Gemäß Artikel 3 des Gesetzes über die besondere Verbrauchsteuer 2025 (gültig ab 1. Januar 2026) unterliegen folgende Subjekte nicht der besonderen Verbrauchsteuer:
(1) Die in Absatz 1, Artikel 2 des Gesetzes über die besondere Verbrauchsteuer 2025 genannten Waren unterliegen in folgenden Fällen nicht der besonderen Verbrauchsteuer:
- Waren, die von Organisationen oder Einzelpersonen für den Export ins Ausland hergestellt, verarbeitet oder direkt ausgelagert oder an andere Unternehmensorganisationen oder Einzelpersonen für den Export ins Ausland verkauft oder anvertraut werden;
- Zu den importierten Waren zählen:
+ Humanitäre Hilfe und nicht erstattungsfähige Hilfsgüter, einschließlich importierter Güter, die unter Verwendung von nicht erstattungsfähigem Hilfskapital, das von den zuständigen Behörden genehmigt wurde, importiert wurden, humanitäre Hilfsgüter und Nothilfegüter zur Überwindung der Folgen von Krieg, Naturkatastrophen und Epidemien; Geschenke von Organisationen und Einzelpersonen im Ausland an staatliche Stellen,politische Organisationen, gesellschaftspolitische Organisationen, gesellschaftspolitisch-berufliche Organisationen, soziale Organisationen, gesellschaftsberufliche Organisationen, Einheiten der Volksarmee und Einheiten des öffentlichen Dienstes im Rahmen der von der Einfuhrsteuer befreiten Quote gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Ausfuhrsteuer und Einfuhrsteuer; Geschenke und Präsente an Einzelpersonen in Vietnam im Rahmen der von der Einfuhrsteuer befreiten Quote gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Ausfuhrsteuer und Einfuhrsteuer;
+ Transitgüter gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Handel und Außenhandelsmanagement; Transitgüter; Güter, die aus dem Ausland in Zolllager eingeführt und dann gemäß den Bestimmungen des Zollgesetzes in andere Länder exportiert werden;
+ Vorübergehend eingeführte, wiederausgeführte und vorübergehend ausgeführte, wiedereingeführte Waren unterliegen innerhalb der im Gesetz über Ausfuhr- und Einfuhrsteuern festgelegten Frist nicht der Einfuhr- oder Ausfuhrsteuer. Bei Wiederausfuhr, Wiedereinfuhr über die Frist hinaus oder bei Verkauf oder Zweckänderung innerhalb der Frist für vorübergehende Einfuhr oder vorübergehende Ausfuhr müssen Unternehmen und Einzelpersonen eine besondere Verbrauchsteuer entrichten.
+ Besitztümer ausländischer Organisationen und Einzelpersonen gemäß den Standards der diplomatischen Immunität; Waren, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Ausfuhr- und Einfuhrsteuern unter die Standards für zollfreies Gepäck fallen; importierte Waren zum Verkauf in Duty-Free-Shops gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
+ Ins Ausland exportierte Waren, für die eine besondere Verbrauchsteuer entrichtet wurde, werden bei der Einfuhr von der ausländischen Seite zurückgegeben;
- Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Yachten, die zum Transport von Gütern, Passagieren und Touristen sowie für Zwecke der Sicherheit, der Landesverteidigung, des Krankentransports, der Rettung, der Brandbekämpfung, der Pilotenausbildung, zum Filmen, Fotografieren, Vermessen und der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden;
- Krankenwagen; Fahrzeuge zum Transport von Gefangenen; Leichenwagen; Fahrzeuge, die über Sitz- und Stehplätze für 24 oder mehr Personen verfügen; Fahrzeuge zum Transport von Personen; vierrädrige Fahrzeuge zum Transport von Personen mit Motor, die nicht für den Verkehr zugelassen sind und nur im Rahmen von Unterhaltungs-, Erholungs-, Sport-, historischen Stätten, Krankenhäusern, Schulen und anderen Spezialfahrzeugen gemäß den Vorschriften der Regierung eingesetzt werden.
(2) Falls es notwendig ist, nicht steuerpflichtige Themen zu ändern oder zu ergänzen, um sie dem sozioökonomischen Kontext in jedem Zeitraum anzupassen, legt die Regierung diese dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung, Entscheidung und Berichterstattung an die Nationalversammlung in der nächsten Sitzung vor.
Quelle: https://baonghean.vn/mien-thue-tieu-thu-dac-biet-theo-quy-dinh-moi-nhieu-hang-hoa-huong-loi-10302475.html
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