Bei der Zulassung zu Universitäten und Hochschulen müssen die Bewerber zwischen der Mindestzulassungspunktzahl und der Zulassungsstandardpunktzahl unterscheiden.
Foto: Nhat Thinh
Es wird erwartet, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung heute oder morgen die Mindestpunktzahl zur Sicherung der Zulassungsqualität im Lehramts- (Pädagogik) und Gesundheitsbereich bekannt gibt. Gemäß dem Immatrikulationsplan des Ministeriums für Bildung und Ausbildung werden die Universitäten die Mindestpunktzahl (Mindestpunktzahl zur Sicherung der Zulassungsqualität) bis zum 23. Juli um 17:00 Uhr bekannt geben.
Die Mindestpunktzahl ist die Mindestpunktzahl für die Zulassung zur Bewerbung.
Bislang haben viele Universitäten die Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu Ausbildungsprogrammen auf Universitätsniveau anhand unterschiedlicher Zulassungsverfahren bekannt gegeben: Abiturnoten, akademische Ergebnisse der High School (basierend auf den Zeugnissen), Ergebnisse einzelner Prüfungen (HCMC National University, Hanoi National University, Hanoi University of Science and Technology, Ho Chi Minh City University of Education, V-SAT-Prüfung usw.). Ab dem Schwellenwert zur Sicherstellung der Eingangsqualität, wie vom Ministerium für Bildung und Ausbildung vorgeschrieben, werden Universitäten mit Ausbildung in Pädagogik und Gesundheit in den nächsten Tagen die Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu bestimmten Hauptfächern der Fakultät bekannt geben.
Was ist also der Unterschied zwischen dem Mindest-Score und dem Benchmark-Score? Frau Nguyen Thi Kim Phung, stellvertretende Direktorin des Zentrums für Zulassung und Wirtschaftsbeziehungen der Universität für Finanzen und Marketing, wies darauf hin, dass Bewerber zwischen dem Mindest-Score und dem Benchmark-Score unterscheiden müssen. Demnach ist der Mindest-Score für die Zulassung (die Schwelle zur Sicherstellung der Qualität der Bewerbungen) die Mindestpunktzahl für die Zulassung. Basierend auf diesem Mindest-Score können sich Bewerber für jedes spezifische Hauptfach/Programm anmelden.
Als Maßstab gilt die Zulassungsnote des jeweiligen Studiengangs.
Master Nguyen Thi Kim Phung erläuterte weiter: „Aus der Gesamtzahl der zur Zulassung angemeldeten Kandidaten im Vergleich zur Quote ermitteln die Universitäten die Zulassungsnote für jedes Hauptfach/Programm. Daher kann die Zulassungsnote je nach Anzahl der Bewerbungen und der Qualität der Zulassungsnoten der einzelnen angemeldeten Kandidaten gleich oder höher als die Mindestpunktzahl sein.“
Dieser Unterschied lässt sich anhand der Mindestpunktzahl und der Standardpunktzahl der Hochschulen im Jahr 2024 verdeutlichen. Beispielsweise legte die Universität für Finanzen und Marketing im vergangenen Jahr eine gemeinsame Mindestpunktzahl für alle Hauptfächer fest, die auf der Abiturnote von 19 Punkten basiert. Die Zulassungspunktzahl für alle Hauptfächer liegt jedoch zwischen 22 und 25,9 Punkten. Somit erreicht kein Hauptfach der Zulassungspunktzahl dieser Hochschule die Mindestpunktzahl; das Hauptfach mit der höchsten Standardpunktzahl liegt fast 7 Punkte von der Mindestpunktzahl entfernt.
Es gibt jedoch auch Hochschulen, deren Zulassungsmaßstab der Mindestpunktzahl entspricht. Beispielsweise hat die Hung Vuong University in Ho-Chi-Minh-Stadt einen Referenzwert für Hauptfächer, der die Abiturnote 2024 berücksichtigt (entspricht der Mindestpunktzahl für die Zulassung). Dieser liegt bei 15 Punkten (entspricht der Mindestpunktzahl für die Zulassung).
„Die Mindestpunktzahl ist lediglich eine Voraussetzung für die Bewerbung und garantiert keine Zulassung. Bewerber sollten die Benchmark-Ergebnisse der Vorjahre genau im Auge behalten, um eine geeignete Anmeldestrategie zu entwickeln. Bewerber und Eltern sollten nicht davon ausgehen, dass das Erreichen der Mindestpunktzahl eine sichere Zulassung bedeutet“, fügte ein Vertreter der Universität für Finanzen und Marketing hinzu.
Informationen zu den Mindestpunktzahlen von über 30 weiteren Universitäten finden Leser HIER .
Quelle: https://thanhnien.vn/tuyen-sinh-dh-2025-diem-san-khac-gi-voi-diem-chuan-185250721122104916.htm
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