Das Ministerium für Industrie und Handel führt die abschließende Prüfung des Antidumping-Antrags auf MSG-Produkte durch. Es wird ein Fragebogen zur Untersuchung des Antidumping-Antrags auf MSG-Produkte herausgegeben. |
Am 10. September 2024 veröffentlichte die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel eine Mitteilung zur Verlängerung der Frist für die Einreichung der Antwort auf den Untersuchungsfragebogen für ausländische Hersteller/Exporteure im Rahmen der abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte MSG-Produkte mit Ursprung in der Republik Indonesien und der Volksrepublik China (Fallcode: ER01.AD09).
Das Ministerium für Industrie und Handel hat die Frist für ausländische Hersteller/Exporteure zur Beantwortung des Untersuchungsfragebogens im Fall ER01.AD09 um 30 Tage bis zum 10. Oktober 2024 um 17:00 Uhr verlängert. Illustratives Foto |
Zuvor hatte das Department of Trade Remedies am 2. August 2024 die Bekanntmachung Nr. 100/TB-PVTM zur Herausgabe des offiziellen Untersuchungsfragebogens für ausländische Hersteller/Exporteure im Fall ER01.AD09 herausgegeben. Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens endet demnach am 10. September 2024 um 17:00 Uhr ( Hanoi -Zeit).
Während der Vorbereitung der Antwort auf den Untersuchungsfragebogen schickten ausländische Hersteller/Exporteure, die mit dem Fall verbundene Parteien sind, eine Mitteilung an das Department of Trade Remedies, in der sie eine Fristverlängerung für die Beantwortung des Fragebogens beantragten. Die Begründung lautete, dass die Menge der bereitzustellenden Daten sehr groß sei und die Unternehmen daher mehr Zeit benötigten, um vollständige und genaue Daten zu sammeln und vorzubereiten.
Um Unternehmen die Teilnahme an der Beantwortung des Fragebogens zu erleichtern und Objektivität und Fairness zwischen den beteiligten Parteien zu gewährleisten, damit vollständige und genaue Informationen für die Beurteilung des Falls bereitgestellt werden können, hat die Ermittlungsbehörde gemäß Absatz 2, Artikel 57 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP vom 15. Januar 2018 der Regierung, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen detailliert beschrieben werden, die Bekanntmachung Nr. 125/TB-PVTM vom 10. September 2024 erlassen, mit der die Frist zur Beantwortung des Untersuchungsfragebogens für ausländische Hersteller/Exporteure im Fall ER01.AD09 um 30 Tage, d. h. bis 17:00 Uhr des 10. Oktober 2024 (Hanoi-Zeit), verlängert wird. Nach Ablauf der oben genannten Frist kann die Ermittlungsbehörde die verfügbaren Daten gemäß den Bestimmungen des Handelsschutzgesetzes verwenden.
Für andere Inhalte werden Unternehmen gebeten, den Anweisungen im offiziellen Untersuchungsfragebogen zu folgen, der unter der Bekanntmachung Nr. 100/TB-PVTM der Untersuchungsbehörde vom 2. August 2024 herausgegeben wurde.
Hinweis siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/gia-han-nop-ban-tra-loi-cau-hoi-vu-ra-soat-cuoi-ky-ap-dung-chong-ban-pha-gia-bot-ngot-344872.html
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