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Kann Geld mit abgerissenen Ecken noch in Umlauf gebracht werden?

VTC NewsVTC News04/01/2024

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Nicht für den Umlauf geeignetes Geld wird in Artikel 4 des Rundschreibens 25/2013/TT-NHNN wie folgt festgelegt:

1. Durch den Umlauf zerrissenes oder beschädigtes Geld (objektive Ursachen):

- Papiergeld mit veränderter Farbe, verblassten Bildern, Mustern, Buchstaben, Zahlen; zerknittert, zerrissen, verschmiert, schmutzig, alt; zerrissen oder in Stücke zerteilt, die wieder zusammengeklebt werden können, der Schein aber noch intakt ist;

- Metallmünzen sind abgenutzt, verrostet, teilweise oder vollständig beschädigt, was Bilder, Muster, Buchstaben, Zahlen und die Beschichtung der Münze betrifft.

2. Durch die Lagerung zerrissenes oder beschädigtes Geld (subjektive Ursachen):

- Papiergeld mit Löchern oder abgerissenen Teilen; Geld, das mit Klebeband befestigt ist; Geld, das durch Einwirkung großer Hitzequellen verbrannt oder verformt wurde; Druckpapier, Farbe oder Sicherheitsspezifikationen des Geldes, die durch die Einwirkung von Chemikalien (wie Reinigungsmittel, Säuren, Ätzmittel usw.) verändert wurden; Schreiben, Zeichnen, Radieren; Geld, das aus anderen Gründen verrottet oder verformt ist, jedoch nicht durch Zerstörung;

- Metallgeld wird durch äußere Krafteinwirkung oder hohe Temperaturen verbogen, verzogen, in seiner Form oder seinem Design verändert oder durch den Kontakt mit Chemikalien korrodiert.

3. Geld mit technischen Fehlern, die auf den Druck- und Prägeprozess des Herstellers zurückzuführen sind, wie z. B. gefaltetes Druckpapier, das zu Bild- oder Farbverlust führt, verschmutzte Druckfarbe und andere Fehler im Druck- und Prägeprozess.

Geld mit abgerissenen Ecken ist nicht für den Umlauf geeignet. (Illustrationsfoto)

Geld mit abgerissenen Ecken ist nicht für den Umlauf geeignet. (Illustrationsfoto)

Gemäß den oben genannten Bestimmungen ist Geld mit abgerissenen Ecken nicht für den Umlauf geeignet. Zerrissenes Geld kann bei Banken gegen neues Geld eingetauscht werden.

Bedingungen für den Umtausch von Geld, das nicht den Umlaufstandards entspricht

Artikel 6 des Rundschreibens 25/2013/TT-NHNN legt die Bedingungen für den Umtausch von Geld, das den Umlaufstandards nicht entspricht, wie folgt fest:

- Bei Geld, das die in Absatz 1 und Absatz 3, Artikel 4 dieses Rundschreibens festgelegten Umlaufstandards nicht erfüllt, sind die Filialen der Staatsbanken, die Transaktionsbüros der Staatsbanken und die Wechselstuben dafür verantwortlich, das Geld für bedürftige Kunden sofort und ohne Mengenbeschränkung und ohne Papierkram einzusammeln und umzutauschen.

- Geld, das die in Absatz 2, Artikel 4 dieses Rundschreibens festgelegten Umlaufstandards nicht erfüllt, muss von den Kunden physisch bei den Filialen, Transaktionsbüros und Wechselstuben der Staatsbank abgegeben werden. Die Wechselstuben nehmen den Umtausch gemäß den folgenden Bedingungen entgegen:

+ Zerrissenes oder beschädigtes Geld, das nicht durch Zerstörungshandlungen verursacht wurde;

+ Falls eine Banknote verbrannt, durchstochen oder zerrissen ist, muss die verbleibende Fläche mindestens 60 % der Fläche einer Banknote desselben Typs betragen; falls sie aufgeklebt ist, muss sie mindestens 90 % der Fläche einer Banknote desselben Typs betragen und das ursprüngliche, originale Layout einer Banknote (Vorderseite, Rückseite; oben, unten; rechts, links) gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheitselemente identifizieren;

Bei Polymergeld, das verbrannt oder durch große Hitze verformt und geschrumpft ist, muss die verbleibende Fläche mindestens 30 % der Fläche einer Banknote des gleichen Typs betragen und dennoch das ursprüngliche Layout einer Banknote aufweisen, und es müssen mindestens zwei der folgenden Sicherheitselemente erkennbar sein: verstecktes Bildelement in einem kleinen Fenster, fluoreszierende farblose Tinte, fluoreszierende Seriennummer, Sicherheitsfaden, IRIODIN-Element, Porträt von Präsident Ho Chi Minh .

Auf Grundlage der in dieser Klausel festgelegten Umtauschbedingungen führen die Staatsbankfiliale, das Staatsbank-Transaktionsbüro und die Wechselstube den Umtausch für den Kunden durch. Werden die Umtauschbedingungen nicht erfüllt, erstatten die Staatsbankfiliale, das Staatsbank-Transaktionsbüro und die Wechselstube dem Kunden das Geld zurück und teilen ihm den Grund mit.

Sollten die Umtauschbedingungen für Banknoten noch nicht feststehen und geprüft werden müssen, muss dem Kunden ein Umtauschantrag vorgelegt werden.

Wenn das Geld also zerrissen oder beschädigt ist, aber die Umtauschbedingungen erfüllt, ist es nicht für den Umlauf geeignet und kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in einer Filiale der Staatsbank, einem Transaktionsbüro der Staatsbank oder einer Wechselstube umgetauscht werden.

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Etikett: Geld abheben

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