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Insbesondere wird die Genehmigungspflicht für Großaktionäre beim Kauf, Verkauf und bei der Übertragung von Aktien abgeschafft. Dies trägt dazu bei, Zeit und Kosten zu sparen und die Verwaltungsverfahren für Großaktionäre beim Kauf, Verkauf und bei der Übertragung von Aktien zu vereinfachen. Gleichzeitig werden die Verfahren zur Umwandlung des Zentralen Volkskreditfonds und zur Gründung und Lizenzvergabe von Genossenschaftsbanken usw. abgeschafft.
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