Der Vorsitzende des Provinzvolkskomitees hat das Recht, den Verkauf von Anlagevermögen an staatliche Stellen unter örtlicher Leitung zu beschließen oder zu delegieren. Der Leiter des Büros des Provinzvolksrats entscheidet über die Liquidierung von Vermögenswerten, die vom Büro des Provinzvolksrats verwaltet und genutzt werden. Die Stelle mit öffentlichem Vermögen entscheidet gemäß der Delegation über den Verkauf von Anlagevermögen und öffentlichem Vermögen, das kein Anlagevermögen ist.
Bezüglich der Reihenfolge und des Verfahrens für den Verkauf öffentlicher Vermögenswerte erstellt die Behörde mit öffentlichem Vermögen ein Dossier mit einem Verkaufsvorschlag, übermittelt es der übergeordneten Verwaltungsbehörde (sofern vorhanden) zur Prüfung und fordert die zuständige Behörde zur Entscheidung auf. Innerhalb von 20 Tagen nach Eingang des vollständigen und gültigen Dossiers erlässt die zuständige Behörde eine Entscheidung über den Verkauf oder gibt eine schriftliche Antwort, falls der Vorschlag nicht angemessen ist.
Die zuständige Behörde beauftragt die mit öffentlichem Vermögen betraute Agentur oder die mit der Verwaltung öffentlichen Vermögens betraute Agentur mit der Organisation des Verkaufs der Vermögenswerte. Das Dekret regelt zudem klar die Fälle einer Verlängerung der Verkaufsfrist, falls diese noch nicht abgeschlossen ist, oder die Abwicklung in anderer Form, falls der Verkauf nicht fortgesetzt wird.
Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs muss die Behörde, in deren Besitz sich die Vermögenswerte befinden, den Vermögensverlust nachweisen und die Veränderung melden. Das Dekret sieht außerdem drei Methoden für den Verkauf öffentlicher Vermögenswerte vor: Auktion, Preisliste und Terminvereinbarung.
Quelle: https://baodanang.vn/chu-tich-ubnd-cap-tinh-quyet-dinh-viec-thanh-ly-tai-san-co-dinh-tai-co-quan-nha-nuoc-dia-phuong-3265433.html
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