und Vorschriften über Sonderbefreiungen.
Abiturprüfungsplan 2025
GRAFIK: NGOC LONG
Quelle: https://thanhnien.vn/nhung-ai-duoc-dac-cach-tot-nghiep-thpt-2025-185250625092650094.htm
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