VCCI hat gerade den Entscheidungsentwurf zur Verkündung von Vorschriften zum Prozess der Überwachung und Verwaltung der Umsetzung von Import-Export- und Einwanderungsverfahren über das internationale Straßengrenztor Nr. II (Kim Thanh) auf der digitalen Grenztorplattform kommentiert.
Demnach heißt es im Entwurf: „Die Informationen auf der digitalen Grenzübergangsplattform müssen genau, klar, ständig aktualisiert und aktuell sein. Sie müssen wissenschaftlich fundiert aufbereitet, für die Nutzer leicht zugänglich und jederzeit abrufbar und nutzbar sein.“

Im Entwurf heißt es außerdem: „Wenn festgestellt wird, dass eine Organisation oder Einzelperson Informationen oder Daten für den falschen Zweck oder unter Verletzung von Vorschriften verwendet und dadurch die Rechte und berechtigten Interessen des Eigentümers der Informationen oder Daten beeinträchtigt, hat die Informations- oder Datenverwaltungseinheit das Recht, das Nutzungsrecht zu widerrufen oder die Weitergabe oder Verbindung zu unterbinden.“
„Die Funktionskräfte am Grenzübergang dürfen die Daten auf der digitalen Grenzübergangsplattform entsprechend ihren Funktionen und Aufgaben nutzen . Sie sind für die Vertraulichkeit und Sicherheit der genutzten Informationen verantwortlich.“
VCCI empfiehlt der Redaktion, klarere Regelungen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen zu erwägen. Nicht alle Subjekte haben Zugriff auf alle Informationen am digitalen Grenzübergang. Dies trägt dazu bei, das Risiko einer Beeinträchtigung der Rechte und berechtigten Interessen von Informationsinhabern zu verringern.
Insbesondere hinsichtlich der Registrierung für den Zugriff und die Aktualisierung von Informationen auf der digitalen Grenzübergangsplattform sieht Artikel 4 Absatz 1 Punkt a vor, dass die Kontoregistrierung auf der digitalen Grenzübergangsplattform von Lao Cai unter der Adresse https://cks.laocai.gov.vn erfolgt. Diese Adresse verfügt derzeit jedoch nicht über eine Kontoregistrierungsfunktion.
VCCI empfiehlt der Redaktion, den Entwurf bald fertigzustellen, um ihn rechtzeitig mit dem Geltungsbeginn dieser Verordnung in Kraft setzen zu können.
Quelle
Kommentar (0)