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Bekommt man bei einer Fahrzeugübertragung die Versicherungsprämie zurück?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế13/09/2023

Bekomme ich eine Rückerstattung bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes? Wie ist die Haftungsgrenze für die Kfz-Versicherung geregelt? - Leser Anh Khue
Quên mang bảo hiểm xe máy sẽ bị phạt tiền. (Ảnh minh họa - Nguồn TVPL)

Bekommt man bei einer Fahrzeugübertragung die Versicherungsprämie zurück?

Gemäß Absatz 3, Artikel 9 des Dekrets 67/2023/ND-CP hat der alte Besitzer des Kraftfahrzeugs innerhalb der auf der Versicherungsbescheinigung angegebenen Gültigkeitsdauer bei einem Eigentumsübergang des Kraftfahrzeugs das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen und von der Versicherungsgesellschaft die gezahlte Prämie entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Versicherungsvertrags erstattet zu bekommen.

So kann der alte Fahrzeughalter bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes die Kündigung des Versicherungsvertrages verlangen, um die Versicherungssumme entsprechend der Restlaufzeit auf dem Versicherungsschein zurückzuerhalten.

Haftungsgrenzen der Kfz-Versicherung

Gemäß Artikel 6 des Dekrets 67/2023/ND-CP ist die Haftungsgrenze der Kfz-Versicherung wie folgt festgelegt:

- Die Versicherungshaftungsgrenze für durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an Gesundheit und Leben beträgt 150 Millionen VND pro Person bei einem Unfall.

- Haftungsgrenze für Sachschäden:

+ Verursacht durch zweirädrige Motorräder, dreirädrige Motorräder, Motorräder (einschließlich Elektromotorräder) und Fahrzeuge mit ähnlichen Strukturen gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes beträgt die Strafe 50 Millionen VND pro Unfall.

+ Verursacht durch Autos, Traktoren, Anhänger oder Sattelauflieger, die von Autos oder Traktoren gezogen werden, wie im Straßenverkehrsgesetz vorgeschrieben, beträgt ein Unfall 100 Millionen VND.

Wie lange ist die Versicherungsdauer?

Die Dauer der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer beträgt mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre, mit Ausnahme der folgenden Fälle, in denen die Versicherungsdauer weniger als 1 Jahr beträgt:

- Ausländische Kraftfahrzeuge, die vorübergehend importiert und wieder exportiert werden und deren Dauer der Teilnahme am Verkehr auf dem Gebiet der Sozialistischen Republik Vietnam weniger als ein Jahr beträgt.

- Kraftfahrzeuge mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsdauer von weniger als 1 Jahr.

- Kraftfahrzeuge, die einer vorübergehenden Zulassung gemäß den Vorschriften des Ministers für öffentliche Sicherheit unterliegen.

Falls ein Kraftfahrzeugbesitzer mehrere Fahrzeuge zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr versichert hat, diese aber im darauf folgenden Jahr zur Verwaltung wieder auf den gleichen Versicherungszeitraum zurückführen muss, kann die Versicherungsdauer dieser Fahrzeuge weniger als ein Jahr betragen und der verbleibenden Gültigkeitsdauer des ersten in diesem Jahr abgeschlossenen Versicherungsvertrags entsprechen.

Für Versicherungsverträge und Versicherungsscheine nach gleichzeitiger Rückgabe richtet sich die Versicherungsdauer des Folgejahres nach den vorstehenden Bestimmungen.

(Artikel 9 des Dekrets 67/2023/ND-CP)

Wie erstattet man Versicherungsprämien, stellt Rechnungen aus und berechnet Steuern?

Gemäß Klausel 2, Artikel 9 des Rundschreibens 09/2011/TT-BTC lauten die Bestimmungen zur Rückerstattung von Versicherungsprämien, zur Rechnungsstellung und zur Steuerberechnung wie folgt:

- Handelt es sich bei dem versicherten Kunden um eine Geschäftsorganisation, verlangt die Versicherungsgesellschaft bei der Rückerstattung der Versicherungsprämie (teilweise oder vollständig) von der versicherten Organisation die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung, auf der der Betrag der von der Versicherungsgesellschaft erstatteten Versicherungsprämie, der Mehrwertsteuerbetrag und der Grund für die Rückerstattung der Versicherungsprämie klar angegeben sind.

Diese Rechnung dient Versicherungsunternehmen als Grundlage für die Anpassung der Umsatz- und Ausgangsumsatzsteuer und den teilnehmenden Versicherungsunternehmen als Grundlage für die Anpassung der Versicherungskaufkosten und der erklärten oder abgezogenen Umsatzsteuer.

- Falls der versicherte Kunde keine Mehrwertsteuerrechnung besitzt, müssen die Versicherungsgesellschaft und der versicherte Kunde bei der Rückerstattung der Versicherungsprämie ein Protokoll anfertigen oder eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der der Betrag der zurückerstatteten Versicherungsprämie (ohne Mehrwertsteuer), der Mehrwertsteuerbetrag gemäß der von der Versicherungsgesellschaft eingezogenen Versicherungsprämienrechnung (Rechnungsnummer, Datum, Monat) und der Grund für die Rückerstattung der Versicherungsprämie klar angegeben sind.

Dieser Beleg wird zusammen mit der Versicherungsprämienrechnung aufbewahrt und dient als Grundlage für die Anpassung der Umsatzsteuer- und Mehrwertsteuererklärung des Versicherungsunternehmens.

Kann der Kunde die Rechnung für die Versicherungsprämie nicht vorlegen, erstattet die Versicherungsgesellschaft den Betrag der Versicherungsprämie ohne Mehrwertsteuer auf Grundlage der bei der Gesellschaft hinterlegten Rechnung und des Protokolls bzw. Vertragsdokuments.


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