Zu diesem Thema antwortet die vietnamesische Sozialversicherung wie folgt:
Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen zum Rentensystem gemäß dem Sozialversicherungsgesetz 2024, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt:
Themen und Bedingungen für die Rente
Artikel 64 Absatz 1 des Sozialversicherungsgesetzes von 2024 legt fest, dass Arbeitnehmer, die bei ihrer Pensionierung 15 Jahre oder länger in der Pflichtsozialversicherung versichert waren, Anspruch auf eine Rente haben, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
„a) Erreichen des in Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuches festgelegten Rentenalters;
b) Erreichen des in Absatz 3, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Rentenalters und eine Gesamtzeit der Pflichtversicherungsbeiträge von 15 oder mehr Jahren bei Ausübung eines anstrengenden, giftigen, gefährlichen oder besonders anstrengenden, giftigen, gefährlichen Berufs oder einer Arbeit auf der vom Minister für Arbeit, Invaliden und Soziales herausgegebenen Liste anstrengender, giftiger, gefährlicher oder besonders anstrengender, giftiger, gefährlicher Berufe oder Arbeiten oder bei Ausübung einer Arbeit in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, einschließlich der Arbeitszeit in Gebieten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher vor dem 1. Januar 2021;
c) Mindestens 10 Jahre jünger sein als das in Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuches festgelegte Alter und mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Untertage-Kohlebergbau gemäß den staatlich vorgeschriebenen Bestimmungen besitzen;
d) Menschen, die sich aufgrund eines Arbeitsunfalls bei der Ausübung zugewiesener Aufgaben mit HIV/AIDS infiziert haben.“
Rente genießen bei Erwerbsminderung
Absatz 1, Artikel 65 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 legt fest, dass Arbeitnehmer, die bei ihrer Pensionierung 20 Jahre oder länger sozialversicherungspflichtig waren, Anspruch auf eine Rente in niedrigerer Höhe haben als die in Absatz 1, Artikel 64, Punkte a, b und c dieses Gesetzes festgelegten Rentenberechtigten, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
„a) Mindestens 5 Jahre jünger als das in Artikel 64 Punkt a, Absatz 1 dieses Gesetzes festgelegte Alter und eine verminderte Erwerbsfähigkeit von 61 % bis weniger als 81 %;
b) mindestens 10 Jahre jünger als das in Artikel 64 Punkt a, Absatz 1 dieses Gesetzes festgelegte Alter ist und eine Erwerbsminderung von 81 % oder mehr aufweist;
c) 15 Jahre oder länger in einem besonders anstrengenden, giftigen oder gefährlichen Beruf oder einer Arbeit gearbeitet zu haben, die auf der vom Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales herausgegebenen Liste besonders anstrengender, giftiger oder gefährlicher Berufe oder Arbeiten steht, und eine Erwerbsfähigkeitsminderung von 61 % oder mehr zu verzeichnen hat.“
Monatliche Rente
Absatz 1, 3, Artikel 66 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 bestimmt:
„1. Die monatliche Rentenhöhe der in Artikel 64 dieses Gesetzes genannten Anspruchsberechtigten wird wie folgt berechnet:
„a) Für weibliche Arbeitnehmer beträgt er 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
b) Für männliche Arbeitnehmer beträgt er 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 72 dieses Gesetzes dient, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeitragszahlung entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Wenn männliche Arbeitnehmer 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, beträgt die monatliche Rente 40 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, wie in Artikel 72 dieses Gesetzes vorgeschrieben, entsprechend 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen. Für jedes weitere Beitragsjahr wird 1 % hinzugerechnet.
... 3. Die monatliche Rente der in Artikel 65 dieses Gesetzes genannten Anspruchsberechtigten wird gemäß Absatz 1 dieses Artikels berechnet und dann für jedes Jahr der Pensionierung vor Erreichen des vorgeschriebenen Alters um 2 % gekürzt.“
Durchschnittsgehalt als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zur Berechnung der Rente und der Einmalzahlung
Artikel 72 des Sozialversicherungsgesetzes von 2024 legt das durchschnittliche Gehaltsniveau fest, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zur Berechnung von Renten und einmaligen Leistungen verwendet wird, und zwar wie folgt:
„(1) Bei Arbeitnehmern, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen und während der gesamten Zeit, die sie gemäß diesem Gehaltssystem Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, wird als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ihr Durchschnittsgehalt für die Anzahl der Jahre verwendet, die sie vor dem Ruhestand Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
a) Bei einem Versicherungsbeginn in der Sozialversicherung vor dem 1. Januar 1995 wird das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt der letzten fünf Jahre vor dem Renteneintritt berechnet;
b) Bei Beginn der Sozialversicherung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2000 wird das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt der letzten sechs Jahre vor dem Renteneintritt berechnet;
c) Bei Beginn der Sozialversicherung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 wird das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt der letzten 8 Jahre vor dem Renteneintritt berechnet;
d) Bei einem Beginn der Sozialversicherung zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2015 wird das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt der letzten 10 Jahre vor dem Renteneintritt berechnet;
d) Bei Beginn der Sozialversicherung zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2019 wird das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt der letzten 15 Jahre vor dem Renteneintritt berechnet;
e) Bei Beginn der Teilnahme an der Sozialversicherung zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2024 wird das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Durchschnittsgehalt der letzten 20 Jahre vor dem Renteneintritt berechnet;
g) Ab dem 1. Januar 2025 wird bei der Teilnahme an der Sozialversicherung das Durchschnittsgehalt berechnet, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Dauer der Sozialversicherungsbeiträge dient.
2. Für Arbeitnehmer, die während des gesamten Zeitraums Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem vom Arbeitgeber festgelegten Gehaltssystem gezahlt haben, wird das Durchschnittsgehalt berechnet, das als Grundlage für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum dient.
3. Für Arbeitnehmer, die sowohl eine Sozialversicherungszeit nach dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem als auch eine Sozialversicherungszeit nach dem vom Arbeitgeber festgelegten Gehaltssystem hinter sich haben, wird der Durchschnittslohn als Grundlage für die allgemeine Sozialversicherungszahlung für alle berechneten Zeiträume verwendet, wobei der Zahlungszeitraum nach dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem als Durchschnittslohn berechnet wird, der als Grundlage für die Sozialversicherungszahlung gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels verwendet wird.
4. Die Regierung präzisiert diesen Artikel und legt das durchschnittliche Gehaltsniveau als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer fest, die das vom Staat in einigen Sonderfällen vorgeschriebene Gehaltssystem umsetzen.
Spezifische Anweisungen zu Rentensystemen sind in Regierungsdokumenten festgelegt. Wir empfehlen Ihnen, die Informationen in den Massenmedien zu verfolgen, um die detaillierten Regelungen zu verstehen, sobald die Regierung Dokumente zur Umsetzung veröffentlicht.
Government.vn
Quelle: https://baochinhphu.vn/che-do-huu-tri-theo-luat-bhxh-moi-102250703160440652.htm
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