Am 30. Juni 2025 erließ die Regierung das Dekret 175/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets 10/2022/ND-CP zur Regelung der Registrierungsgebühren mit Wirkung vom 1. Juli 2025.
Dementsprechend wurden mit dem Dekret 175/2025/ND-CP die Klauseln 4 und 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP zur Zulassungsgebühr für Autos und Motorräder geändert. Für Motorräder beträgt die Gebühr 2 %. Für Motorräder, die die Zulassungsgebühr zum zweiten Mal entrichten, beträgt die Gebühr 1 %.
Daher sieht das neue Dekret nicht mehr den Erhebungssatz von 5 % vor, wie es im Dekret Nr. 10/2022/ND-CP der Fall war (in dem es hieß: Motorräder von Organisationen und Einzelpersonen in zentral verwalteten Städten, Provinzstädten und Gemeinden, in denen das Volkskomitee der Provinz seinen Sitz hat, müssen eine erste Registrierungsgebühr von 5 % entrichten).

Zuvor hatte das Finanzministerium bei der Ausarbeitung der Änderung des Dekrets die Abschaffung des Steuersatzes von 5 % damit erklärt, dass durch die Zusammenlegung von 63 Provinzen und zentral verwalteten Städten auf 34 Verwaltungseinheiten auf Provinzebene einige Provinzen zu zentral verwalteten Städten zusammengelegt würden (z. B. Hai Duong in Hai Phong, Quang Nam in Da Nang usw.).
Wenn also die Methode zur Berechnung und Erhebung der LPTB gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP angewendet wird, müssen Menschen in Provinzen (ausgenommen Provinzstädte), die zu zentral verwalteten Städten zusammengelegt wurden, bei der Registrierung von Motorrädern einen höheren LPTB-Satz (erhöht um 3 %) zahlen.
Gleichzeitig wurden derzeit sechs zentral verwaltete Städtevon der Nationalversammlung dazu ermächtigt: Der Volksrat der Städte ist befugt, die Höhe oder den Satz der Gebühren und Abgaben (unter der Aufsicht zentraler Behörden) bei Bedarf höher anzusetzen als die in der Stadt geltenden.
Daher soll die Regelung der 5%igen Zulassungsgebühr für innerorts zugelassene Motorräder passend zum neuen Zeitraum abgeschafft werden.
Für Automobile ist in der Verordnung 175 festgelegt: Automobile, Anhänger, Sattelanhänger, vierrädrige Kraftfahrzeuge, vierrädrige Kraftfahrzeuge, Spezialmotorräder und Fahrzeuge, die diesen Fahrzeugtypen ähnlich sind: Die Sammelquote beträgt 2 %.
Für Personenkraftwagen mit bis zu neun Sitzplätzen (einschließlich Kleinlaster) beträgt die Erstzulassungsgebühr 10 %. Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine höhere Gebühr erforderlich sein, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt eine entsprechende Erhöhung, die jedoch 50 % der in diesem Punkt festgelegten allgemeinen Gebühr nicht überschreiten darf.
Für Doppelkabiner-Pickup-Trucks und VAN-Trucks mit zwei oder mehr Sitzreihen, die mit einer festen Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum ausgestattet sind, fällt eine Erstzulassungsgebühr in Höhe von 60 % der Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen an.
Gleichzeitig wird Punkt d, Absatz 5 wie folgt geändert und ergänzt: Für die in Punkt a, b, c, Absatz 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP (geändert in Dekret 51/2025/ND-CP und Dekret 175/2025/ND-CP) genannten Fahrzeugtypen gilt ab dem zweiten Mal eine Zulassungsgebühr in Höhe von 2 %, die landesweit einheitlich gilt.
Quelle: https://baolaocai.vn/tu-hom-nay-khong-con-muc-thu-le-phi-truoc-ba-5-doi-voi-xe-may-post647751.html
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