Demnach beträgt der Gebührensatz für Motorräder, die zum ersten Mal eine Zulassungsgebühr zahlen, 2 %; für Motorräder, die zum zweiten Mal oder später eine Zulassungsgebühr zahlen, beträgt der Gebührensatz 1 %.
Mit dem Erlass wird die gesonderte Regelung aufgehoben, dass für Motorräder von Organisationen und Einzelpersonen in zentral verwalteten Städten, Provinzstädten und Gemeinden, in denen das Volkskomitee der Provinz seinen Sitz hat, eine Erstregistrierungsgebühr von 5 % entrichtet werden muss.
Für Kraftfahrzeuge schreibt das Dekret Nr. 175/2025/ND-CP Folgendes vor: Für Kraftfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger, vierrädrige Kraftfahrzeuge, Spezialmotorräder und ähnliche Fahrzeuge gilt eine Sammelgebühr von 2 %. Insbesondere für Kraftfahrzeuge mit neun oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups) beträgt die Erstzulassungsgebühr 10 %.
Falls es aufgrund der tatsächlichen Bedingungen vor Ort erforderlich ist, einen höheren Sammelsatz anzuwenden, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt eine Erhöhung, die jedoch 50 % des in diesem Punkt festgelegten allgemeinen Sammelsatzes nicht überschreiten darf.
Für Doppelkabiner-Pickups, Transporter mit zwei oder mehr Sitzreihen und einer festen Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum fällt eine Erstzulassungsgebühr in Höhe von 60 % der Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen an.
Quelle: https://baodanang.vn/bo-quy-dinh-muc-thu-le-phi-truoc-ba-5-doi-voi-xe-may-tai-thanh-pho-thi-xa-3264813.html
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