Landzuteilung und Pacht für kleine, schmale und verstreute Grundstücke, die vom Staat verwaltet werden
Das Dekret Nr. 102/2024/ND-CP regelt die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Bodengesetzes, darunter spezifische Bestimmungen zur Landzuteilung und zu Pachtrichtlinien für kleine, schmale und verstreut gelegene Grundstücke, die vom Staat verwaltet werden.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet) |
Landzuteilung und Pacht für kleine, schmale und verstreute Grundstücke, die vom Staat verwaltet werden
Gemäß dem Dekret müssen kleine, schmale und verstreut gelegene Grundstücke, die vom Staat verwaltet werden und denen im Rahmen dieser Verordnung Land zugeteilt oder gepachtet wird, die folgenden Kriterien erfüllen:
1- Zu dem gemäß der Entscheidung der zuständigen staatlichen Behörde zurückerhaltenen Landfonds gehörendes Land, noch nicht zugewiesenes Land, noch nicht verpachtetes Land oder Land unter Verwaltung gemäß Punkt d, Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 7 des Landgesetzes;
2- Nichterfüllung der Bedingungen und der Mindestfläche für die Landaufteilung gemäß den Vorschriften des Volkskomitees der Provinz;
3- In Übereinstimmung mit der Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene oder der allgemeinen Planung oder Zonenplanung, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Stadtplanung oder der detaillierten Stadtbauplanung genehmigt wurde, der Bauplanung für ländliche Wohngebiete und der Bauplanung für neue ländliche Gemeinden, die von den zuständigen Behörden genehmigt wurde;
4- Nicht in dem Landgebiet gelegen, in dem Projekte und Arbeiten durchgeführt werden sollen, die in der Flächennutzungsplanung und in den von den zuständigen Behörden genehmigten und öffentlich bekannt gegebenen Plänen festgelegt sind;
5- Über das zur Zuteilung oder Verpachtung vorgesehene Land bestehen keine Streitigkeiten, Beschwerden oder Verstöße, oder es bestehen Streitigkeiten, Beschwerden oder Verstöße, die jedoch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schriftlich beigelegt wurden.
Grundsätze der Grundstückszuteilung und Pacht für kleine, schmale und verstreute Grundstücke
Das Dekret besagt eindeutig, dass die Nutzung kleiner, schmaler und verstreuter Grundstücke, die vom Staat verwaltet werden, für öffentliche Zwecke vorrangig ist. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, werden die Grundstücke gegen Landnutzungsgebühren an benachbarte Landnutzer verpachtet.
Falls auf einem Grundstück zwei oder mehr benachbarte Landnutzer ein kleines, schmales und verstreutes Grundstück nutzen müssen, entscheidet die für die Landzuteilung und Landpacht zuständige Behörde auf Grundlage der Planung und der tatsächlichen Landnutzungsbedingungen der benachbarten Landnutzer.
Die Landzuteilung und -verpachtung kleiner, schmaler Grundstücke, die an benachbarte Landnutzer angrenzen, erfolgt, nachdem die Volkskomitees aller Ebenen eine Überprüfung organisiert, öffentliche Bekanntmachungen herausgegeben und Meinungen der Bevölkerung vor Ort eingeholt haben.
Die Landvergabe und -pacht kleiner, schmaler und verstreuter Grundstücke erfolgt auf Grundlage der Landvergabe- und -pachtanträge der angrenzenden Nutzer und muss öffentlich, transparent und demokratisch erfolgen.
Nach der Zuteilung oder Verpachtung von Grundstücken durch den Staat müssen die Nutzer angrenzender Grundstücke Flurbereinigungsverfahren gemäß den Vorschriften durchführen.
Sicherstellung der Rechte an angrenzenden Grundstücken nach den grundstücks- und zivilrechtlichen Bestimmungen; es kommt nicht zu Grundstücksstreitigkeiten oder Klagen.
Flächennutzungsbegriff
Das Dekret besagt eindeutig, dass sich die Nutzungsdauer bei der staatlichen Zuteilung oder Verpachtung kleiner, schmaler und verstreuter Grundstücke an angrenzende Landnutzer nach der Nutzungsdauer des vom angrenzenden Landnutzer genutzten Grundstücks richtet. Bei der Zuteilung oder Verpachtung kleiner, schmaler Grundstücke im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung des angrenzenden Grundstücks richtet sich die Nutzungsdauer nach den Bestimmungen der Artikel 171 und 172 des Bodengesetzes.
Die Volkskomitees der Provinzen legen die Überprüfung, öffentliche Bekanntmachung und Auflistung kleiner, schmaler und verstreuter Grundstücke sowie die Zuteilung und Pacht von Land für kleine, schmale und verstreute Grundstücke in der Ortschaft fest.
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Quelle: https://baodautu.vn/batdongsan/giao-dat-cho-thue-dat-doi-voi-cac-thua-dat-nho-hep-nam-xen-ket-do-nha-nuoc-quan-ly-d221558.html
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