Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 sieht zusätzliche Leistungen bei Mutterschaft für freiwillig Versicherte vor. Foto: LE DIEM
Das geltende Sozialversicherungsgesetz (SV) von 2014 sieht für die freiwillige SV lediglich zwei Leistungen vor: Alters- und Sterbegeld. Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 sieht jedoch in Artikel 3 Punkt a Mutterschaftsleistungen für freiwillige SV-Teilnehmer vor.
Gemäß den Bestimmungen der Artikel 94 und 95 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 erhalten Arbeitnehmer, die an der freiwilligen Sozialversicherung teilnehmen, einschließlich gebärender Arbeitnehmerinnen und männlicher Arbeitnehmer, deren Ehefrauen ein Kind zur Welt bringen, unter der Voraussetzung, dass sie die Bedingungen erfüllen (mindestens 6 Monate Sozialversicherungsbeiträge innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt gezahlt haben), einen Zuschuss von 2 Millionen VND für jedes geborene Kind und jeden Fötus ab der 22. Woche, der im Mutterleib stirbt oder während der Wehen stirbt.
Mit Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 werden freiwillig Versicherte vier Sozialversicherungssysteme genießen, darunter Mutterschaftsgeld, Altersvorsorge, Sterbegeld und Berufsunfallversicherung. Diese Neuerungen im Sozialversicherungsgesetz 2024 stärken die Rechte der Versicherten und fördern die freiwillige Sozialversicherung.
Quelle: https://baoquangnam.vn/them-che-do-thai-san-cho-nguoi-tham-gia-bao-hiem-xa-hoi-tu-nguyen-tu-ngay-1-7-2025-3156919.html
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