Kinhtedothi – Am Morgen des 12. Februar präsentierte der Generalsekretär der Nationalversammlung und Leiter des Büros der Nationalversammlung, Le Quang Tung, auf der 9. außerordentlichen Sitzung der 15.Nationalversammlung den Bericht des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zum Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Organisation der Nationalversammlung.
Die Organe der Nationalversammlung haben drei Funktionen.
Der Generalsekretär und Leiter des Büros der Nationalversammlung, Le Quang Tung, sagte, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung auf Grundlage des Zwecks, der Leitgesichtspunkte und der Ergebnisse der Überprüfung des Gesetzes zur Organisation der Nationalversammlung den Umfang der Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes zur Organisation der Nationalversammlung vorgeschlagen habe, wobei der Schwerpunkt auf folgenden Inhalten liege: Änderung und Ergänzung der Bestimmungen zum Rat der Nationalitäten und zu den Ausschüssen der Nationalversammlung; Änderung und Ergänzung der Bestimmungen zum Generalsekretär der Nationalversammlung, dem Büro der Nationalversammlung und den dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung unterstehenden Agenturen.
Anpassung einer Reihe von Inhalten im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen der Nationalversammlung, dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung und der Kompetenz der Regierung und anderer staatlicher Stellen. Gleichzeitig werden Änderungen und Ergänzungen an einer Reihe von Artikeln und Klauseln vorgenommen, die sich auf die Tätigkeit der Nationalversammlung, des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, der Behörden der Nationalversammlung und der Abgeordneten der Nationalversammlung beziehen und bei denen sich im Laufe der praktischen Tätigkeit von 2016 bis heute Probleme und Unzulänglichkeiten ergeben haben.
Der Gesetzentwurf betrifft 35 von 102 Artikeln des geltenden Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung. Die geänderten und ergänzten Inhalte sind in zwei Artikeln zusammengefasst: Artikel 1 ändert und ergänzt 18 Artikel und hebt 17 Artikel des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung auf; Artikel 2 legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.
Hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen der Nationalversammlung, der Regierung und den Behörden des Staatsapparats ändert und ergänzt der Gesetzentwurf Artikel 5 des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung. Er präzisiert den Umfang der durch Gesetze und Beschlüsse der Nationalversammlung zu regelnden Inhalte und legt Grundsätze und Richtlinien für den Detaillierungsgrad fest, der gesetzlich geregelt werden muss. Die Kompetenzverteilung zwischen der Nationalversammlung und anderen staatlichen Behörden in den einzelnen Bereichen wird weiterhin in Gesetzen und Beschlüssen zu den jeweiligen Fachbereichen präzisiert und spezifiziert.
Der Gesetzentwurf ändert und ergänzt die Bestimmungen über die Organe der Nationalversammlung (Kapitel IV des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung) in der Richtung, dass weiterhin bestätigt wird, dass der Nationalitätenrat und die Ausschüsse der Nationalversammlung Organe der Nationalversammlung sind. Anzahl und Namen der Ausschüsse werden von der Nationalversammlung beschlossen. Er legt die grundlegenden Funktionen der Organe der Nationalversammlung fest und konzentriert sich dabei auf die drei Inhalte Prüfung – Aufsicht – Empfehlung. Außerdem enthält er allgemeine Bestimmungen zur Organisationsstruktur und den Arbeitsgrundsätzen des Nationalitätenrats und der Ausschüsse der Nationalversammlung.
Änderung und Ergänzung der Vorschriften über den Generalsekretär der Nationalversammlung, das Büro der Nationalversammlung und die Agenturen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung (Artikel 98, 99 und 100 des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung) gemäß Schlussfolgerung Nr. 111-KL/TW des Politbüros, beispielsweise: Festlegung, dass der Generalsekretär der Nationalversammlung auch Leiter des Büros der Nationalversammlung ist; Nichtregelung des stellvertretenden Generalsekretärs, des Sekretariats und der Agenturen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung.
Der Gesetzesentwurf ändert und ergänzt außerdem zahlreiche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Nationalversammlung, des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, der Organe der Nationalversammlung und der Abgeordneten der Nationalversammlung (Artikel 12, 13, 30, 39 und 48 des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung), wie etwa: die Abstimmung über das Vertrauen der Nationalversammlung, die Vertrauensaussprache für Personen, die von der Nationalversammlung gewählte oder bestätigte Ämter innehaben; die Teilnahme von Abgeordneten der Nationalversammlung als Mitglieder und an den Aktivitäten des Ethnischen Rates und der Ausschüsse der Nationalversammlung; Fälle einer vorübergehenden Suspendierung der Amtsausübung, Befugnisse von Abgeordneten der Nationalversammlung und die Autorität des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung bei der Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Resolutionen und beim Betriebshaushalt der Nationalversammlung.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Autoritäten der Nationalversammlung von denen der Regierung und anderer Behörden.
Bei der Vorstellung des Überprüfungsberichts zum Gesetzesentwurf sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Nationalversammlung, Hoang Thanh Tung, dass der Rechtsausschuss mit der Notwendigkeit der Verkündung, dem Umfang der Änderungen und Ergänzungen sowie dem grundlegenden Inhalt des Gesetzesentwurfs zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Organisation der Nationalversammlung einverstanden sei, wie in der Vorlage des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung dargelegt.
Der Rechtsausschuss stimmt der Änderung der Bestimmungen zur Gesetzgebung und Gesetzesänderung in Artikel 5 des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung zu und ist der Ansicht, dass die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs die Autorität der Nationalversammlung grundsätzlich von der Regierung und anderen Stellen im Staatsapparat unterschieden und damit den Anforderungen und Anweisungen des Zentralkomitees und des Politbüros entsprochen haben.
In Bezug auf den Nationalitätenrat und die Ausschüsse der Nationalversammlung (Artikel 66, 67 und 68a) stimmt der Rechtsausschuss zu, dass der Gesetzesentwurf lediglich allgemeine Regelungen zu den Funktionen, Aufgaben, Befugnissen und der Organisationsstruktur des Nationalitätenrats und der Ausschüsse der Nationalversammlung enthält. Die Einrichtung der einzelnen Ausschüsse wird von der Nationalversammlung beschlossen, basierend auf der Strategie, den Staatsapparat in jeder Periode neu zu ordnen und zu rationalisieren, um die Stabilität und Langlebigkeit des Gesetzes zu gewährleisten.
Der Rechtsausschuss stimmt zu, die Vorschriften über den Generalsekretär der Nationalversammlung, das Büro der Nationalversammlung und die dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung unterstehenden Agenturen wie im Gesetzentwurf zu ändern und zu ergänzen.
„Das Fehlen von Regelungen zum stellvertretenden Generalsekretär, dem Sekretariat und den dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung unterstellten Agenturen im Gesetz über die Organisation der Nationalversammlung zielt darauf ab, die Politik zur Organisation und Rationalisierung des Staatsapparats im Beschluss Nr. 111-KL/TW des Politbüros zu institutionalisieren“, erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses.
Nachdem sie den Bericht und den Prüfbericht angehört hatten, diskutierten die Abgeordneten der Nationalversammlung am Morgen des 12. Februar in Gruppen den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/de-xuat-dieu-chinh-mot-so-noi-dung-lien-quan-den-tham-quyen-cua-quoc-hoi.html
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