Ministerium für Industrie und Handel beschließt, Antidumpingmaßnahmen gegen warmgewalzten Stahl aus Indien und China zu untersuchen. Ministerium für Industrie und Handel veröffentlicht Fragebogen zur Untersuchung von Antidumpingmaßnahmen gegen warmgewalzten Stahl. |
Die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel hat im Antidumping-Untersuchungsverfahren zu warmgewalzten Stahlprodukten aus Indien und China (Fallcode: AD20) einen offiziellen Untersuchungsfragebogen für ausländische Hersteller/Exporteure herausgegeben.
Zuvor hatte das Ministerium für Industrie und Handel am 26. Juli 2024 die Entscheidung Nr. 1985/QD-BCT zur Untersuchung und Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige warmgewalzte Stahlprodukte aus Indien und China erlassen (Fallcode: AD20).
Dementsprechend hat das Department of Trade Remedies (Untersuchungsbehörde) den offiziellen Untersuchungsfragebogen an die der Untersuchungsbehörde bekannten ausländischen Produktions-/Exportunternehmen zur Beantwortung des Untersuchungsfragebogens gesandt.
Die Frist zur Beantwortung des Umfragefragebogens endet am 18. September 2024 um 17:00 Uhr ( Hanoi -Zeit).
Zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen bittet die Untersuchungsbehörde alle relevanten ausländischen Hersteller/Exporteure um ihre uneingeschränkte Teilnahme und Zusammenarbeit während des gesamten Untersuchungsprozesses. Der Inhalt der Antwort dient der Untersuchungsbehörde als Grundlage für die Auswahl einer Stichprobe, um den Untersuchungsumfang gegebenenfalls einzuschränken.
Falls die Untersuchungsbehörde keine rechtzeitigen Antworten von ausländischen Herstellern/Exporteuren erhält oder die bereitgestellten Informationen nicht den gewünschten Angaben entsprechen oder unvollständig sind, wird die Untersuchungsbehörde die verfügbaren Informationen verwenden, um Schlussfolgerungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 75 des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu ziehen.
Das Handelsschutzministerium teilte mit, dass die im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens der Ermittlungsbehörde bereitgestellten Informationen und Daten sowie das Recht der betreffenden Parteien auf Zugang zu Fallinformationen während des Ermittlungsprozesses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen in Artikel 11 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP vom 15. Januar 2018, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen aufgeführt sind, behandelt werden.
Hinweise zur Beantwortung der Fragebogenabschnitte, zur Form der Einreichung und zur Einreichungsfrist finden Sie im Fragebogen für Unternehmen. Die Ermittlungsbehörde empfiehlt Unternehmen daher, die Hinweise vor der Beantwortung sorgfältig zu lesen und ihre Antworten fristgerecht einzureichen.
Hinweis siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/ban-hanh-ban-cau-hoi-dieu-tra-chong-ban-pha-gia-thep-can-nong-tu-an-do-trung-quoc-338587.html
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