Die EU hat eine Schutzuntersuchung zu bestimmten Mangan- und Siliziumlegierungen eingeleitet, die Europäische Kommission (EK) hat die Fragebögen veröffentlicht.
Konkret teilte die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel mit, dass die Europäische Kommission (EK) am 19. Dezember 2024 die Bekanntmachung Nr. C⁄2024⁄7541 über die Einleitung einer Schutzuntersuchung bezüglich einiger Legierungselemente auf Mangan- und Siliziumbasis mit den HS-Codes 28.04.69.00; 72.02.11.20; 72.02.11.80; 72.02.19.00; 72.02.21.00; 72.02.29.10; 72.02.29.90; 72.02.30.00; 72.02.99.30; 72.02.99.80.30; 28.50.00.60.91 herausgegeben habe.
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Den Angaben im Antrag auf Einleitung der Untersuchung zufolge stieg die Menge der Einfuhren des untersuchten Produkts in die Europäische Union (EU) von 1,3 Millionen Tonnen im Jahr 2020 auf 1,6 Millionen Tonnen im ersten Halbjahr 2024. Auch der relative Wert der Gesamteinfuhren nahm deutlich zu, und zwar von 126 % auf 298 % im Vergleich zur EU-Produktionsleistung und von 71 % auf 83 % im Vergleich zum Verbrauch.
Die Kommission kam zunächst zu dem Schluss, dass der Antrag ausreichende Beweise dafür enthielt, dass Menge und Preis der Einfuhren Auswirkungen auf die Preise ähnlicher und direkt konkurrierender EU-Produkte hatten und der heimischen Industrie dadurch erheblichen Schaden zufügten. Als unvorhergesehene Entwicklungen wies die Kommission in der Einleitungsbekanntmachung zudem auf den Produktionsanstieg in den Ländern und die Attraktivität des EU-Marktes hin.
Im Hinblick auf das bevorstehende Untersuchungsverfahren hat die Europäische Kommission die Untersuchungsfragebögen für interessierte Parteien unter folgender Adresse veröffentlicht: https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-view?caseId=2770. Die Frist für die Beantwortung beträgt 21 Tage ab Bekanntgabe der Untersuchung.
Neben der Beantwortung des Untersuchungsfragebogens können sich interessierte Parteien an dem Fall beteiligen, indem sie sich als interessierte Parteien registrieren (innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Untersuchungsmitteilung) und Kommentare einreichen oder sich für eine Konsultation mit der Untersuchungsbehörde registrieren (innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Untersuchungsmitteilung).
Hinweis siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/eu-khoi-xuong-dieu-tra-tu-ve-doi-voi-mot-so-hop-kim-goc-manganese-va-silicon-366033.html
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