
Das Volkskomitee der Provinz bittet die Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Verbände, Gewerkschaften und Volkskomitees der Bezirke, Städte und Gemeinden, das Dekret 64/ND-CP vom 17. Juni 2024 hinsichtlich seiner Umsetzung zu prüfen. Die Steuerbehörde ist verantwortlich für die Überwachung und Anleitung der zuständigen Behörden, Einheiten, Gemeinden und Einzelpersonen bei der Umsetzung dieses Dekrets gemäß ihren Befugnissen und Vorschriften. Bei Verstößen außerhalb ihrer Befugnisse ist das Volkskomitee der Provinz zur Prüfung und Bearbeitung zu informieren.
Gemäß Dekret 64/ND-CP vom 17. Juni 2024 verlängert die Regierung die Frist für die Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum von Mai bis September 2024 (im Falle einer monatlichen Mehrwertsteuererklärung) und für die Steuerzeiträume des zweiten und dritten Quartals 2024 (im Falle einer vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärung).
Die Fristverlängerung beträgt 2 bis 5 Monate. Konkret: 5-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im Mai 2024, Juni 2024 und im zweiten Quartal 2024, 4-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im Juli 2024, 3-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im August 2024 und 2-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im September 2024 und im dritten Quartal 2024.
Die Frist für die Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum Mai 2024 ist spätestens der 20. November 2024, für den Steuerzeitraum Juni, Juli, August, September 2024 ist spätestens der 20. Dezember 2024 und für den Steuerzeitraum des zweiten und dritten Quartals 2024 ist spätestens der 31. Dezember 2024.
Verlängerung der vorläufigen Steuerzahlung für das zweite Quartal des Körperschaftsteuerzeitraums 2024 für Unternehmen und Organisationen, für die eine Fristverlängerung von drei Monaten gilt. Für die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer von Gewerbetreibenden und natürlichen Personen verlängert sich die Zahlungsfrist für die im Jahr 2024 anfallende Steuer von Gewerbetreibenden und natürlichen Personen, die in den vorgeschriebenen Wirtschaftszweigen und -bereichen tätig sind. Gewerbetreibende und natürliche Personen müssen den in dieser Klausel genannten verlängerten Steuerbetrag bis spätestens 30. Dezember 2024 entrichten.
Verlängerung der Pachtzahlungsfrist um 50 % der im Jahr 2024 zu zahlenden Pacht (der im zweiten Zeitraum des Jahres 2024 zu zahlende Betrag) für Unternehmen, Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen, die gemäß Beschluss oder Vertrag einer zuständigen staatlichen Behörde Land direkt vom Staat in Form einer jährlichen Pachtzahlung pachten. Die Verlängerungsfrist beträgt zwei Monate ab dem 31. Oktober 2024.
Dieses Dekret gilt vom 17. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Nach Ablauf der in diesem Dekret vorgesehenen Verlängerungsfrist werden die Zahlungsfristen für Steuern und Pachtzinsen gemäß den geltenden Vorschriften umgesetzt.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/trien-khai-thuc-hien-chinh-sach-gia-han-thoi-han-nop-thue-tien-thue-dat-nam-2024-3136768.html
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