
Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade den Verordnungsentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Regierungsverordnung Nr. 72/2025/ND-CP vom 28. März 2025 über den Mechanismus und den Zeitpunkt der Anpassung der durchschnittlichen Strompreise für Privatkunden fertiggestellt. Der Entwurf soll die Stellungnahmen der zuständigen Ministerien, Zweigstellen und Einheiten einholen, bevor er der Regierung zur Prüfung vorgelegt wird.
Insbesondere laut einem Bericht der Vietnam Electricity Group (EVN) haben die aufgrund der weltweiten geopolitischen Lage hohen Stromeinkaufskosten der EVN im Zeitraum 2022–2023 große Schwierigkeiten bereitet. Der kumulierte Verlust dieser beiden Jahre beträgt rund 50.029 Milliarden VND. Bis Ende 2024 beträgt der kumulierte Verlust der Muttergesellschaft EVN immer noch 44.792 Milliarden VND, was zu einem Rückgang des staatlichen Investitionskapitals bei EVN führt und nicht zur Kapitalerhaltung beiträgt. Wenn diese Erholung nicht im Strompreis berücksichtigt wird, kann der Rückgang des staatlichen Kapitals der Vorjahre nicht zeitnah ausgeglichen werden. Daher hat EVN vorgeschlagen, dass der Minister für Industrie und Handel dem Premierminister Bericht erstattet, damit dieser kumulierte Verlust als Kostenfaktor berechnet und in den durchschnittlichen Strompreis für Privatkunden eingerechnet werden kann.
Darüber hinaus wird die Summe der sonstigen Kosten, die nicht im Strompreis enthalten sind, d. h. Ausgaben, die berechnet werden dürfen, aber nicht vollständig im Preis enthalten sind, auf den durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis des Jahres N (VND) umgelegt. Einschließlich der Kosten, die direkt der Stromerzeugung und -lieferung dienen und nicht im vorherigen Preis berücksichtigt wurden, und die auf Grundlage der Geschäftsentwicklung (ggf. abzüglich sonstiger Betriebsgewinne) im Jahresfinanzbericht der Muttergesellschaft EVN ermittelt werden, der ab 2022 unabhängig geprüft wurde. EVN schlägt einen Plan zur Umlegung dieser Kosten vor und legt ihn dem Ministerium für Industrie und Handel zur Prüfung und Stellungnahme vor; bei Bedarf konsultiert das Ministerium für Industrie und Handel das Finanzministerium .
Darüber hinaus fallen auch die nicht zugewiesene Neubewertungsdifferenz sowie die nicht erfasste und im Rahmen des Stromabnahmevertrags nicht an die Kraftwerke ausgezahlte Wechselkursdifferenz in den Betrachtungsumfang des Entwurfs.
Zuvor hatte das Regierungsbüro am 15. August 2025 die offizielle Mitteilung Nr. 3673/VPCP-KTTH herausgegeben, in der die Anweisung des Premierministers übermittelt wurde. Darin wurde das Ministerium für Industrie und Handel beauftragt, die Leitung zu übernehmen und sich mit den relevanten Ministerien und Behörden abzustimmen, um ein Dekret zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 72/2025/ND-CP nach vereinfachten Verfahren auszuarbeiten und der Regierung vorzuschlagen.
Laut dem Ministerium für Industrie und Handel legt das Elektrizitätsgesetz Nr. 61/2024/QH15 klar fest, dass die Regierung befugt ist, Mechanismen und Fristen für die Anpassung der durchschnittlichen Strompreise für Privatkunden festzulegen. So soll sichergestellt werden, dass die Strompreise die tatsächlichen Schwankungen der Inputkosten genau widerspiegeln, angemessene und gültige Kosten vollständig kompensieren und angemessene Gewinne erzielen, um das Geschäftskapital der Unternehmen zu erhalten und auszubauen. In jüngster Zeit hat die Umsetzung des Dekrets Nr. 72 dazu beigetragen, die Berechnung und regelmäßige Anpassung der Strompreise transparenter und einfacher zu gestalten.
