Das Verkehrsministerium bittet Ministerien und Zweigstellen um Stellungnahmen zum Entwurf der nationalen technischen Vorschriften für Fahrerausbildungszentren.
Insbesondere schlug die Redaktion vor, zahlreiche Vorschriften zur Fahrerausbildung hinzuzufügen, um dem Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (gültig ab 1. Januar 2025) und der Praxis gerecht zu werden.
Dementsprechend hat das Verkehrsministerium vorgeschlagen, die Vorschriften zur Fahrprüfung für die Klassen C1 und D1 zu ergänzen.
Das Verkehrsministerium erklärte, dass das Straßenverkehrsgesetz von 2008 die Führerscheine für das Fahren von Lastkraftwagen, Sattelschleppern und Personenkraftwagen mit bis zu 30 Sitzplätzen wie folgt vorschreibt: Fahrer von Lastkraftwagen und Sattelschleppern mit einer Nutzlast von 3.500 kg oder mehr erhalten die Klasse C. Fahrer von Personenkraftwagen mit 10 bis 30 Sitzplätzen erhalten die Klasse D.
Das Rundschreiben mit ausführlichen Hinweisen zum Straßenverkehrsrecht enthält Regelungen zur Ausbildung, Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C und D.
Das Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit hat jedoch die Führerscheinklassen neu klassifiziert. Insbesondere wurden die Klassen C1 und D1 hinzugefügt und die Führerscheinklassen für das Führen von Lastkraftwagen, Lastkraftwagen mit Anhängern und Personenkraftwagen mit bis zu 30 Sitzplätzen wie folgt geregelt:
Die Klasse C1 wird Fahrern von Lastkraftwagen und Spezialfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg bis 7.500 kg erteilt; den für die Führerscheinklasse C1 vorgesehenen Lastkraftwagentypen, die Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen; den für die Führerscheinklasse B vorgesehenen Fahrzeugtypen.
Die Klasse D1 wird Fahrern von Personenkraftwagen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) bis 16 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) erteilt; Personenkraftwagentypen, die für den Führerschein der Klasse D1 vorgesehen sind und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen; Fahrzeugtypen, die für die Führerscheine der Klassen B, C1, C vorgesehen sind.
Vor der Einführung der neuen Regelungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit erklärte das Verkehrsministerium, eine Anpassung der Fahrerprüfungen sei notwendig, auch wenn dies zu höheren Kosten für die Unternehmen führen würde.
Diese Anpassung soll die Einhaltung internationaler Verträge, denen Vietnam beigetreten ist, gewährleisten. Gleichzeitig stärkt sie die Rechte und legitimen Interessen der Bürger bei der Wahl einer für ihre persönlichen Zwecke geeigneten Führerscheinklasse, stärkt die Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit und gewährleistet die Konsistenz des Gesetzes über Verkehrsordnung und -sicherheit im Rechtssystem.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/bo-sung-quy-dinh-ve-sat-hach-lai-xe-cac-hang-c1-d1-2318274.html
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