Machen Sie eine Politik zur Senkung der Grundrente weithin bekannt und setzen Sie Unterstützungsmaßnahmen umgehend um.
In Umsetzung des Beschlusses Nr. 25/2023/QD-TTg des Premierministers zur Senkung der Grundrente im Jahr 2023 hat der Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern gerade die offizielle Mitteilung Nr. 08/CD-TCT herausgegeben, in der er die lokalen Steuerbehörden anweist, Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, denen der Staat Land verpachtet, bei der Umsetzung der Steuersenkung zu unterstützen, so der Beschluss des Premierministers.
Insbesondere verlangt die Generaldirektion für Steuern von den Einheiten des gesamten Steuersektors, den vollständigen Inhalt der Politik zur Reduzierung der Grundrente, wie in der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg vorgeschrieben, dringend umzusetzen und weithin zu verbreiten. Dies gilt für Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die gemäß der Entscheidung über die Grundrente oder dem Pachtvertrag oder der Bescheinigung über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte der zuständigen staatlichen Stellen in Form einer jährlichen Grundrentezahlung direkt vom Staat Land pachten.
Dementsprechend koordiniert die Steuerbehörde in jedem Steuerverwaltungsbereich proaktiv mit Presseagenturen, Radio- und Fernsehsendern, Zweigstellen/Repräsentanzen der Vietnam Federation of Commerce and Industry (VCCI) …, um Propaganda und Verbreitung des Inhalts der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg zu organisieren.
Die Steuerbehörden entwickeln Leitlinien zur Umsetzung der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg und veröffentlichen diese auf dem Portal/der Website der Einheit.
Die örtlichen Steuerbehörden senden per E-Mail Leitfäden an Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die Land vom Staat pachten.
Die Generaldirektion für Steuern verlangt, dass Informationen und Propaganda regelmäßig und kontinuierlich in vielen Formen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Steuerzahler Zugang zu der Politik zur Reduzierung der Grundrente haben und deren Umfang, Themen, Fristen, Reihenfolge, Verfahren und Vorteile bei der Umsetzung klar verstehen, damit die Steuerzahler die Unterstützungspolitik des Staates ordnungsgemäß und unverzüglich umsetzen und so finanzielle Schwierigkeiten für die Steuerzahler beseitigen können.
Gleichzeitig fordert der Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern, dass die Steuerbehörde auf Grundlage des Antragsdossiers des Grundpächters auf Reduzierung der Grundrente für 2023 (wie in Artikel 4 der Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg vorgeschrieben), das vom Steuerzahler eingereicht wurde, die Höhe der zu reduzierenden Grundrente festlegt und einen Beschluss zur Reduzierung der Grundrente gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Erhebung der Grundrente erlässt.
Darüber hinaus fasst die Steuerbehörde die Situation der Grundmietminderung (gemäß Beschluss Nr. 25/2023/QD-TTg) in der Provinz und Stadt zusammen, aktualisiert die Informationen zur Grundmietminderung der Steuerzahler, die Höhe der im Jahr 2023 zu zahlenden Grundmiete und passt die entsprechende Gebühr für verspätete Zahlung (sofern zutreffend) im System an.
Falls es keinen nächsten Pachtzahlungszeitraum gibt, wird der überschüssige Betrag gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze ausgeglichen oder zurückerstattet.
Der Leiter der Steuerbehörde ist dafür verantwortlich, die zuständigen Abteilungen innerhalb der Steuerbehörde mit der Aktualisierung, Suche, Überprüfung und Kontrolle der Aufzeichnungen zu beauftragen und auf die Umsetzung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu drängen.
Falls sich herausstellt, dass der Steuerzahler keinen Anspruch auf die vorgeschriebene Reduzierung der Grundrente hat, fordert die Steuerbehörde den Steuerzahler auf, die Zahlung gemäß den geltenden Gesetzen zur Grundrente zu leisten.
Die Steuerbehörden fassen die Umsetzung des Beschlusses Nr. 25/2023/QD-TTg zusammen und berichten darüber. Bei Problemen oder Fragen, die während des Umsetzungsprozesses auftreten, melden die Steuerbehörden diese umgehend und unterbreiten der Generaldirektion für Steuern Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung.
Premierminister beschließt, die Grundrente im Jahr 2023 um 30 % zu senken
Zuvor hatte der stellvertretende Premierminister Le Minh Khai den Beschluss Nr. 25/2023/QD-TTg des Premierministers zur Senkung der Grundrente für 2023 unterzeichnet.
Gegenstand des Antrags sind Organisationen, Einheiten, Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen, die vom Staat auf Grundlage einer Entscheidung oder eines Vertrags oder einer Bescheinigung der zuständigen staatlichen Stellen über Landnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte und andere mit dem Land verbundene Vermögenswerte in Form einer Pacht mit jährlicher Zahlung direkt Land gepachtet bekommen (Landpächter).
Diese Bestimmung gilt für Fälle, in denen der Pächter keinen Anspruch auf Befreiung oder Minderung der Pacht hat, der Zeitraum der Befreiung oder Minderung der Pacht abgelaufen ist und für Fälle, in denen der Pächter eine Minderung der Pacht gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes (Grundgesetz und Dokumente mit Einzelheiten zum Grundgesetz) und anderer relevanter Gesetze erhält.
Bezüglich der Reduzierung der Grundmiete wird für die oben genannten Landpächter eine Reduzierung der im Jahr 2023 zu zahlenden Grundmiete (Einnahmen) um 30 % vorgenommen; auf die ausstehenden Grundmieten der Jahre vor 2023 und etwaige Verzugsgebühren wird keine Reduzierung vorgenommen.
Die oben genannte Pachtminderung wird auf Grundlage der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2023 zu zahlenden Pacht (Einnahmen) berechnet. Erhält der Pächter eine Pachtminderung gemäß den Vorschriften und/oder Abzüge für Entschädigungen und Räumungszahlungen gemäß den Bestimmungen des Pachtgesetzes, wird die 30-prozentige Pachtminderung auf Grundlage der gegebenenfalls zu zahlenden Pacht berechnet, nachdem diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gemindert und/oder abgezogen wurde (mit Ausnahme der gemäß Beschluss Nr. 01/2023/QD-TTg des Premierministers vom 31. Januar 2023 geminderten Pacht).
Entscheidung Nr. 25/2023/QD-TTg tritt am 20. November 2023 in Kraft.
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