Dem Entwurf zufolge wird ein Vorzugssteuersatz von 10 % für 15 Jahre auf Einkünfte aus einer Reihe neuer Investitionsprojekte in bevorzugten Branchen und Sektoren oder in Gebieten mit schwierigen oder besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen angewendet, darunter Hochtechnologiezonen, Hochtechnologie-Agrarzonen, konzentrierte Digitaltechnologiezonen und Wirtschaftszonen in Steueranreizgebieten.
Der Steuersatz von 10 % gilt auch auf unbestimmte Zeit für eine Reihe von Fällen, beispielsweise für Unternehmen, die in begünstigten Branchen in Steueranreizgebieten tätig sind, für Verlage, Genossenschaften und Genossenschaftsverbände wie vorgeschrieben sowie für Presseagenturen, die Aufgaben in begünstigten Branchen erfüllen.
Der Entwurf sieht einen Steuersatz von 15 % für Einkünfte aus Tätigkeiten in bestimmten Branchen vor, nicht jedoch in Steuerfördergebieten.
Für neue Investitionsprojekte in vorrangigen Sektoren, die in Wirtschaftszonen oder Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen (nicht in Gebieten mit besonderen Anreizen) durchgeführt werden, gilt für 10 Jahre der Vorzugssteuersatz von 17 %. Für einige andere Aktivitäten gilt ein Steuersatz von 17 % ohne zeitliche Begrenzung.
Der Entwurf ermöglicht es dem Premierminister insbesondere auch, eine Verlängerung der maximalen Geltungsdauer des Vorzugssteuersatzes auf höchstens 15 Jahre für groß angelegte Investitionsprojekte mit bedeutenden Auswirkungen auf die sozioökonomische Entwicklung in Erwägung zu ziehen.
Hierzu zählen insbesondere folgende Projekte: Neuinvestitionen mit einem Kapital von 6.000 Milliarden VND oder mehr, die Herstellung weltweit wettbewerbsfähiger Produkte mit einem Umsatz von 20.000 Milliarden VND/Jahr in fünf aufeinanderfolgenden Jahren, die regelmäßige Beschäftigung von 6.000 oder mehr Arbeitnehmern oder Investitionen in die wesentliche wirtschaftliche und technische Infrastruktur.
Für besondere Projekte im Hochtechnologiesektor kann die Regierung Anreize schaffen, indem sie den Steuersatz im Vergleich zum Normalsatz um bis zu 50 % senkt. Der Anreizzeitraum darf das 1,5-fache des ursprünglichen Anreizzeitraums nicht überschreiten und kann verlängert werden, der Gesamtzeitraum darf jedoch die Projektdauer nicht überschreiten.
Der Entwurf sieht vor, dass der Vorzugssteuersatz ab dem ersten Jahr berechnet wird, in dem das Unternehmen Einnahmen aus einem neuen Investitionsprojekt erzielt. Erhält das Unternehmen nach der Erzielung von Einnahmen ein Zertifikat für Hochtechnologie, Hochtechnologie-Landwirtschaft, Wissenschaft und Technologie oder Förderanreize für die Industrie, wird der Vorzugszeitraum ab dem Jahr der Zertifikatserteilung neu berechnet.
Neben Vorzugssteuersätzen enthält der Verordnungsentwurf zur Umsetzung des Körperschaftsteuergesetzes auch detaillierte Regelungen zur Befreiung und Ermäßigung der Körperschaftsteuer, um neue Investitionen zu fördern, die Produktion auszuweiten und vorrangige Branchen und Sektoren zu entwickeln.
FLIESSENDES WASSER
Quelle: https://www.sggp.org.vn/de-xuat-giam-50-thue-cho-cac-du-an-cong-nghe-cao-dac-biet-post806116.html
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