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Wohin kann ich mich wenden, um die Zulassung und das Kennzeichen meines Fahrzeugs zu widerrufen?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế24/08/2023

Beim Verkauf eines Autos muss der Halter die Formalitäten zur Abmeldung des Fahrzeugs und des Kennzeichens erledigen. Wo geschieht das? Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Làm thủ tục thu hồi giấy đăng ký xe và biển số xe ở đâu?

1. Wohin kann ich mich wenden, um die Zulassung und das Kennzeichen meines Fahrzeugs zu widerrufen?

(i) Polizeibehörde

Die Verkehrspolizeibehörde widerruft die Fahrzeugzulassung und die Nummernschilder von:

- Fahrzeuge des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ;

- Fahrzeuge von Agenturen und Organisationen, die in Anhang Nr. 01 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aufgeführt sind;

- Fahrzeuge diplomatischer Missionen, Vertretungen internationaler Organisationen in Vietnam und Fahrzeuge von Ausländern, die in diesen Vertretungen arbeiten.

(ii) Polizeibehörde

Die Verkehrspolizeibehörde widerruft die Zulassungspapiere und Kennzeichen folgender Fahrzeugtypen (ausgenommen die unter (i) genannten Fahrzeugtypen):

- Personenkraftwagen, Traktoren, Anhänger, Sattelauflieger und Fahrzeuge mit ähnlichem Aufbau wie Personenkraftwagen (nachfolgend „Personenkraftwagen“ genannt) von Organisationen und Einteilung mit Hauptsitz oder Wohnsitz in Bezirken oder Städten unter zentral verwalteten Städten; Städte, Landkreise und Gemeinden unter Provinzen, in denen die Verkehrspolizeibehörde ihren Hauptsitz hat;

- Pkw mit Auktionskennzeichen; Erstzulassung von Kraftgesetzen beschlagnahmten Fahrzeugen und Motorrädern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr von lokalen Organisationen und Privatpersonen;

- Automobile, Motorräder, Motorroller (einschließlich Elektromotorräder) und Fahrzeuge mit ähnlicher Struktur wie Motorräder (nachfolgend „Motorräder“ genannt) von ausländischen Organisationen und Einteilungen, einschließlich lokaler Konsularagenturen.

(iii) Polizeibehörde

Die Polizei der Bezirke, Gemeinden, Städte in den Provinzen und zentral verwalteten Städten (nachfolgend Bezirkspolizei genannt) registriert die folgenden Fahrzeugtypen: Autos; Motorräder von inländischen Organisationen und Einteilung mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort (mit Ausnahme der in (i), (ii) und (iv) genannten Fahrzeugtypen).

(iv) Polizei auf Gemeindeebene

Die Polizei der Gemeinden, Bezirke und Städte (nachfolgend „Polizei auf Gemeindeebene“ genannt) führt die Fahrzeugzulassung (mit Ausnahme der Fälle (i) und (ii)) wie folgt durch:

- Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke und Städte zentral verwalteter Städte registriert von inländischen Organisationen und Einteilungen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort.

- Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke, Städte und Gemeinden der Provinz (mit Ausnahme der Polizei auf Gemeindeebene, in der die Verkehrspolizeibehörde sowie die Bezirks-, Stadt- und Gemeindepolizei ihren Hauptsitz haben) mit einer Neuzulassungszahl von 150 Fahrzeugen oder mehr/Jahr (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) müssen Motorräder von inländischen Organisationen und Regionen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort registrieren.

Für bestimmte Gebiete entscheidet der Direktor der Provinzpolizeibehörde auf der Grundlage der tatsächlichen Situation hinsichtlich der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, der Art des Gebiets und der geografischen Entfernung in Abstimmung mit der Verkehrspolizeibehörde wie folgt über die Fahrzeugzulassung:

- Bei weniger als 150 Neuzulassungen von Motorrädern pro Jahr wird die Gemeindepolizei die Fahrzeuge direkt registrieren oder die mit der Fahrzeugregistrierung betraute Kreis-, Stadt- oder Gemeindepolizei damit beauftragen, die Fahrzeugregistrierung in Clustern zu organisieren.

- In Gemeinden, in Fahrzeuganzahl die Registrierungskapazität der Gemeindepolizei übersteigt, können neben der Gemeindepolizei, die die Fahrzeuge direkt registriert werden, auch die mit der Registrierung von Fahrzeugen betrauten Bezirks-, Stadt- und Stadtpolizeien sowie die Polizeien auf benachbarter Gemeindeebene damit beauftragt werden, die Organisation der Fahrzeugregistrierung in Clustern für inländische Organisationen und Einteilung mit Hauptsitz und Wohnsitz in der Region zu unterstützen.

(Artikel 4 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)

2. Wann muss ich das Verfahren zur Abmeldung meines Fahrzeugs und meines Kennzeichens durchlaufen ?

Gemäß Absatz 1, Artikel 13 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA muss der Fahrzeughalter bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes oder bei der Verlegung des Firmensitzes oder Wohnsitzes von einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt in einer anderen (nachfolgend „Umzug des ursprünglichen Halters“ genannt) das Widerrufsverfahren bei der für die Fahrzeugunterlagen zuständigen Behörde durchführen.


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