
Das japanischeParlament hat ein überarbeitetes Gesetz verabschiedet, um die Vorschriften für den Online-Verkauf ausländischer Produkte an Kunden in Japan zu verschärfen.
Das Gesetz wurde vor dem Hintergrund einer jüngsten Zunahme von Vorfällen verabschiedet, bei denen im Ausland hergestellte Produkte online an japanische Verbraucher verkauft wurden. Dabei handelte es sich vor allem um explodierende Akkus von Mobilgeräten.
Nach Angaben des japanischen Ministeriums für Wirtschaft , Handel und Industrie kam es im Jahr 2022 in Japan zu 103 schwerwiegenden Vorfällen im Zusammenhang mit online gekauften Produkten. Das ist etwa sechsmal mehr als im Jahr 2013.
Nach dem überarbeiteten Gesetz müssen ausländische Unternehmen in Japan einen im Land tätigen Vorgesetzten ernennen, der für die Produktsicherheit verantwortlich ist.
Tatsächlich gibt es viele Bedenken, dass einige ausländische Unternehmen keinen Vertreter in Japan haben, der die rechtliche Verantwortung für über das Internet verkaufte Produkte übernimmt.
Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von Online-Einkaufszentren außerdem dazu, unsichere Produkte aus ihren Produktlisten zu entfernen und dies öffentlich bekannt zu geben, wenn die Behörden feststellen, dass das Produkt gefährlich ist oder ein Risiko für die Benutzer darstellt, oder wenn der Händler den Vorfall nicht ordnungsgemäß bewältigt, beispielsweise durch einen Produktrückruf.
Das neue Gesetz verpflichtet auch Unternehmen im Bereich Elektrogeräte, Gasprodukte und anderer Artikel, deren Gebrauch Sicherheitsrisiken birgt. Dementsprechend sind diese Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte mit dem „PS“-Zeichen zu versehen, um zu bescheinigen, dass die Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen.
Im Falle eines Verstoßes geben die Behörden den Namen der für die Produktsicherheit zuständigen Aufsichtsbehörde in Japan bekannt.
Das überarbeitete Gesetz enthält auch Vorschriften für Kinderspielzeug. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den japanischen technischen Standards entsprechen, bevor sie in den Verkauf gehen. Produkte von minderer Qualität dürfen nicht auf den Markt kommen.
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