Auf der Konferenz erläuterten die Mitarbeiter der Sozialversicherungsagentur der Region VIII die wesentlichen Neuerungen des Sozialversicherungsgesetzes und des novellierten Krankenversicherungsgesetzes, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Zu den wichtigsten eingeführten Inhalten zählen: Erweiterung des Kreises der Personen, die an der Pflichtkrankenversicherung teilnehmen; Anpassung der Beitragshöhe und -methode der Krankenversicherungsbeiträge; Erweiterung des Rechts auf ärztliche Untersuchung und Behandlung; Stärkung des Umgangs mit Verstößen bei der Umsetzung von Krankenversicherungspolicen; Verkürzung der Mindestdauer der Teilnahme an der Sozialversicherung für den Rentenbezug von 20 auf 15 Jahre; Ermutigung der Arbeitnehmer, nach der Pensionierung weiterhin freiwillig sozialversichert zu sein, um einen Rentenanspruch zu haben, und Sicherstellung der Leistungen der Krankenversicherung im Ruhestand.
Während des Dialogs wurden von den Delegierten mehr als 20 Fragen gestellt, die sich auf praktische Themen konzentrierten, wie etwa: Krankheit, Mutterschaft, Abfindungen, Arbeitslosenversicherung, Rentenberechnung, Verfahren zur Regelung von Leistungen bei ungekündigtem Arbeitsvertrag, Probleme bei der Schließung von Sozialversicherungsbüchern, einmalige Sozialversicherungszahlungen für ausländische Arbeitnehmer, Regelungen zum Bezug von Renten vor Erreichen des Rentenalters...
Viele Delegierte äußerten insbesondere ihr Interesse an neuen Regelungen zur Ausweitung der Zahl der Sozialversicherungsteilnehmer, zur Ergänzung der Sozialrentenleistungen, zu Mutterschaftsleistungen in der freiwilligen Sozialversicherung, zur Änderung des Referenzniveaus anstelle des Grundgehalts, zu den Bedingungen für den Bezug von Leistungen für Arbeitnehmer in schweren und gefährlichen Berufen usw.
Die Meinungen und Fragen der Delegierten wurden von Vertretern der Sozialversicherungsregion VIII, des Innenministeriums und angrenzender Bereiche konkret und klar beantwortet.
Die Konferenz bietet nicht nur die Gelegenheit, die neuen Inhalte des überarbeiteten Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetzes bekannt zu machen, sondern bietet den Sozialversicherungsträgern auch ein Forum, um sich mit den Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Umsetzung in den Unternehmen auseinanderzusetzen und diese zu lösen. Dies trägt dazu bei, das Bewusstsein und die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Sozial- und Krankenversicherung zu stärken und gleichzeitig die Mitarbeiter zu motivieren, sich in ihrem Job sicher zu fühlen und langfristig im Unternehmen zu bleiben.
Quelle: https://baoquangninh.vn/tuyen-truyen-pho-bien-luat-bhxh-bhyt-tai-kcn-cang-bien-hai-ha-3368092.html
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