Frage:
Ich bin im Krankenhaus, aber die von der Schule ausgestellte Krankenversicherungskarte ist abgelaufen. Kann ich die Krankenhausrechnung bezahlen, wenn die Karte während meines Krankenhausaufenthalts abläuft? – (traanngalinh@gmail.com).
Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:
Gemäß den Bestimmungen von Klausel 9, Artikel 27 des Dekrets 146/2018/ND-CP gilt Folgendes: Wird eine Person mit einer Krankenversicherungskarte stationär in einer medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung behandelt, die Krankenversicherungskarte ist jedoch abgelaufen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Untersuchung und Behandlung im Rahmen und Umfang der Leistungen bis zur Entlassung aus dem Krankenhaus, jedoch nicht länger als 15 Tage ab dem Ablaufdatum der Krankenversicherungskarte.
Die medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung ist dafür verantwortlich, den Patienten und den Sozialversicherungsträger, bei dem der Untersuchungs- und Behandlungsvertrag mit der Krankenversicherung abgeschlossen wurde, zu benachrichtigen, damit der Patient weiterhin krankenversichert bleiben kann. Während der Behandlung in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung stellt der Sozialversicherungsträger dem Patienten die Krankenversicherungskarte aus oder erneuert diese.
Somit werden Ihnen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Leistungen und Leistungsstufen bis zu Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, längstens jedoch 15 Tage nach Ablauf der Krankenversicherungskarte, von der Krankenkasse erstattet.
Darüber hinaus müssen Sie Ihre Krankenversicherungskarte gemäß den Anweisungen der medizinischen Einrichtung und des Sozialversicherungsträgers erneuern, wenn Sie sich in der Behandlungsphase befinden.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/the-bhyt-het-han-nam-vien-co-duoc-thanh-toan-vien-phi-khong.html
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