Derzeit wird der Mechanismus zur Anpassung des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 72 umgesetzt. Die Vietnam Electricity Group hat die Konstruktion und Berechnung des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises gemäß den Vorschriften zur jährlichen und unterjährigen Preisanpassung umgesetzt. Diese Methode bietet viele Vorteile in Bezug auf Transparenz und Komfort und beseitigt viele bestehende Hindernisse, wodurch die Strompreisanpassung schneller und flexibler als zuvor erfolgen kann. Bei der tatsächlichen Umsetzung müssen jedoch noch einige Aspekte berücksichtigt und angepasst werden, um sicherzustellen, dass die angemessenen und gültigen Kosten bei der Ermittlung und Anpassung des Einzelhandelsstrompreises korrekt und vollständig berechnet werden.
EVN empfiehlt daher, Verordnung Nr. 72 zu ändern und zu ergänzen, um die Erstattung von Kosten zu ermöglichen, die direkt der Stromerzeugung und -lieferung dienen und im vorherigen durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis nicht vollständig berücksichtigt wurden. Grundlage hierfür sind die Bekanntgabe der Stromerzeugungs- und Betriebskosten oder die geprüften Jahresabschlüsse. Der Einzelhandelsstrompreis muss das Problem der ausreichenden Kostendeckung für die Stromeinheit schnell lösen und so zur Erhaltung und Entwicklung des Betriebskapitals beitragen. Daher ist es notwendig, eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung von Verordnung Nr. 72 zu erarbeiten, um die Regelungen zum Mechanismus und Zeitpunkt der Anpassung des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises weiter zu verfeinern.
Das Ministerium für Industrie und Handel erklärte, das Ziel des Entwurfs bestehe darin, die Vorschriften für den Mechanismus zur Entwicklung, Berechnung und Anpassung der durchschnittlichen Strompreise für Privatkunden weiter zu perfektionieren und sicherzustellen, dass die Strompreise die Realität genau widerspiegeln und umgehend an Schwankungen der Inputfaktoren angepasst werden. Während des Entwurfsprozesses hat sich das Ministerium für Industrie und Handel eingehend mit der Einhaltung des Elektrizitätsgesetzes Nr. 61/2024/QH15 und damit zusammenhängender gesetzlicher Bestimmungen befasst. Der überarbeitete Inhalt konzentriert sich auf Stromerzeugung und Geschäftsaktivitäten und schafft Bedingungen, unter denen Unternehmen ausreichend angemessene und gültige Kosten decken können, die in der Praxis entstehen. Gleichzeitig verlangt der Entwurf, dass die Kostenkriterien klar, öffentlich, transparent, umsetzbar und vollständig begründet sein müssen, einschließlich Kosten, die aus objektiven Gründen entstehen, auf die das Elektrizitätsunternehmen keinen Einfluss hat, aber nicht vollständig im Strompreis enthalten sind.
Der Entwurf betrifft insbesondere die Änderung und Ergänzung von Punkt g, Klausel 2, Artikel 4 des Dekrets 72, während die anwendbaren Themen dieselben bleiben wie in Klausel 2, Artikel 1. Die Ausarbeitung des Entwurfs erfolgte nach dem vereinfachten Verfahren auf Anweisung des Premierministers im Amtlichen Schreiben Nr. 3673/VPCP-KTTH. Das Ministerium für Industrie und Handel leitete den Entwurf und koordinierte ihn mit den zuständigen Ministerien und Zweigstellen, organisierte die Sammlung von Kommentaren, nahm die Bewertung des Justizministeriums entgegen und stellte den Entwurf fertig, um ihn der Regierung vorzulegen.
Strukturell besteht der Verordnungsentwurf aus zwei Artikeln: Artikel 1 ändert und ergänzt Artikel 4 Buchstabe g Absatz 2 der Verordnung Nr. 72; Artikel 2 legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest. Bemerkenswert ist der Vorschlag, die Berechnung und Umlage bisher nicht kompensierter Stromerzeugungs- und -versorgungskosten in den Strompreis einzubeziehen.
Quelle: https://baolaocai.vn/evn-kien-nghi-cho-phep-tinh-khoan-lo-hon-44700-ty-dong-vao-gia-ban-le-dien-binh-quan-post879813.html
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