
Der Regierungserlass Nr. 151/2024/ND-CP schreibt vor, dass Nutzfahrzeuge, die zum Transport von Vorschulkindern und Schülern gemäß Punkt a, Klausel 1, Artikel 46 des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr eingesetzt werden, an der Außenseite der Karosserie dunkelgelb lackiert sein müssen.
Gleichzeitig muss das Fahrzeug an der Front und an beiden Seiten oberhalb der Fenster mit Hinweisschildern als Fahrzeug speziell für die Beförderung von Vorschulkindern und Schülern gekennzeichnet sein.
Fahrzeuge, die für Transportzwecke verwendet werden, die mit der Abholung und dem Absetzen von Vorschulkindern und Schülern gemäß Absatz 2, Artikel 46 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit verbunden sind, müssen an der Vorderseite und an beiden Seiten des Fahrzeugs über den Fenstern mit Schildern versehen sein, die sie als Fahrzeuge kennzeichnen, die Vorschulkinder und Schüler befördern.
Die oben genannte Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
* Zahlreiche Studien und die Entwicklungsgeschichte von Schulbussen in verschiedenen Ländern weltweit zeigen, dass Dunkelgelb einen starken Einfluss auf die Augen des Betrachters hat und dadurch die Sichtbarkeit des Fahrzeugs auch bei rauen Wetterbedingungen wie Nebel, Regen, Tag und Nacht erhöht. Dies ist wichtig, um Unfälle mit Schulbussen zu vermeiden. Viele Länder setzen dies bereits seit langem um.
Um die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr für Autos mit Vorschulkindern und Schülern zu gewährleisten, heißt es in Artikel 46 des Gesetzes über die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr eindeutig:
1- Fahrzeuge, die für den Transport von Vorschulkindern und Schülern verwendet werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Die in Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 35 dieses Gesetzes festgelegten Bedingungen müssen erfüllt sein. Es müssen Geräte vorhanden sein, die Bilder von Vorschulkindern und Schülern aufzeichnen können, sowie Geräte mit Warnfunktionen, die verhindern, dass Kinder in Fahrzeugen zurückgelassen werden. Die Nutzungsdauer muss 20 Jahre nicht überschreiten. Die Lackierung muss den staatlichen Vorschriften entsprechen.
b) In Fahrzeugen mit Vorschulkindern oder Grundschülern müssen altersgerechte Sicherheitsgurte vorhanden sein oder Fahrzeuge mit gesetzlich vorgeschriebenen altersgerechten Sitzen eingesetzt werden.
2- Fahrzeuge, die für den Transport im Zusammenhang mit dem Abholen und Absetzen von Vorschulkindern und Schülern verwendet werden, müssen die in Absatz 3, Artikel 10, Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 35 dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen erfüllen und über Geräte zur Aufzeichnung von Bildern von Vorschulkindern und Schülern sowie Geräte mit Warnfunktionen verfügen, um zu verhindern, dass Kinder im Fahrzeug zurückgelassen werden, das die in Absatz 1 Punkt a dieses Artikels festgelegten Anforderungen erfüllt.
3. Beim Ein- und Aussteigen von Vorschul- und Grundschülern muss sich in jedem Wagen mindestens eine Begleitperson befinden, die die Kinder während der gesamten Fahrt anleitet, beaufsichtigt, für Ordnung sorgt und ihre Sicherheit gewährleistet. Befördert ein Wagen mit 29 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) 27 Vorschul- und Grundschüler, müssen sich in jedem Wagen mindestens zwei Begleitpersonen befinden. Begleitperson und Fahrer sind dafür verantwortlich, die Kinder beim Aussteigen zu kontrollieren. Kinder dürfen nicht im Wagen zurückgelassen werden, wenn Begleitperson und Fahrer den Wagen verlassen haben.
4- Fahrer von Fahrzeugen, die Kinder im Vorschulalter und Schüler transportieren, müssen über mindestens zwei Jahre Erfahrung im Führen von Personenbeförderungsfahrzeugen verfügen.
5. Bildungseinrichtungen müssen Verfahren entwickeln, um die Sicherheit beim Transport und Abholen von Vorschulkindern und Schülern zu gewährleisten. Sie müssen Fahrer und Betreuer von Vorschulkindern und Schülern anweisen, die Verfahren zu verstehen und richtig umzusetzen. Außerdem müssen sie für die Gewährleistung von Ordnung und Verkehrssicherheit beim Transport und Abholen von Vorschulkindern und Schülern dieser Bildungseinrichtung verantwortlich sein.
6- Fahrzeuge, die Vorschulkinder und Schüler transportieren, haben Vorrang bei der Organisation des Verkehrsflusses, der Verkehrsregelung, der Einrichtung von Haltestellen und Parkplätzen in Schulbereichen und an Punkten auf der Strecke, an denen Vorschulkinder und Schüler transportiert werden.
Quelle: VGP
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Quelle: https://phunuvietnam.vn/tu-1-1-2025-xe-o-to-kinh-doanh-cho-tre-em-mam-non-hoc-sinh-phai-son-mau-vang-dam-20241211212742055.htm
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