In der Verordnung Nr. 159/2025/ND-CP sind die Höhe der Unterstützung und die Personen, die Anspruch auf Unterstützung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für freiwillige Sozialversicherungsteilnehmer haben, klar festgelegt.
Das Dekret sieht vor, dass Teilnehmer an der freiwilligen Sozialversicherung vom Staat mit einer Zahlung in Höhe eines Prozentsatzes (%) der monatlichen freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge unterstützt werden, der sich nach der im Sozialversicherungsgesetz festgelegten Armutsgrenze für ländliche Gebiete richtet.
Im Einzelnen: 50 % für Teilnehmer aus armen Haushalten, Menschen, die in Inselkommunen oder Sonderzonen gemäß den Bestimmungen der Regierung und des Premierministers leben; 40 % für Teilnehmer aus Haushalten, die der Armutsgrenze nahestehen; 30 % für Teilnehmer aus ethnischen Minderheiten; 20 % für andere Teilnehmer.
Die Förderdauer beträgt höchstens zehn Jahre. Freiwillige Sozialversicherte, die Anspruch auf Förderung auf verschiedenen Stufen haben, erhalten die höchste Förderung. Die Regierung ermutigt Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die Sozialversicherungsbeiträge für freiwillige Sozialversicherte zu unterstützen.
Abhängig von den sozioökonomischen Bedingungen, der Möglichkeit eines Haushaltsausgleichs und der gemeinsamen Mobilisierung sozialer Ressourcen legen die Volkskomitees der Provinzen und Städte den Volksräten derselben Ebene einen Beschluss vor, über die in diesem Dekret vorgeschriebene Unterstützungshöhe hinaus die Sozialversicherungsprämien für freiwillige Sozialversicherungsteilnehmer in der Region zu unterstützen.
Die Regierung wird die Höhe der Unterstützung für freiwillige Sozialversicherungsbeiträge entsprechend den sozioökonomischen Entwicklungsbedingungen und der Haushaltskapazität des jeweiligen Zeitraums anpassen. Die Dauer der Unterstützung richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der freiwilligen Sozialversicherung, darf jedoch 10 Jahre (120 Monate) nicht überschreiten.
Alle 3, 6 oder 12 Monate fasst die Sozialversicherungsagentur die Anzahl der unterstützten Personen, den von den Personen eingezogenen Betrag und den Geldbetrag sowie die staatliche Haushaltsunterstützung gemäß dem von der vietnamesischen Sozialversicherung herausgegebenen Formular zusammen und sendet es an die Finanzagentur, um die Mittel an den Sozialversicherungsfonds zu überweisen.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/chinh-phu-ban-hanh-muc-ho-tro-cho-nguoi-tham-gia-bao-hiem-xa-hoi-tu-nguyen-post801518.html
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