Darf ich fragen, wie lange die Sommerferien für Führungskräfte von Bildungseinrichtungen dauern? Nguyen Hoan Kien (hoankien***@gmail.com)
* Antwort:
Artikel 5 des Rundschreibens 28/2009/TT-BGDDT (geändert und ergänzt durch Klausel 3 und Klausel 4, Artikel 1 des Rundschreibens 15/2017/TT-BGDDT) legt Arbeitszeiten und Jahresurlaub wie folgt fest: Der Jahresurlaub der Lehrer umfasst: Sommerferien, Neujahrsferien, Semesterferien und sonstige Feiertage, und zwar: Der jährliche Sommerurlaub der Lehrer beträgt 2 Monate (einschließlich Jahresurlaub gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs) bei vollem Gehalt und Zulagen (sofern vorhanden); Neujahrsferien, Semesterferien gemäß den Bestimmungen des Ministers für Bildung und Ausbildung ; sonstige Feiertage gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.
Der Schulleiter regelt den Jahresurlaub der Lehrkräfte auf Grundlage des Schuljahresplans, der Skala, der Merkmale und der spezifischen Bedingungen der jeweiligen Schule angemessen und gemäß den Vorschriften.
Gemäß den oben genannten Regelungen haben Lehrkräfte Anspruch auf zwei Monate Urlaub (einschließlich des im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Jahresurlaubs) bei vollem Gehalt und ggf. Zulagen. Die oben genannten Regelungen gelten jedoch nur für Lehrkräfte und sehen keine Sommerferien für Schulleiter oder stellvertretende Schulleiter (Leiter von Bildungseinrichtungen) vor.
Leiter von Bildungseinrichtungen sind Beamte und haben gemäß dem Beamtengesetz von 2010 Anspruch auf Jahresurlaub. Artikel 13 dieses Gesetzes regelt die Erholungsrechte von Beamten wie folgt: Jahresurlaub, Feiertage und persönliche Freistellung gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts. Aus beruflichen Gründen erhalten Beamte, die ihren Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen oder nicht aufbrauchen, einen entsprechenden Ausgleich für die nicht genommenen Urlaubstage.
Beamte, die in Berg-, Grenz-, Insel- oder abgelegenen Gebieten oder in anderen Sonderfällen arbeiten, können auf Antrag die Urlaubstage von zwei Jahren zu einem Urlaub zusammenfassen. Sollen die Urlaubstage von drei Jahren zu einem Urlaub zusammengefasst werden, ist die Zustimmung des Leiters der Einheit des öffentlichen Dienstes erforderlich.
Für bestimmte Laufbahnbereiche haben Beamte Anspruch auf Urlaub und Bezüge nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben Anspruch auf unbezahlten Urlaub, wenn ein triftiger Grund vorliegt und der Leiter der öffentlichen Laufbahneinheit zustimmt.
Somit haben Schulleiter und stellvertretende Schulleiter wie Arbeitnehmer Anspruch auf Jahresurlaub, Feiertage und persönlichen Urlaub gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi ).
E-Mail: [email protected]
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/can-bo-quan-ly-co-so-giao-duc-duoc-nghi-he-bao-lau-post741413.html
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