Das kürzlich vonder Nationalversammlung verabschiedete Gesetz zur Volksluftverteidigung sieht vier Fälle der Unterdrückung und vorübergehenden Festsetzung von Drohnen und anderen Fluggeräten eindeutig vor.
Am Morgen des 27. November stimmte die Nationalversammlung mit 449 von 449 anwesenden Delegierten (das entspricht 93,74 % der Gesamtzahl der Delegierten) für die Verabschiedung des Gesetzes zur Volksluftverteidigung.
Zu den wichtigsten im Gesetz festgelegten Inhalten gehört die Kontrolle von Drohnen und anderen Fluggeräten sowie die Gewährleistung der Luftverteidigungssicherheit.
Darin wird in Artikel 33 die Aussetzung von Flügen für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte vorgeschrieben.
Eine Flugsperre wird insbesondere dann verhängt, wenn die Flüge nicht den lizenzierten Inhalten entsprechen; aus Gründen der Landesverteidigung, Sicherheit und Flugsicherheit; der Betreiber nicht zum Fliegen berechtigt ist; die Drohne oder das sonstige Fluggerät nicht registriert ist oder nicht der Registrierung entspricht.
Artikel 34 nennt eindeutig vier Fälle der Unterdrückung und vorübergehenden Festsetzung unbemannter Flugzeuge und anderer Fluggeräte.
Erstens Fälle von Flügen ohne Fluggenehmigung, von Flügen in Flugverbotszonen oder Flugbeschränkungszonen ohne Genehmigung und von Nichteinhaltung von Auflagen für Flugaussetzungen.
Zweitens im Falle eines Eingriffs in das Flughafengelände, den Flughafen oder das an den Flughafen angrenzende Gebiet, den Flughafen mit Aktivitäten von Zivilflugzeugen, Militärflugzeugen .
Drittens: Der Einsatz von Drohnen oder anderen Fluggeräten zur Propaganda, Aufwiegelung, Verführung, Verzerrung, Sabotage der Partei und des Staates oder zur Begehung anderer illegaler Handlungen.
Viertens werden Drohnen und andere Fluggeräte zum Transport von Ausrüstung, Waffen, Sprengstoffen, verbotenen Substanzen und illegalen Gütern eingesetzt.
Die Erteilung von Fluggenehmigungen für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte ist in Artikel 30 geregelt. Demnach muss die Erteilung von Fluggenehmigungen mit den technischen Spezifikationen und Einsatzzwecken der unbemannten Luftfahrzeuge und anderen Fluggeräte, der Fähigkeit zur Leitung, Durchführung und Überwachung des Flugbetriebs sowie der Wahrung der Landesverteidigung, Sicherheit, Ordnung, sozialen Sicherheit, Flugsicherheit und der öffentlichen Interessen im Einklang stehen.
Das Ministerium für Nationale Verteidigung erteilt Fluggenehmigungen oder delegiert diese an die ihm zur Erteilung von Fluggenehmigungen unterstehenden Einheiten. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit erteilt Fluggenehmigungen für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit oder delegiert diese an die ihm zur Erteilung von Fluggenehmigungen unterstehenden Einheiten und benachrichtigt das Ministerium für Nationale Verteidigung zur koordinierten Verwaltung.
Im Falle der Erteilung von Fluggenehmigungen in Flugverbots- oder Flugbeschränkungsgebieten und anderen Gebieten, die den Flugbetrieb von Militärflugzeugen beeinträchtigen, ist die Zustimmung des Ministeriums für Nationale Verteidigung erforderlich.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass in Fällen, in denen das Ministerium für Nationale Verteidigung oder das Ministerium für Öffentliche Sicherheit Fluggenehmigungen im Bereich von Flughäfen, Flugplätzen und anderen Bereichen erteilt, die die Flugaktivitäten ziviler Flugzeuge betreffen, die Zustimmung des Verkehrsministeriums erforderlich ist.
Abschaffung der Regelung des Ministeriums für Industrie und Handel zur Erteilung von Exportlizenzen für unbemannte Flugzeuge
Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees, Le Tan Toi, berichtete über die Erläuterung und Annahme des Gesetzesentwurfs vor seiner Verabschiedung durch die Nationalversammlung und sagte, es gebe Meinungen, die klare Regelungen zu den Befugnissen und Verantwortlichkeiten bei der Aussetzung von Flügen vorsähen, um Willkür und Überschneidungen zu vermeiden.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung ist der Ansicht, dass die Flugaussetzung im Einklang mit den Bestimmungen zur Dezentralisierung der Befehls- und Verwaltungsstruktur im Verteidigungsministerium (in der Reihenfolge der Befugnisse zur Aussetzung von oben nach unten) erfolgt; das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die Einheiten der öffentlichen Sicherheit haben das Recht, Flüge auszusetzen.
Der Gesetzesentwurf legt Grundsätze für die zeitnahe Bearbeitung von Verstößen gegen Drohnen und andere Fluggeräte fest. Die konkreten Verfahren werden von der Regierung detailliert geregelt, um Strenge, Willkürfreiheit, keine Kompetenzüberschneidungen und klare Verantwortlichkeiten auf jeder Ebene zu gewährleisten.
Bezüglich der Einfuhr, Ausfuhr, vorübergehenden Einfuhr zur Wiederausfuhr und vorübergehenden Ausfuhr zur Wiedereinfuhr von unbemannten Luftfahrzeugen und anderen Fluggeräten (Artikel 27) gibt es Meinungen, die die Einführung einer offenen Ausfuhrpolitik für diesen Bereich in Erwägung ziehen.
Laut Herrn Toi hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung im Zuge der Entgegennahme und Überarbeitung des Entwurfs die Regelung gestrichen, dass das Ministerium für Industrie und Handel Exportlizenzen für Drohnen und andere Fluggeräte erteilt.
Für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte, die Verteidigungs- und Sicherheitsaufgaben dienen, muss jedoch weiterhin festgelegt werden, dass das Verteidigungsministerium und das Ministerium für öffentliche Sicherheit Export- und Importlizenzen erteilen müssen, um die Anforderungen an Militärgeheimnisse und Sicherheitsgeheimnisse zu gewährleisten, und dass dies durch den Verteidigungsminister und den Minister für öffentliche Sicherheit geregelt wird.
Das Gesetz besteht aus 7 Kapiteln und 47 Artikeln und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
General Phan Van Giang: Drohnen stellen eine potenzielle Sicherheitsbedrohung dar
General Nguyen Tan Cuong: Drohnen stellen eine potenzielle Bedrohung für die Nationalen Verteidigungskräfte dar
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Quelle: https://vietnamnet.vn/4-truong-hop-che-ap-tam-giu-may-bay-khong-nguoi-lai-2345790.html
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