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Neue Regelungen zu Zulassungsgebühren für Elektrofahrzeuge treten ab 1. März in Kraft

Người Lao ĐộngNgười Lao Động01/03/2025

(NLDO) – Batteriebetriebene Elektroautos sind bis 2027 weiterhin von der Erstzulassungsgebühr befreit.


Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 51/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren geändert und ergänzt werden.

Gemäß Dekret 51 wird für batteriebetriebene Elektroautos vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 weiterhin eine Erstzulassungsgebühr von 0 % erhoben.

Quy định mới về lệ phí trước bạ đối với xe điện có hiệu lực từ 1-3- Ảnh 1.

Batteriebetriebene Elektroautos bleiben bis 2027 von der Erstzulassungsgebühr befreit. Foto: Nguyen Hai

Als das Finanzministerium zuvor vorschlug, die Zulassungsgebühren für batteriebetriebene Elektroautos weiterhin zu befreien, erklärte es, dies solle dazu beitragen, die Umweltverschmutzung durch Fahrzeugabgase zu reduzieren, Unternehmen zu Investitionen in die Produktion zu ermutigen, Liefermöglichkeiten zu nutzen und Verbraucher zur Nutzung batteriebetriebener Elektroautos zu motivieren.

Mit der jüngsten Umsetzung der Null-Prozent-Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos wurden die bei ihrer Einführung gesetzten Ziele im Wesentlichen erreicht. Dies wirkt sich auf die Verbraucher, Hersteller und Händler batteriebetriebener Elektroautos, auf die Luftqualität und auf die Staatseinnahmen aus.

Wie die Zeitung Nguoi Lao Dong berichtete, gelten für batteriebetriebene Elektroautos gemäß dem Regierungserlass Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Zulassungsgebühren mit Wirkung vom 1. März 2022 und vom 1. März 2025 keine Vorzugsregelungen bei den Zulassungsgebühren mehr.

Konkret heißt es in Dekret Nr. 10: Innerhalb von drei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Dekrets (1. März 2022) beträgt die Erstzulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos 0 %. Innerhalb der nächsten zwei Jahre beträgt die Erstzulassungsgebühr 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselautos mit gleicher Sitzplatzanzahl.

Die Zulassungsgebühr für die Erstzulassung eines Autos in Vietnam beträgt je nach Ort zwischen 10 und 12 Prozent. Das bedeutet, dass Käufer von batteriebetriebenen Elektroautos ab dem 1. März je nach Provinz oder Stadt eine Zulassungsgebühr von etwa 5 bis 6 Prozent zahlen müssen, anstatt wie bisher vollständig davon befreit zu sein.

Laut Dekret Nr. 10 ändern sich die Kosten für Elektroautos ab dem 1. März erheblich. Dann müssen Verbraucher 50 % der Zulassungsgebühr zahlen. Kostet das Auto eine Milliarde VND, müssen Verbraucher eine Zulassungsgebühr von rund 50 Millionen VND entrichten, anstatt wie in den vergangenen Jahren diese Gebühr zu entrichten.

Auch der vietnamesische Automobilmarkt wird 2024 eine explosionsartige Zunahme an Elektrofahrzeugen erleben. Neben dem reinen vietnamesischen Elektrofahrzeughersteller VinFast beschleunigen auch große Automobilhersteller ihre Pläne, reine Elektro- und Hybridmodelle auf den Markt zu bringen.

Das neue Dekret tritt am 1. März 2025 in Kraft.


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Quelle: https://nld.com.vn/quy-dinh-moi-ve-le-phi-truoc-ba-doi-voi-xe-dien-co-hieu-luc-tu-1-3-196250301163213235.htm

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